RS OGH 1977/11/15 5Ob649/77 (5Ob650/77)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.11.1977
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Norm

ABGB §871 A
ABGB §1375 B

Rechtssatz

Hat die Bank den Tages- und Kontoauszügen "Irrtum vorbehalten" beigefügt, wird damit zum Ausdruck gebracht, daß der Stabilisierungseffekt durch die Saldofeststellung nicht besonders ausgeprägt sein, also nicht etwa ein abstraktes konstitutives Anerkenntnis angenommen werden soll. Entspricht dies auch der Auffassung des Vertragspartners, dann ist davon auszugehen, daß der Irrtumsvorbehaltsklausel die Bedeutung zukommen soll, daß der Vertrag nach den normalen Regeln über die Irrtumsanfechtung anfechtbar ist.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 649/77
    Entscheidungstext OGH 15.11.1977 5 Ob 649/77
    Veröff: HS X/XI/13

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0014871

Dokumentnummer

JJR_19771115_OGH0002_0050OB00649_7700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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