RS OGH 2024/6/25 5Ob128/73; 7B526/85; 4Ob150/10b; 8Ob19/12w; 1Ob106/13i; 2Ob196/13g; 6Ob240/19s; 3Ob

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Veröffentlicht am 05.09.1973
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Norm

ABGB §871 BIII
  1. ABGB § 871 heute
  2. ABGB § 871 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979

Rechtssatz

Es kann nicht zweifelhaft sein, dass der Käufer eines Gebrauchtwagens - nicht etwa eines zur Ausschlachtung bestimmten Autowracks - ein verkehrstüchtiges Fahrzeug erwerben will, das also seine Absicht vorzüglich darauf gerichtet, und wenn diese Absicht dem Verkäufer etwa durch die Vereinbarung einer Probefahrt erkennbar sein muss -, auch als stillschweigend erklärt anzusehen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0016189

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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