Norm
ABGB §871 BIIRechtssatz
Irrtum über Wert gemachter Investitionen nur Motivirrtum, wenn der Unterschied zwischen gemachtem Aufwand und dem gemeinen Wert dieser Investitionen relativ gesehen nicht erheblich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0016165Dokumentnummer
JJR_19800115_OGH0002_0050OB00748_7900000_002