Die Beklagte hat im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein Haus in Innsbruck errichtet und die darin befindlichen Objekte samt den dazugehörigen Miteigentumsanteilen an der Liegenschaft unter Begründung: von Wohnungseigentum verkauft. Mit der am 24. Dezember 1979 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrten die klagenden Parteien von der Beklagten die Zahlung eines Betrages von 115 539 S samt 4% Zinsen seit Klagetag (Balkonsanierungskosten). In der Tagsatzung zur mündlichen Strei... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2EO §382 IVC
Rechtssatz: Besteht bei Miteigentum von Ehegatten an einem Haus ein Auftrag nach § 382 Z 8 lit b EO, so kann der davon betroffene Ehegatte trotzdem eine Benützungsregelung hins der vom Verbot nicht umfaßten Räume beantragen; dies freilich mit der Einschränkung, daß durch die Verwirklichung des angestrebten Zustandes nicht der Zweck des bestehenden gerichtlichen Verbotes vereitelt wird. Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C2ABGB §834ABGB §835 AABGB §1116 BMG §19 A
Rechtssatz: Die Kündigung des Mietvertrages mit einem Miteigentümer ist eine wichtige Veränderung im Sinn des § 834 ABGB. In Beachtung des Grundsatzes, dass niemand in eigener Sache Richter sein kann, muss auch dem Mehrheitseigentümer, gegen den sich die Kündigung richten soll, eine Mitwirkung an der Beschlussfassung der Miteigentümer über eine solche Kündigung versagt werden. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364 Abs2ABGB §523 CcABGB §833 EJN §1 DV1eWEG §14 Abs1WEG §26
Rechtssatz: § 364 Abs 2 ABGB ist auch im Verhältnis zwischen Wohnungseigentümern ein- und desselben Hauses anwendbar, wenn ein Wohnungseigentümer im Rahmen der Ausübung seines ausschließlichen Benützungsrechtes an einer bestimmten Wohnung Störungen verursacht. Geht die Störung jedoch von einem der allgemeinen Benützung dienenden Teil der Liegenschaft aus, wird ... mehr lesen...
Die Erst- bis Fünfzehntkläger als Wohnungseigentumsbewerber der auf der EZ 3657 KG M errichteten Wohnhausanlage sowie die Sechzehnt- bis Achtundzwanzigstkläger als Wohnungseigentümer der auf der EZ 4098 KG M errichteten Reihenhäuser begehren unter anderem mit ihrem Hauptbegehren den Zuspruch eines Betrages von 2 000 000 S samt Anhang. Der erforderliche Heizkostenaufwand ihrer Wohnungen liege mit Ausnahme einer Wohnung weit über den vergleichbar ortsüblichen Kosten. Die an den Außenmau... mehr lesen...
Norm: ABGB §828ABGB §833 B1ABGB §834ABGB §922ABGB §932 IABGB §1167WEG §1WEG §14ZPO §14 A
Rechtssatz: Werden von Wohnungseigentümern Gewährleistungsansprüche aus der Bauphase gegen den Wohnungseigentumsorganisator nach Abrechnung des Bauvorhabens geltend gemacht und kann die Beseitigung der angeblich vorhandenen Mängel zu einer Nachzahlungspflicht aller Wohnungseigentümer führen, da die angeblich unterlassene Leistung auch nicht verrechnet wurde... mehr lesen...
