Norm: ABGB §871 EABGB §879 BIIoABGB §1444 Df
Rechtssatz: Ein Verzicht auf die Irrtumsanfechtung ist zulässig und nicht sittenwidrig (hier Kaufvertrag). Entscheidungstexte 3 Ob 66/74 Entscheidungstext OGH 28.01.1975 3 Ob 66/74 3 Ob 546/78 Entscheidungstext OGH 07.03.1978 3 Ob 546/78 1 Ob 533/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §901 I/1
Rechtssatz: Der Motivirrtum betrifft den Grund des für den Vertragsabschluss maßgebenden Parteiwillens, der Geschäftsirrtum betrifft hingegen den Inhalt des Parteiwillens. Entscheidungstexte 7 Ob 8/75 Entscheidungstext OGH 23.01.1975 7 Ob 8/75 Veröff: EvBl 1975/205 = JBl 1976,145 1 Ob 188/75 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BII
Rechtssatz: Unterläuft der Irrtum im Vorstadium des Geschäftes, zu dem auch der Endzweck gehört, bezieht er sich also auf außerhalb des Geschäfts liegende Umstände, dann liegt Motivirrtum vor. Der Geschäftsirrtum erstreckt sich auf die unrichtige Vorstellung über innerhalb des Geschäftes liegende Punkte. Entscheidungstexte 7 Ob 8/75 Entscheidungstext OGH 23.01.1975 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 AABGB §1376ABGB §1426
Rechtssatz: Der Forderungsberechtigte kann jederzeit eine fehlerhaft erstellte Rechnung durch eine dem Vertragsverhältnis entsprechende richtige Rechnung ersetzen, ohne daß dadurch am Bestand der wahren Forderung etwas geändert wird. Entscheidungstexte 5 Ob 322/74 Entscheidungstext OGH 21.01.1975 5 Ob 322/74 Veröff: SZ 48/2 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 DABGB §872
Rechtssatz: Die Berechnungsmethode der angemessenen Vergütung soll Gewähr dafür bieten, daß Vorteile oder Nachteile, die der irrende Vertragspartner unabhängig von seinem Irrtum erzielte oder auf sich nahm, aufrecht bleiben. Entscheidungstexte 4 Ob 617/74 Entscheidungstext OGH 17.12.1974 4 Ob 617/74 Veröff: JBl 1975,491 ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt die Zahlung des Eigenmittelanteiles des Kaufpreises für die Eigentumswohnung top. Nr. 3 des Bauvorhabens B Haus III samt Abstellplatz in der Höhe von zusammen 182.260 S sowie weitere 156.310 S als auf diese Objekte entfallende Nachzahlungen und für die Beklagte geleistete Zinsenvorschüsse. Die (in der Bundesrepublik Deutschland ansässige) Beklagte wendete berechtigten Rücktritt vom Vertrag und hilfsweise unverschuldete Unmöglichkeit der Leistung ein. Das Erstger... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §901 I3
Rechtssatz: Die Lage einer Wohnung zur Umwelt kann ein bloßes Motiv zum Kauf darstellen oder unwesentliche Nebenumstände betreffen, es sei denn, die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes selbst wird verändert, sodaß nach objektiver Verkehrsanschauung eine wesentliche Abweichung vom Normalfall gegeben ist. Entscheidungstexte 7 Ob 246/74 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 A
Rechtssatz: Der Irrtum ist trotz Genehmigung des Vertrages durch den Irrenden beachtlich, wenn diese nur infolge eines neuen, ebenfalls iS des § 871 ABGB qualifizierten Irrtums erfolgte. Entscheidungstexte 7 Ob 246/74 Entscheidungstext OGH 12.12.1974 7 Ob 246/74 Veröff: JBl 1975,318 = SZ 47/148 European Case La... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §862ABGB §871 A
Rechtssatz: Werden Vertragsgespräche unter Anwesenden nach einem nicht sogleich angenommenen Anbot fortgesetzt, so ist ein im Verlauf der Zwischengespräche entstandener Irrtum des Antragstellers, der sodann infolge dieses Irrtums die verspätete Annahme seines Antrages hinnimmt, unter den Voraussetzungen des § 871 ABGB beachtlich. Entscheidungstexte 7 Ob ... mehr lesen...
Der am 14. Dezember 1953 geborene Sohn des Revisionsrekurswerbers, Klaus H, wurde mit dem Inkrafttreten des Volljährigkeitsgesetzes, BGBl Nr. 108/1973, am 1. Juli 1973 volljährig. Zu diesem Zeitpunkt war sein Vater nach dem Beschluß des Erstgerichtes vom 25. August 1972, ON 98, zur Bezahlung eines Unterhaltes von 8% seines jeweiligen monatlichen Nettoeinkommens verpflichtet. Am 24. Juli 1972 (ON 95) hatte sein Vater beantragt ihn ab 1. August 1972 wegen Selbsterhaltungsfähigkeit seine... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 AABGB §871 AABGB §871 BIVABGB §1380 AABGB §1385 AABGB §1387
Rechtssatz: Die Anfechtung eines Vergleiches nach § 1385 ABGB setzt die Geltendmachung eines Irrtums über Umstände voraus, die die Parteien beim Abschluss des Vergleiches als feststehend, unzweifelhaft und unstreitig angenommen haben. Entscheidungstexte 2 Ob 179/74 Entscheidungstext OGH 26.09.1974 2 Ob 179/74... mehr lesen...
