Begründung: Die Antragsteller einerseits und der Antragsgegner andererseits sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 184 II KG Telfes, zu der das Haus Telfes 35 gehört. Bei diesem Haus handelt es sich um ein altes Bauernhaus, an dem materiell geteiltes Eigentum besteht. Der Antragsgegner ist Eigentümer des materiellen Anteiles 1, der im wesentlichen die Räumlichkeiten im Erdgeschoß umfaßt, während die Antragsteller je zur Hälfte Miteigentümer des materiellen Anteiles 2 mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt vom Beklagten - nach Klagseinschränkung - die Zahlung eines Benützungsentgeltes von S 104.655,35 s.A. mit der Behauptung, die Ehe der Streitteile sei geschieden worden und der Beklagte benütze seit 21. Juli 1979 das im jeweiligen Hälfteeigentum der Streitteile stehende Reihenhaus Salzburg, Zeisigstraße 14 b allein bzw. gemeinsam mit dem ehelichen Sohn Albert. Der Klagsbetrag beziehe sich unter Berücksichtigung auf die vom Beklagten für die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger kündigten den beklagten Parteien die im Hause Linz, Grabnerstraße 10, im Hochparterre gelegene Wohnung aus den auf die im einzelnen vorgebrachten Tatbestände gestützten Kündigungsgründen des § 30 Abs 2 Z 3, 5 und 8 MRG auf. Die beklagten Parteien bestritten das Vorliegen der behaupteten Kündigungsgründe und beantragten die Aufhebung der Kündigung. Das Erstgericht verneinte das Vorliegen der geltend gemachten Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 3 und 8... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Liegenschaft EZ 117 KG St.Georgen am Längsee stand ursprünglich im Alleineigentum des Beklagten. Der Beklagte hat auf dieser Liegenschaft, die aus den Grundstücken 462/6 und 462/7 besteht, auf Grund der Baubewilligung des Bürgermeisters der Ortsgemeinde St.Georgen am Längsee vom 20.9.1973 das Wohnhaus St.Georgen am Längsee 46 mit 8 Wohneinheiten errichtet. Miteigentümer dieser Liegenschaft mitsamt dem darauf errichteten Wohnhaus sind nunmehr der Drittkläge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 555, KG Wels, auf der sich das Haus Wels, Eferdingerstraße 102, befindet, und zu der ursprünglich auch die Grundstücke 1254 und 1279/1 gehörten. Am 28. Mai 1960 schlossen die Beklagten mit dem Erstkläger einen Mietvertrag, wonach dieser gegen einen monatlichen Mietzins von etwa S 300,-- im Südtrakt des Hauses Eferdingerstraße 102 ein Zimmer, eine Küche und einen Abstellraum in Bestand nahm. Mit dem rechts... mehr lesen...
Begründung: Die am 16.10.1955 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 1.4.1982, 1 Cg 188/81-30, gemäß § 55 Abs.3 EheG geschieden. Es wurde ausgesprochen, daß das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe den Antragsgegner treffe. Die eheliche Gemeinschaft der Streitteile war am 3.4.1975 aufgehoben worden. Die seinerzeitige Ehewohnung befindet sich auf dem im gleichteiligen Eigentum der Streitteile stehenden, 1962 erworbenen Einf... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind die vier Miteigentümer der Liegenschaft EZ 644 KG Seeboden mit dem Wohnhaus am Rain Nr. 11. Mit den verschieden großen Miteigentumsanteilen der Parteien ist Wohnungseigentum an den vier Wohnungen dieses vor 1960 von der "Kärntnerland" Gemeinnützige Kleinsiedlungs- und Wohnbaugenossenschaft m.b.H. errichteten Hauses verbunden. Im Jahr 1960 wurde auf der unverbauten Grünfläche dieser Liegenschaft ein Garagenbau errichtet. Mit dem am 10. März 1964 zwischen... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 B3ABGB §1101 D