Der Kläger ist zu 31/32 Eigentümer der Liegenschaft EZ 1490 KG E mit dem Grundstück 676 Wohnhaus Nr. 499 mit Holzlage und Hofräumen. Die restlichen 1/32-Anteile stehen im Eigentum seines Sohnes Josef Guntram H. Der Kläger war auf Grund des Kaufvertrages vom 2. März 1959 zunächst zu 2/3 Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1490 KG E geworden; die weiteren Miteigentumsanteile waren nach dem Tod seiner Gattin auf Grund der Einantwortungsurkunde vom 12. September 1967 einverleibt worden. Dur... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2ABGB §834
Rechtssatz: Das durch ausdrückliche oder schlüssige Vereinbarung über den Gebrauch von Miteigentum begründete Dauerrechtsverhältnis zwischen den Miteigentümern wirkt wohl auch für und gegen einen Gesamtrechtsnachfolger eines Miteigentümers, in Ermangelung einer ausdrücklich oder schlüssig zustande gekommenen einvernehmlichen Überbindung jedoch nicht auch für oder gegen den Einzelrechtsnachfolger eines Miteigentümers.... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AABGB §833 D1ABGB §833 D3
Rechtssatz: Jeder Miteigentümer eines Hauses kann gegen den anderen Miteigentümer ein Räumungsbegehren wegen Benützung einer Wohnung ohne Rechtstitel stellen. Es handelt sich hiebei um keine vor den Außerstreitrichter gehörige Benützungsregelung, sondern um die Beseitigung eines rechtswidrigen Eingriffes des Miteigentümers. Der klagende Miteigentümer wird allerdings nach Durchsetzung des für die Gemeins... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1WEG §19
Rechtssatz: Die Vereinbarung einer Änderung des Verteilungsschlüssels für die gemeinsamen Aufwendungen stellt eine wichtige nicht als Maßnahme der ordentlichen Verwaltung zu wertende, Veränderung dar. Entscheidungstexte 6 Ob 701/80 Entscheidungstext OGH 27.08.1980 6 Ob 701/80 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C2ABGB §835 AABGB §841ABGB §843 BVlbg RaumplangungsG allg
Rechtssatz: In der Teilung eines Grundbuchskörpers durch Abschreibung eines Bestandteiles und die Eröffnung einer neuen Einlage für diesen Bestandteil ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse liegt eine Veränderung der gemeinschaftlichen Sache, mit der alle Teilhaber einverstanden sein müssen. Die fehlende Zustimmung der Miteigentümer zur Einholung einer behördlichen Teilu... mehr lesen...
Die Parteien sind Miteigentümer der Liegenschaft X. Dort befindet sich ein Wohnhaus mit im Wohnungseigentum der Parteien stehenden und von ihnen benützten Wohnungen. Eine durch das Wohnhaus führende Einfahrt in den Haushof ist von der Straße her nur über eine zirka 5 m lange und zirka 3.20 m breite Brücke möglich. Die Hauseinfahrt selbst ist 7.60 m lang und 4.30 m breit. Der Antragsgegner stellt seit April 1961 seinen PKW teils in der Hauseinfahrt und teils auf der Zufahrtsbrücke ab; ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2ABGB §936 IV
Rechtssatz: Jede Benützungsvereinbarung von Miteigentümer ist ein Dauerrechtsverhältnis, das aus wichtigen Gründen aufgelöst werden kann. Entscheidungstexte 5 Ob 719/79 Entscheidungstext OGH 12.02.1980 5 Ob 719/79 Veröff: SZ 53/24 = JBl 1980,651 5 Ob 509/80 Entscheidungstext OGH 03.06.1980 5 Ob 509/80... mehr lesen...
Die Antragstellerin ist Mehrheitseigentümerin, die beiden Antragsgegnerinnen und Dr. Margarethe K sind Miteigentümerinnen der Liegenschaft W, K-Gasse 34. Dr. Margarethe K benützt zwei Wohnungen im Haus als Mieterin oder Nutzungsberechtigte. Die Antragstellerin beabsichtigt die Aufkündigung dieser "Miet- bzw. Benützungsregelungsverhältnisse" wegen eines Rückstandes an Mietzins bzw. Benützungsentgelt. Sie stellt gegen die beiden Antragsgegner, nicht aber auch gegen die vierte zu kundige... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 AABGB §828ABGB §833 B1
Rechtssatz: Eine Wahrung des Gesamtrechts liegt vor, wenn ein Teilhaber bei tatsächlichem Eingriff in das dingliche Recht der Gemeinschaft die Feststellung der Störung, die Beseitigung der Beeinträchtigung und die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes, allenfalls die Unterlassung künftiger Störungen begehrt. Entscheidungstexte 1 Ob 33/79 Entsc... mehr lesen...
