RS OGH 2020/9/30 5Ob573/80, 1Ob27/97w, 3Ob236/01d, 9ObA37/06s, 3Ob23/13y, 9Ob15/17x, 5Ob144/20t

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Veröffentlicht am 02.09.1980
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Rechtssatz

Nicht nur bei Geltendmachen eines Irrtums nach § 871 ABGB, sondern auch bei einem nach § 870 ABGB (listige Irreführung) kann bei unwesentlichen Umständen Vertragsänderung begehrt werden.Nicht nur bei Geltendmachen eines Irrtums nach Paragraph 871, ABGB, sondern auch bei einem nach Paragraph 870, ABGB (listige Irreführung) kann bei unwesentlichen Umständen Vertragsänderung begehrt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0014768

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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