Am 12. Dezember 1969 ereignete sich gegen 22.35 Uhr auf der nach Salzburg führenden Richtungsfahrbahn der Westautobahn im Gemeindegebiet St. V ein Zusammenstoß zwischen dem vom Zweitkläger gelenkten LKW, dessen Halter der Erstkläger ist, und dem ihm vorschriftswidrig auf der Überholspur entgegenkommenden, von dem alkoholisierten Josef S gelenkten LKW, dessen Halterin die beklagte Partei ist. Josef S wurde dabei getötet, der Zweitkläger erlitt schwere Verletzungen und am Fahrzeug des E... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 AABGB §1431 A
Rechtssatz: Der Irrtum nach § 1431 ABGB unterscheidet sich wesentlich von dem nach § 871 ABGB erforderlichen Irrtum. Im Gegensatz zu letzterem ist bei dem Irrtum im Sinn der Bestimmung des § 1431 ABGB ein qualifizierter Irrtum nicht erforderlich und es schließen weder Unentschuldbarkeit noch Rechtsirrtum die Rückforderung aus. Entscheidungstexte 6 Ob 124/74 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 AABGB §871 AABGB §871 BIVABGB §1380 AABGB §1385 AABGB §1387
Rechtssatz: Nur ein Irrtum über von den Parteien als feststehend angenommene Umstände, also über die "Vergleichsgrundlage", kann - unter den Voraussetzungen der § 870 ff ABGB - eine Vergleichsanfechtung rechtfertigen. Entscheidungstexte 4 Ob 19/74 Entscheidungstext OGH 14.05.1974 4 Ob 19/74 Veröff: Arb 9209 =... mehr lesen...
Im S-Bach besteht vom Ursprung bis zur ehemaligen H-Mühle in der Gemeinde P samt Nebenrinnen, Werkskanälen und Ausständen dieser Strecke ein Fischereirecht, das im Fischereikataster des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung die Bezeichnung S-Bach I/1 führt und der klagenden Partei, einer unrichtig als Pfarre bezeichneten Pfarrpfrunde, zustand. Es handelte sich um ein Fischwasser, das der Gemeinde Wien zur gemeinsamen Bewirtschaftung mit dem Fischrevier T G I/1 gegen Entrich... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 AABGB §871 A
Rechtssatz: Zur Frage, ob eine Pflicht zur Bekanntgabe von Ehebrüchen zwischen Abschluß und gerichtlicher Protokollierung eines "Scheidungsvergleichs", gegenüber dem Vertragspartner besteht. Entscheidungstexte 7 Ob 30/74 Entscheidungstext OGH 21.03.1974 7 Ob 30/74 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §869ABGB §871 BIABGB §871 BII
Rechtssatz: Dissens liegt bei einem Missverständnis über die Willenserklärung des anderen vor, Irrtum hingegen bei einem Missverständnis über die Bedeutung und die Rechtsfolgen der eigenen Erklärung. Entscheidungstexte 4 Ob 10/74 Entscheidungstext OGH 19.03.1974 4 Ob 10/74 Veröff: JBl 1975,161 = Arb 9203 = ZAS 1976,216 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 CI
Rechtssatz: Umstände, die ein Verschulden des Irrenden begründen, schließen die Annahme aus, dass der Irrtum durch den anderen Teil veranlasst worden sei (Gschnitzer in Klang 2 Auflage IV/1 S 118). Entscheidungstexte 1 Ob 9/74 Entscheidungstext OGH 13.02.1974 1 Ob 9/74 7 Ob 553/88 Entscheidungstext OGH 16.06.1988 7 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 A
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 871 ABGB gilt grundsätzlich auch für die Anfechtung von ( Wechsel- oder Scheck- )Skripturakten im Verhältnis zwischen den Parteien ( hier: Geltendmachung eines auf Rechtsunkenntnis beruhenden Erklärungsirrtums ). Entscheidungstexte 5 Ob 192/73 Entscheidungstext OGH 14.11.1973 5 Ob 192/73 Veröff: EvBl 1974/125 S 269 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §871 C1ABGB §1158 IVABGB §1159AngG §20 I1
Rechtssatz: Die Kündigungserklärung ist so zu beurteilen, wie sie der Empfänger nach ihrem Wortlaut und dem Geschäftszweck bei objektiver Betrachtung verstehen konnte; eine allenfalls davon abweichende subjektive Auffassung des Erklärenden ist grundsätzlich unbeachtlich (Arb 6429; Arb 8904 = SozM IA/d,963). Entscheidungstexte 4 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 AABGB §871 C1ABGB §1158 IVABGB §1159AngG §20 I1
Rechtssatz: Wer als Dienstnehmer eine mißverständliche Auflösungserklärung abgegeben hat, muß, will er einer - durch die Undeutlichkeit seiner Erklärung von ihm selbst verursachten - Auslegung vorbeugen, schon auf Grund seiner dienstlichen Treuepflicht dem Dienstgeber in seiner Auffassung sofort widersprechen und die wahren Absichten über die Beendigung des Dienstverhältnisses kla... mehr lesen...