Vor etwa 20 Jahren schlossen sich Bewohner des Ortsteiles A der Gemeinde S zum Zwecke der Eigenversorgung dieses Ortsteiles mit Wasser zusammen. Es sollten Quellen - allenfalls durch Ankauf - erschlossen und die Versorgung durch Errichtung entsprechender Anlagen sichergestellt werden. Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein als zuständige Wasserrechtsbehörde anerkannte bisher diese Zweckgemeinschaft, die den Namen "Wasserinteressentschaft A" führt, nicht als Wassergenossenschaft im Sinne ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs2 AABGB §833 B1
Rechtssatz: Der Unterlassungsanspruch nach §§ 364 Abs2, 833 ABGB steht auch dem Hälfteeigentümer zu. Entscheidungstexte 6 Ob 772/79 Entscheidungstext OGH 05.12.1979 6 Ob 772/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0010552 Dokumentnummer JJR_1979120... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2ABGB §1090 IIIaABGB §1120 Ba
Rechtssatz: Der Überbindung eines von einem Miteigentümer abgeschlossenen Mietvertrag gem § 1120 ABGB steht nicht entgegen, daß dieser nur kraft einer obligatorischen Benützungsregelung zur Vermietung berechtigt war. Entscheidungstexte 5 Ob 647/79 Entscheidungstext OGH 06.11.1979 5 Ob 647/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 B1ABGB §833 C1ABGB §848ABGB §890ABGB §892WEG §14ZPO §1 Ac
Rechtssatz: Ist eine Bankgarantie zugunsten der Mit( Wohnungs ) eigentümer einer Liegenschaft zu bestellen, so kann auch die Mehrheit nicht Leistung an sich, sondern nur Hinterlegung zugunsten sämtlicher Gläubiger begehren, sofern keine ausdrückliche Gesamtforderungsvereinbarung iS § 892 ABGB vorliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 CaABGB §833 AABGB §833 B1WEG §14 Abs1
Rechtssatz: In der Abwehr des eigenmächtigen Eingriffes eines Mit-(Wohnungs)eigentümers durch einen anderen Mit-(Wohnungs)eigentümer liegt noch keine Schikane (hier Aufstellen einer Bank auf dem vom kl. Miteigentümer an sich nicht benützten allgemeinen Gangteil). Entscheidungstexte 7 Ob 659/79 Entscheidungstext OGH 05.07.1979 7 Ob 6... mehr lesen...
Norm: ABGB §828ABGB §833 C2ABGB §834ABGB §835 AABGB §835 DWEG §14 Abs1
Rechtssatz: Die wichtige Veränderung im Sinne des § 834 ABGB eines der gemeinsamen Benützung dienenden Liegenschaftsteiles durch Beanspruchung eines Alleingebrauchsrechtes bedarf der Zustimmung aller Mit-(Wohnungs)eigentümer, deren mangelndes Einverständnis nur durch eine Entscheidung des Außerstreitrichters ersetzt werden kann. Mangels einer solchen einvernehmlichen oder ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §828ABGB §833 C2ABGB §833 D2ABGB §834WEG §14 Abs1WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Durch das Aufstellen einer fest verankerten Patientenwartebank auf dem gemeinschaftlichen Gang maßt sich der ( Mit- ) Wohnungseigentümer ein ihm nicht zustehendes ( Allein- ) Gebrauchsrecht an. Das Aufstellen der Bank ist eine wichtige Veränderung im Sinn des § 834 ABGB. Entscheidungstexte 7 Ob 659/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D1AußStrG §2 Abs2 Z7 H1AußStrG §2 Abs2 Z7 H3