Rechtssatz: Ist der Kläger als Miteigentümer nach dem Bestandvertrag zur Geltendmachung des anteiligen Zinsrückstandes legitimiert, so kann ihm auch nicht die Befugnis abgesprochen werden, unabhängig vom Verhalten der übrigen Bestandgeber durch die Erwirkung der pfandweisen Beschreibung das auch zur Sicherstellung seines Zinsforderungsanteils entstandenen gesetzliche Pfandrecht des § 1101 ABGB gegen das Erlöschen ... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der D E F G GmbH & Co, Wels, Salzburgerstraße 149, wurde am 27.2.1984 zu Sa 4/84 des Kreisgerichtes Wels der Ausgleich und am 14.5.1984 zu S 31/84 des Kreisgerichtes Wels der Anschlußkonkurs eräffnet. Der Beklagte, Rechtsanwalt Dr.Maximilian C, wurde zum Masseverwalter bestellt. Mit der am 7.3.1985 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte Christiane B die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrages von 114.400 S samt 4 % Zinsen seit 7.... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AABGB §833 C1MRG §18MRG §19
Rechtssatz: Wenn der Antrag nach §§ 18 f MRG von dem die Hausverwaltung führenden Mehrheitseigentümer als Maßnahme der ordentlichen Verwaltung gestellt wurde, muß der Minderheitseigentümer die im Verhältnis zwischen den Miteigentümern als Vermietern und den Mietern eintretenden Wirkungen gegen sich gelten lassen. Entscheidungstexte 5 Ob 85/85 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit der am 30.4.1984 beim Erstgericht eingelangten Klage die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 114.493,58 S samt 14 % Zinsen seit 26.4.1984. Sie brachte vor, sie sei Mehrheitseigentümerin des Hauses Wien 3., Baumannstraße 4, und auf Grund eines Bauauftrages zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten an diesem Haus verpflichtet. Die Schlichtungsstelle habe mit der (gemäß §§ 18 f.MRG ergangenen) Entscheidung vom 16.1.1984 festgestellt, daß das G... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller, die Erst- bis Zehntantragsgegner und der die Hausverwaltung führende Antragsgegnervertreter Dr. Oskar B sind die Miteigentümer des Hauses Wien 1., Nibelungengasse 1-3. Die Zweitantragstellerin ist die Gattin des Erstantragstellers. Die Elftantragsgegnerin ist die Fruchtnießerin der Miteigentumsanteile des Antragsgegnervertreters. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind miteinander verwandt bzw. verschwägert. Mit dem 7.4.1983 bei der Schlichtun... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 3/4-Anteilen, die Antragsgegnerinnen sind zu je 1/8-Anteil Miteigentümer der Liegenschaft EZ 74 KG Innsbruck. Die Antragsgegnerinnen sind außerdem gemeinsam Mieter des rechts vom Hauseingang im Erdgeschoß dieses Hauses gelegenen Geschäftslokales. Früher waren sie auch Mieter einer Wohnung im dritten Stock dieses Hauses. Die mit Ermächtigung des Erstgerichtes (Beschluß vom 21. Februar 1980, 5 Nc 1/80-7) eingebrachte gerichtliche Aufkündigung der... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AABGB §835 E
Rechtssatz: Können sich Hälfteeigentümer über Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung nicht einigen ist Gegenstand der Entscheidung des Außerstreitrichters nur die Frage, ob die nur von einem Hälfteeigentümer beabsichtigten ordentlichen Verwaltungshandlungen, denen der andere Hälfteeigentümer nicht zustimmt, vorgenommen werden dürfen. Die richterliche Entscheidung gibt hier nur den sonst durch eine Stimmenmehrheit erz... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1
Rechtssatz: Die für die Maßnahme der ordentlichen Verwaltung geforderte Voraussetzung, daß sie im wesentlichen den Interessen aller Miteigentümer dienen müsse, besagt nur, daß eine solche Maßnahme nicht nur einzelnen Teilhabern dienen darf. Dies ist bei Instandsetzungsarbeiten, die den Wert des gemeinsamen Gutes erhalten, nicht der Fall. Auch die für eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung geforderte Bedingung, daß sie kein... mehr lesen...