Am 5. November 1968 kaufte der Kläger vom Beklagten einen gebrauchten PKW Opel-Rekord, "im Zustand wie besichtigt und probegefahren", zum Preis von 22.700 S im baren und gegen Hingabe eines anderen gebrauchten PKW Opel-Rekord, Baujahr 1956. Der Käufer verzichtete ausdrücklich auf Gewährleistung, beide Vertragspartner verzichteten auf eine Anfechtung des Vertrages wegen Verletzung über die Hälfte. Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger die Verurteilung des Beklagten zur Zahlu... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIII
Rechtssatz: Es kann nicht zweifelhaft sein, dass der Käufer eines Gebrauchtwagens - nicht etwa eines zur Ausschlachtung bestimmten Autowracks - ein verkehrstüchtiges Fahrzeug erwerben will, das also seine Absicht vorzüglich darauf gerichtet, und wenn diese Absicht dem Verkäufer etwa durch die Vereinbarung einer Probefahrt erkennbar sein muss -, auch als stillschweigend erklärt anzusehen ist. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 AABGB §871 FABGB §934ZPO §228 A2ZPO §228 E
Rechtssatz: Maßgebend dafür, ob ein Feststellungsbegehren oder ein Rechtsgestaltungsbegehren vorliegt, ist, welchen Ausspruch des Gerichtes der Kläger im Zusammenhalt mit seinem Sachvorbringen nach dessen Sinngehalt verlangt. Demgemäß hat die neuere Rechtsprechung des OGH bei Geltendmachung von Willensmängeln (§§ 870 ff ABGB) zwar überwiegend die rechtsgestaltende Natur dieser Ansprüche... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §901 I2a
Rechtssatz: Der sogenannte Kalkulationsirrtum betrifft in der Regel nicht die rechtsgeschäftliche Erklärung selbst, sondern nur Umstände, die dieser vorausgegangen sind, und damit nur den Beweggrund. Wenn jedoch die Kalkulation zum Gegenstand de entscheidenden Vertragsverhandlungen gemacht wurde, und der geforderte Preis erkennbar als ein auf dieser Kalkulation beruhender bezeichnet worden ist, liegt hingegen ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 AABGB §871 D
Rechtssatz: Die Irrtumsanfechtung steht grundsätzlich nur dem Irrenden und nicht dem Vertragspartner offen, sofern nicht ein gemeinsamer Irrtum vorliegt (vgl SZ 41/33). Entscheidungstexte 4 Ob 98/72 Entscheidungstext OGH 19.12.1972 4 Ob 98/72 Veröff: Arb 9076 = SozM ID,906 6 Ob 512/80 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 D
Rechtssatz: Bei wesentlichem Irrtum kann die Irrtumsanfechtung nur zu einer Aufhebung der getroffenen Vereinbarung, nicht aber dazu führen, daß sie durch eine andere, für den Kläger günstigere Vereinbarung ersetzt werde. Entscheidungstexte 4 Ob 98/72 Entscheidungstext OGH 19.12.1972 4 Ob 98/72 Veröff: Arb 9076 = SozM ID,906 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIIABGB §871 EABGB §901ABGB §918 IVa
Rechtssatz: Zu einer Vertragsanfechtung wegen Irrtums oder Wegfalles der Geschäftsgrundlage ist der Bestandnehmer nicht mehr berechtigt, wenn er das Bestandobjekt untervermietete und damit unzweideutig zum Ausdruck brachte, daß er sich an den Mietvertrag gebunden erachte ( EvBl 1961/3, HS 2363 ). Entscheidungstexte 7 Ob 167/72 Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BII
Rechtssatz: Bloßer Motivirrtum, wenn die Kaufvertragspartner über die Möglichkeit irren, den gekauften im Ausland befindlichen Tieflader zu importieren und ihn im Betrieb der Käuferin zu verwenden, solange dieses Motiv nicht zur Bedingung des Rechtsgeschäftes gemacht wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 126/72 Entscheidungstext OGH 20.06.1972 5 Ob 126/72 ... mehr lesen...
Der Kläger kaufte am 17. 8. 1968 vom Beklagten einen gebrauchten PKW, Type Jaguar E, um den Barbetrag von S 68.000.- und übergab ihm überdies seinen gebrauchten PKW, Type MG-Magnette, um den vereinbarten Kaufpreis von S 10.000.-. Mit der Behauptung, er habe erst am 12. 9. 1969 in den Einzelgenehmigungsbescheid Einsicht nehmen können und sei bis dahin - veranlaßt durch den Beklagten - in Irrtum gewesen, der gekaufte PKW habe das Baujahr 1965, obwohl er tatsächlich das Baujahr 1963 habe... mehr lesen...