Die beiden Kläger schlossen am 18. November 1970 mit dem Rechtsvorgänger der beiden Beklagten, Dipl.-Ing. St., einen Mietvertrag über eine im ersten Stock des Hauses Graz, K-Straße 49, gelegene Wohnung. Es wurde ein wertgesicherter monatlicher Mietzins von 2200 S vereinbart. Das Mietverhältnis begann am 1. Dezember 1970. Der Nachlaß des am 28. Jänner 1972 verstorbenen Dipl.-Ing. St. wurde vom Bezirksgericht für ZRS Graz der Mutter der Beklagten zu einem Viertel und den beiden Beklagte... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 AABGB §871 D
Rechtssatz: Wurde mit der Abwicklung des Bestandvertrages als Dauerrechtsverhältnis bereits begonnen, so kann er nur mehr durch Kündigung, nicht aber im Wege der Irrtumsanfechtung zur Auflösung gebracht werden. Entscheidungstexte 5 Ob 633/79 Entscheidungstext OGH 23.10.1979 5 Ob 633/79 3 Ob 516/90 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIII
Rechtssatz: Kein wesentlicher Irrtum im mangelnden Hinweis durch den Vermittler gegenüber dem provisionspflichtigen Geschäftsherrn über die eine Provisionsanspruch ausschließenden Imstände. Entscheidungstexte 5 Ob 607/79 Entscheidungstext OGH 25.09.1979 5 Ob 607/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §901 II1
Rechtssatz: Umstände, die bloß für den wirtschaftlichen Erfolg des Geschäftes maßgebend sind, gehören nicht zum Geschäftsinhalt. Entscheidungstexte 8 Ob 504/79 Entscheidungstext OGH 14.09.1979 8 Ob 504/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0014940 Dokume... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 AABGB §901 II1ABGB §1375 BWG Art17 A
Rechtssatz: Ein konstitutives Anerkenntnis kann wegen eines Irrtums über seine Grundlage angefochten werden, wenn nämlich die Parteien gewisse Umstände bei den Besprechungen vor Abgabe des Anerkenntnisses als unstrittig annahmen; das gilt auch für eine Wechselschuld im Rechtsstreit gegen den Wechselaussteller. Entscheidungstexte 1 Ob 626/... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 AABGB §1170ABGB §1426
Rechtssatz: Wird der Vorlage einer Schlußrechnung von den Parteien vertraglich eine Erklärungsbedeutung zugemessen, so liegt eine Art fingierte Willenserklärung vor, die den Regeln über die Anfechtung von Willensmängeln unterliegt. Entscheidungstexte 8 Ob 522/78 Entscheidungstext OGH 25.05.1979 8 Ob 522/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 AABGB §871 CIABGB §871 CII
Rechtssatz: Erkennt der Anerklärte, was der Irrende erklären wollte, so gilt die Erklärung des Irrenden so wie sie gewollt war. Dies trifft etwa dann zu, wenn ein Verkäufer in seinem Kaufantrag infolge eines Irrtums des Preis zu gering ansetzt, der Käufer auf Grund von Vorverhandlungen den vom Verkäufer gewollten Preis kennt, in Ausnützung des erkannten Schreibfehlers aber den Antrag glatt abnimmt. Es ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 ARBG 1971 §1WBFG 1968 §28WWG §15 Abs7
Rechtssatz: Das Anbot auf begünstigte Rückzahlung eines gewährten WWF - Darlehens ist eine privatrechtliche Willenserklärung. Eine Anfechtung einer mit dem Darlehensnehmer auf Grund des Anbots des Wohnhauswiederaufbaufonds zustandegekommenen Willenseinigung auf begünstigte Rückzahlung wegen Irrtums ist zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 7... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §863 AABGB §871 AABGB §914 IIIiABGB §1363ABGB §1426
Rechtssatz: Die bloße Bekundung der auf der (irrigen) Annahme einer vollständigen Tilgung der verbürgten Hauptschuld beruhenden Rechtsmeinung, daß der Bürge im Hinblick auf seine Zahlung aus der Haftung entlassen werde, ist als Wissenserklärung zu beurteilen, die wie eine Quittung keinen rechtsgeschäftlichen Charakter aufweist und deshalb nicht der Irrtumsanfechtung unterli... mehr lesen...
Der Beklagte ist Eigentümer des Hauses X-Gasse 30. H. G. betrieb in dem in diesem Haus gelegenen Geschäftslokal Nr. 2, dessen Mieterin sie war, bis anfangs Mai 1977 ein Friseurunternehmen. Am 21 März 1977 wurde vom Landesgericht für ZRS Wien über ihr Vermögen der Konkurs eröffnet und der nun hier klagende Rechtsanwalt zum Masseverwalter bestellt. Vor der Konkurseröffnung wurden durch längere Zeit hin zwischen den Rechtsanwälten der Mietvertragspartner Verhandlungen mit dem Ziel gefü... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 A
Rechtssatz: Die in einem Vertrag hinsichtlich des Vertragsgegenstandes unterlaufene Falschbezeichnung ist unschädlich ( rechtlich unerheblich ) und das beiderseits Gewollte gilt als Vertragsinhalt ( hier: Grundstücks-Fehlbezeichnung ). Entscheidungstexte 6 Ob 754/78 Entscheidungstext OGH 14.12.1978 6 Ob 754/78 4 Ob 54... mehr lesen...