Norm: ABGB §828ABGB §833 C1ABGB §835 EABGB §839
Rechtssatz: Ein Hälftemiteigentümer kann eine der Erhaltung bzw Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes eines Hauses dienenden Maßnahme der ordentlichen Verwaltung nicht mit der Behauptung verhindern, daß er die Kosten dieser Maßnahmen, die ihn nach § 839 ABGB zu Hälfte treffen, nicht tragen könne. Er kann die gemeinschaftliche Sache nicht gegen den Willen des anderen verfallen lassen. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Kinzel als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hule, Dr. Egermann, Dr. Schlosser und Mag. Engelmaier als Richter in der Rechtssache des Antragstellers Alfred G*****, vertreten durch Dr. Gottfried Eisenberger, Rechtsanwalt in Graz, gegen den Antragsgegner Gustav A. G***** vertreten durch Dr. Max Urbanek, Rechtsanwalt in St. Pölten, wegen Entscheidung über die Verwalt... mehr lesen...
Begründung: Am 16.9.1983 stellte Adalbert A als 1/24-tel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1501 KG Margarethen Haus Wien 5., Gießaufgasse 23 den Antrag auf Erlassung einer Benützungsregelung in der Weise, daß ihm die kürzlich freigewordene Wohnung top.7 bis 8 durch
Begründung: eines Hauptmietrechtes zugewiesen werde. Als Antragsgegner nannte der Antragsteller 1.) Hilda Maria B, der 13/24 Miteigentumsanteile zustehen, sowie 2.) Dipl.Ing.Ernst C, dem früher 10/24-tel Miteigentumsanteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zunächst am 29.8.1980 eingebrachte Klagsschrift war nach den Verbesserungsaufträgen vom 2.9.1980, 20.1.1982, 16.7.1982 und 1.9.1982 vom Rechtsvertreter der Kläger, die behaupteten, die Mehrheit der Miteigentümer der Liegenschaft EZ 5807 in der Katastralgemeinde Brigittenau vorzustellen, am 19.1.1982, 15.7.1982, 31.8.1982 und zuletzt am 24.9.1982 wieder vorgelegt worden. Die Kläger begehrten von der Erstbeklagten als Bauträger und Organisator und der Zweitbek... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist auf Grund des Kaufvertrages vom 23. Oktober 1981 Miteigentümer der Liegenschaft EZ 372 II KG Volders zu 720/32.100- Anteilen, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung top.Nr. 2 im Hause Volders, Feldweg 6, untrennbar verbunden ist. Die Antragsgegner sind die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft. Mit dem am 22. Juni 1983 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrte der Antragsteller eine richterliche Benützungsregelung hinsichtl... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 B1ABGB §833 B2ABGB §974 IIABGB §1090
Rechtssatz: Hat der außerbücherliche Hälfteeigentümer einer Liegenschaft der Aufnahme eines Kindes des anderen Hälfteeigentümers in die Wohngemeinschaft zugestimmt, kann er nicht ohne dessen Zustimmung das Wohnverhältnis auflösen, sondern muß die Entscheidung des Außerstreitrichters einholen. Entscheidungstexte 7 Ob 576/85 Entschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stellte das aus dem
Spruch: ersichtliche Begehren und brachte vor, er habe zusammen mit seiner Gattin Dipl.Ing.Margaretha C ein Reihenhaus in Hinterbrühl je zur Hälfte gekauft. Der Eigentumserwerb sei bisher aus formalen Gründen unterblieben, weil das Grundbuchsgericht im Hinblick auf den anders lautenden Namen der Gattin des Klägers die Einverleibung des Wohnungseigentums für die Ehegatten abgelehnt habe. Der Kläger besitze jedoch seit Jahren das gesa... mehr lesen...