Rechtssatz: Bei der Zulässigkeit der Verweisung auf den Rechtsweg zur Klärung einer Vorfrage im förmlichen Beweisverfahren nach der ZPO ist zu beachten, daß dieses im allgemeinen besser geeignet erscheint, schwierige Beweisfragen, etwa im Zusammenhang mit der Erforschung des Parteiwillens, zu lösen, zumal eine Überprüfung der Beweiswürdigung des Erstgerichtes durch das Gericht zweiter... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1ABGB §833 C2ABGB §834ABGB §837 AABGB §839 AWEG §14 Abs1WEG §17WEG §19 Abs1WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §32 Abs1
Rechtssatz: Sowohl nach dem 16. HptSt d ABGB als auch nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 19 Abs 1 WEG 1975, § 8 Abs 1 WEG 1948, § 839 ABGB) sind die Aufwendungen für die gemeinsame Liegenschaft von den Miteigentümern nach ihren Anteilen zu tragen. Vom gesetzlichen Aufteilungsschlüssel kann jedoch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 AABGB §825 EABGB §828ABGB §833 AABGB §834
Rechtssatz: Eine vertragliche Vereinbarung unter Erben, ein Grundstück ( einen Kleingarten ), das nur von einem Erben untergepachtet wurde, gemeinsam zu besitzen und zu benützen, ist im Zweifel dahin zu verstehen, daß die Erben im Innenverhältnis wie Miteigentümer behandelt werden wollen. Die Bestimmungen der §§ 825 ff ABGB sind auf ihre Beziehungen sinngemäß anzuwenden. Die Ausschließun... mehr lesen...
Der Antragsteller ist zu 222/4935 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft mit welchen das Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. 15 in diesem Haus verbunden ist. Die Antragsgegner sind insgesamt zu den übrigen 4713/4935 Anteilen Miteigentümer dieser Liegenschaft. Auch mit ihren Anteilen ist jeweils das Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung des darauf errichteten Hauses verbunden. Mit dem am 12. April 1978 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz begehrte der Antragsteller, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 EJN §1 DVe1WEG §26 Abs2
Rechtssatz: Macht der Antragsteller nach seinen Behauptungen einen Anspruch mit Recht im Verfahren außer Streitsachen geltend, stellt sich aber im Zuge des Verfahrens heraus, daß die Voraussetzungen dafür fehlen, so ist der Antrag nicht zurück-, sondern abzuweisen. Entscheidungstexte 5 Ob 4/79 Entscheidungstext OGH 06.03.1979 5 Ob 4/7... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AWEG §8WEG §14 Abs1WEG §15WEG §18WEG §24
Rechtssatz: Umfaßt ein Verein die Mehrheit der Miteigentümer, kann bei Zutreffen der sonstigen Abstimmungserfordernisse ein vom ordnungsgemäß bestellten Vereinsvorstand gefaßter, alle dem Verein als Mitglieder angehörenden Liegenschaftseigentümer bindender Beschluß als Mehrheitsbeschluß der Liegenschaftseigentümer angesehen werden. Gegen den vereinssatzungsmässigen Vorbehalt der Ausübung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AABGB §1016WEG §14 Abs1
Rechtssatz: Die Beschlußfassung von Miteigentümern kann auch rückwirkend Geschäfte des Vertreters genehmigen. Entscheidungstexte 5 Ob 1/79 Entscheidungstext OGH 13.02.1979 5 Ob 1/79 Veröff: ImmZ 1979,298 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0013408 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 CaABGB §523 CdABGB §833 B1ABGB §833 EJN §1 DVe1WEG §26WEG 2002 §16
Rechtssatz: Die Negatorienklage kann auch vom Minderheitseigentümer (Wohnungseigentümer) nicht nur gegen einen Dritten, sondern auch gegenüber anderen Miteigentümern (Wohnungseigentümern) erhoben werden. Entscheidungstexte 7 Ob 725/78 Entscheidungstext OGH 01.02.1979 7 Ob 725/78 ... mehr lesen...