Zwischen den Streitteilen bestanden bereits seit Herbst 1974 Geschäftsbeziehungen, die sich jedoch auf die Anfrage von Preisen allenfalls zu beziehender Produkte beschränkten. Bei diesen ersten geschäftlichen Kontakten schritten auf Seite der Klägerin Karl-Heinz B und für die Erstbeklagte regelmäßig der Zweitbeklagte ein. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin von beiden Beklagten zur ungeteilten Hand die Lieferung von 25 t des Insektizides Lindane Zug um Zug gegen Zahlung eines Betra... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 CII
Rechtssatz: Ob dem Vertragspartner der dem anderen Teil unterlaufene Irrtum auffallen musste, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilen. Entscheidungstexte 7 Ob 671/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 7 Ob 671/78 Veröff: SZ 51/144 1 Ob 174/99s Entscheidungstext OGH 14.01.2000 1 Ob 174/99s ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 CII
Rechtssatz: Irrtumsanfechtung ist zulässig, wenn der Irrtum dem Vertragspartner zwar aus den Umständen offenbar auffallen mußte, aber tatsächlich nicht aufgefallen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 671/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 7 Ob 671/78 Veröff: SZ 51/144 1 Ob 174/99s Entscheidungstext OGH 14.01.2000 1 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 CII
Rechtssatz: Ob dem Irrenden sein Irrtum selbst hätte auffallen müssen, ist für die Irrtumsanfechtung belanglos. Entscheidungstexte 7 Ob 671/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 7 Ob 671/78 Veröff: SZ 51/144 1 Ob 608/84 Entscheidungstext OGH 11.07.1984 1 Ob 608/84 1 Ob 60... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 CII
Rechtssatz: Bei einem durch Bevollmächtigte erfolgten Vertragsabschluß genügt es für die Irrtumsanfechtung, daß der dem anderen Vertragspartner unterlaufene Irrtum für den Machthaber - spätestens im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erkennbar war. Entscheidungstexte 7 Ob 671/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 7 Ob 671/78 Veröff: SZ 51/144 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIV
Rechtssatz: Ein "gemeinsamer Irrtum" setzt voraus, dass beide Parteien demselben Irrtum unterliegen. Entscheidungstexte 7 Ob 40/78 Entscheidungstext OGH 07.09.1978 7 Ob 40/78 8 Ob 57/14m Entscheidungstext OGH 26.06.2014 8 Ob 57/14m 4 Ob 29/17v Entscheidungstext OGH 28.... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 DABGB §872
Rechtssatz: Vertragsanpassung ist nur bei einem unwesentlichen Irrtum und nur dann möglich, wenn der Gegner im Zeitpunkt des Kontrahierens hypothetisch den Willen gehabt hätte, gegebenenfalls auch zu den Bedingungen, die der andere Teil nunmehr durchzusetzen bestrebt ist, abzuschließen. Entscheidungstexte 7 Ob 40/78 Entscheidungstext OGH 07.09.1978 7 Ob 40/78... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §869ABGB §871 CIIABGB §914 II
Rechtssatz: Eine Erklärung gilt im Sinne des tatsächlichen Verständnisses des Erklärenden, wenn der Erklärende bei Abgabe der Erklärung irrt, der Erklärungsempfänger den Irrtum bemerkt und erkennt, in welchem Sinn der Erklärende die Erklärung abgeben wollte. Auf Grund der Erkenntnis des tatsächlichen Verständnisses befinden sich ja beide Teile in übereinstimmendem Verständnis. Würde der Erklärun... mehr lesen...
Helmut und Walter B versicherten bei der Beklagten unter der Bezeichnung "Firma Gebrüder B" für die Zeit vom 24. Feber 1972 bis 24. Feber 1982 ihre "im Lager S" befindlichen Fahrnisse gegen Brandschaden. Die Versicherungssumme betrug 1 833 990 S. Dem Versicherungsantrag wurden die Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (AFB i. d. F. 1971), die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS i. d, F. 1971) und die Klauseln Nr. 29 und Nr. 52 zugrunde gelegt. Art. 12 ABS lautet ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 CII
Rechtssatz: Das offenbare "Auffallen-müssen" eines Irrtums ist nur dann anzunehmen, wenn der Erklärungsempfänger den Irrtum fahrlässig nicht erkannt hat. Entscheidungstexte 7 Ob 741/77 Entscheidungstext OGH 16.02.1978 7 Ob 741/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0016220 ... mehr lesen...