Norm: ABGB §97ABGB §833 D2
Rechtssatz: Im Rahmen des Verfahrens zur Regelung der Benützung der gemeinsamen Liegenschaft kann ein Verbot an die Antragstellerin, die ihr zugewiesenen Teile der Liegenschaft durch den früheren Ehegatten der Antragsgegnerin (mit-) benützen zu lassen, nicht ausgesprochen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 517/85 Entscheidungstext OGH 24.04.1985 3 Ob 517... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin sind je zur Hälfte Eigentümerinnen der Liegenschaft EZ 618 KG Lustenau, bestehend aus dem Grundstück Nr. 1707, mit dem Haus Höchsterstraße 1. Diese Liegenschaft hatte Franz B, der geschiedene Ehegatte der Antragsgegnerin - die Ehescheidung erfolgte mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 30. Juni 1983, 7 a Cg 4250/76-44 - , mit Kaufvertrag vom 21. Oktober 1964 erworben. Mit übergabsvertrag vom 27. Oktober 1976 übertrug Fra... mehr lesen...
Begründung: Die am 22.August 1959 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 22.2.1984, 27 Cg 485/83, aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners rechtskräftig geschieden. Der Ehe entstammt die am 21.7.1963 geborene Carmen A; Ehepakte wurden nicht errichtet. Während der Ehe erwarben die Streitteile je einen Vierteilanteil an der Liegenschaft EZ 22 KG Viktring, auf der die Häuser Keutschacherstraße 171 und 173 (ein Doppelhaus) stehen. Der zw... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte gemäß § 2 Abs 3 MRG, als Hauptmieter der aus einem Vorzimmer, einer Küche, einem WC sowie je einem Wohn- und Schlafzimmer bestehenden und im Hause Badnerstraße 2 in Oberwaltersdorf gelegenen Wohnung anerkannt zu werden. Das bezeichnete Wohnhaus steht im Miteigentum der Antragsgegner. Der Antragsteller behauptete, der am 1.August 1982 geschlossene Mietvertrag über die Wohnung in diesem Haus sei nur als Untermietvertrag fingiert worden, denn der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Margarethe (auch Margaretha: 10 A 196/83 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien) D und Karoline E, stellten die mit der am 20.8.1982 gegen Theresia B eingebrachten Klage das aus dem
Spruch: ersichtliche Räumungsbegehren. Sie brachten vor, die Mieterin dieser Wohnung, Hilda C, sei am 10.9.1980 ohne Hinterlassung eintrittsberechtiger Personen verstorben. Die Klägerinnen hätten gegen die Verlassenschaft eine gerichtliche Aufkündigung erwirkt und die Räumungsexekutio... mehr lesen...
Begründung: Am 21. August 1984 stellte Kommerzialrat Alfred A als derzeitiger Hauseigentümer und Vermieter bei der Schlichtungsstelle den Antrag, gegenüber Franz Adolf B als Mieter festzustellen, daß ab 1. Juli 1984 die Einhebung eines Hauptmietzinses von monatlich S 25.000,--, wertgesichert gemäß § 16 Abs 4 MRG, wobei als Bezugsmonat der Juli 1984 dient, für das Mietobjekt top.Nr. 10 im Haus Wien 12., Meidlinger Hauptstraße 32 zulässig sei. Zur
Begründung: seines Antrages führte er ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Kinder der Marianne A. Der Nachlaß ihrer am 23. Jänner 1969 verstorbenen mütterlichen Großmutter Maria Anna C wurde Marianne A, die zum gesamten Nachlaß eine unbedingte Erbserklärung abgegeben hatte, auf Grund des Gesetzes mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 1. Juli 1969, 12 A 58/69-17, rechtskräftig eingeantwortet. Im Jahre 1980 wurde ein Testament der Maria Anna C vom 18.Juli 1944 aufgefunden und gerichtlich kundgem... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Samsegger als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Resch, Dr. Schobel, Dr. Riedler und Dr. Schlosser als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Ludowika K*****, und 2. Elisabeth N*****, beide vertreten durch Dr. Richard Kaan, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei Helmut K*****, vertreten durch Dr. Robert A. ... mehr lesen...