Norm
ABGB §871 DRechtssatz
"Relative Berechnungsmethode": Der vereinbarte Pachtzins ist im Falle, daß ein gepachtetes Unternehmen nicht die zugesagte Ertragsfähigkeit hat, in demselben Verhältnis herabzusetzen, in dem der verkehrsübliche angemessene Pachtzins für ein Unternehmen vergleichbarer Art mit dem zugesicherten durchschnittlichen monatlichen Nettobetrag zum verkehrsüblichen angemessenen Pachtzins für das betreffende Unternehmen, der unter Zugrundelegung seiner bei einer durchschnittlich mittleren Intensität unternehmerischen Einsatzes tatsächlich erzielbaren Erträgnisse zu ermitteln ist, steht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0016232Dokumentnummer
JJR_19810609_OGH0002_0050OB00768_8000000_004