RS OGH 1979/6/13 1Ob626/79

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Veröffentlicht am 13.06.1979
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Norm

ABGB §871 A
ABGB §901 II1
ABGB §1375 B
WG Art17 A

Rechtssatz

Ein konstitutives Anerkenntnis kann wegen eines Irrtums über seine Grundlage angefochten werden, wenn nämlich die Parteien gewisse Umstände bei den Besprechungen vor Abgabe des Anerkenntnisses als unstrittig annahmen; das gilt auch für eine Wechselschuld im Rechtsstreit gegen den Wechselaussteller.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 626/79
    Entscheidungstext OGH 13.06.1979 1 Ob 626/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0016142

Dokumentnummer

JJR_19790613_OGH0002_0010OB00626_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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