Norm
ABGB §871 BIIRechtssatz
Bloßer Motivirrtum, wenn die Kaufvertragspartner über die Möglichkeit irren, den gekauften im Ausland befindlichen Tieflader zu importieren und ihn im Betrieb der Käuferin zu verwenden, solange dieses Motiv nicht zur Bedingung des Rechtsgeschäftes gemacht wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0014934Dokumentnummer
JJR_19720620_OGH0002_0050OB00126_7200000_001