RS OGH 1981/3/4 1Ob789/80

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Veröffentlicht am 04.03.1981
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Norm

ABGB §871 BIII
ABGB §872
ABGB §873

Rechtssatz

Bei einem sieben Jahre alten Gebrauchtfahrzeug in mittelmäßigem Zustand mit einem sehr hohen Kilometerstand kann der Irrtum über die Notwendigkeit einer bereits durch ein Geräusch erkennbaren sofortigen Getriebereparatur im Zweifel nicht als wesentlicher angesehen werden, auch wenn der Verkäufer ( Laie ) den von ihm nicht erkannten Getriebeschaden als Schönheitsfehler bezeichnete.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 789/80
    Entscheidungstext OGH 04.03.1981 1 Ob 789/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0016190

Dokumentnummer

JJR_19810304_OGH0002_0010OB00789_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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