Norm
ABGB §871 ARechtssatz
Ein konstitutives Anerkenntnis kann wegen eines Irrtums über seine Grundlage angefochten werden, wenn nämlich die Parteien gewisse Umstände bei den Besprechungen vor Abgabe des Anerkenntnisses als unstrittig annahmen; das gilt auch für eine Wechselschuld im Rechtsstreit gegen den Wechselaussteller.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0016142Dokumentnummer
JJR_19790613_OGH0002_0010OB00626_7900000_002