RS OGH 1974/12/12 7Ob246/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1974
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Norm

ABGB §871 BII
ABGB §901 I3

Rechtssatz

Die Lage einer Wohnung zur Umwelt kann ein bloßes Motiv zum Kauf darstellen oder unwesentliche Nebenumstände betreffen, es sei denn, die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes selbst wird verändert, sodaß nach objektiver Verkehrsanschauung eine wesentliche Abweichung vom Normalfall gegeben ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0014942

Dokumentnummer

JJR_19741212_OGH0002_0070OB00246_7400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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