Die Beklagte übernahm durch Unterfertigung der Bürgschaftserklärung Beilage B vom 6. November 1972 gegenüber einem Bankenkonsortium unter der Führung der klagenden Bank die selbstschuldnerische Bürgschaft für alle Forderungen, welche dem Konsortium bzw. den an ihm beteiligten Banken aus dem an die "Firmengruppe Wilhelm A" eingeräumten Konsortialkredit von rund 20 Mill. sfr jetzt oder künftig zustehen. Nach der Vereinbarung sollte für das Bürgschaftsverhältnis ausschließlich deutsches ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 HABGB §871 AABGB §886HGB §346 BHGB §346 C
Rechtssatz: Ungewöhnliche Geschäftsbedingungen werden, etwa wenn bloß auf der Vorderseite eines Bestellscheines auf sie hingewiesen wird, selbst durch die Unterfertigung der Verweisung nicht zum Geschäftsinhalt. Entscheidungstexte 7 Ob 743/77 Entscheidungstext OGH 26.01.1978 7 Ob 743/77 Veröff: EvBl 1979/2 S 17 = JBl ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 AABGB §1375 B
Rechtssatz: Hat die Bank den Tages- und Kontoauszügen "Irrtum vorbehalten" beigefügt, wird damit zum Ausdruck gebracht, daß der Stabilisierungseffekt durch die Saldofeststellung nicht besonders ausgeprägt sein, also nicht etwa ein abstraktes konstitutives Anerkenntnis angenommen werden soll. Entspricht dies auch der Auffassung des Vertragspartners, dann ist davon auszugehen, daß der Irrtumsvorbehaltsklausel die Bed... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 AABGB §871 DABGB §1375 BABGB §1375 CABGB §1380 C
Rechtssatz: Auch ein konstitutives Anerkenntnis kann wegen eines Irrtums über die Vergleichsgrundlage bekämpft werden; wenn die Parteien gewisse Umstände beim Vergleichsabschluß als feststehend, als sicher, unzweifelhaft und unstrittig angenommen haben und daher nicht der Streitbereinigung unterwerfen wollten, berechtigt ein Irrtum darüber bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Wiener Bauunternehmer Franz S***** war von Ing. Gerald F***** beauftragt, in der Siedlung „S*****" in Steinhaus am Semmering auf dem Grundstück ***** ein Einfamilienhaus zu errichten. Es musste hiebei auf dem Baugrundstück eine 0,5 m tiefe Künette gegraben werden. Auf einer in der Nähe befindlichen Baustelle war ein im Eigentum der Firma Othmar G***** stehender, vom Beklagten bedienter Bagger eingesetzt, der für die Errichtung der Künette geeignet war. Franz... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 CI
Rechtssatz: Veranlassen im Sinne des § 871 ABGB bedeutet adäquate Verursachung. Entscheidungstexte 7 Ob 26/77 Entscheidungstext OGH 31.03.1977 7 Ob 26/77 1 Ob 595/78 Entscheidungstext OGH 26.04.1978 1 Ob 595/78 6 Ob 526/78 Entscheidungstext OGH 27.04.1978 6 Ob 526/78 ... mehr lesen...
Der Erstkläger ist Wohnungseigentümer von im Hause S, B-Straße 393, befindlichen Räumlichkeiten im Gesamtausmaß von 110 m2 zuzüglich Kellerräumen, die er von der ISG zum Zwecke des Betriebes einer Imbißstube erworben hatte. Bei den Kaufgesprächen zwischen Josef T als Vertreter der ISG und dem Erstkläger wurde dieser darauf hingewiesen, daß eine Sperrstundenverlängerung über 20 Uhr nicht möglich sei, nur für Ausnahmefälle werde eine Verlängerung bis 21 Uhr in Kauf genommen. Mit Konzess... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 7. August 1970 erwarben die Kläger von Josef und Anna M die diesen je zur Hälfte gehörige Liegenschaft EZ 1231 KG A mit dem Haus W, G-Gasse 1, zum Preis von 650 000 S. Laut Mitteilung der Magistratsabteilung 37/XIII der beklagten Partei, der Stadt W, war mit 24. Juni 1970 im Grundbuch angemerkt worden, daß auf dem Grundstück 2550 Garten der EZ 1231 KG A das Haus G-Gasse 1 erbaut worden war. Am 24. August 1971 wurde das Eigentumsrecht an der Liegenschaft für die Ers... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §901
Rechtssatz: Eigenschaft des Verkäufers als ungekündigte Generalvertreterin der Erzeugerfirma - Bedingung, individuelle Voraussetzungen, Geschäftsirrtum. Entscheidungstexte 5 Ob 889/76 Entscheidungstext OGH 15.02.1977 5 Ob 889/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0016166 ... mehr lesen...