RS OGH 1985/5/9 7Ob576/85, 3Ob560/87 (3Ob561/87)

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Veröffentlicht am 09.05.1985
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Norm

ABGB §833 B1
ABGB §833 B2
ABGB §974 II
ABGB §1090

Rechtssatz

Hat der außerbücherliche Hälfteeigentümer einer Liegenschaft der Aufnahme eines Kindes des anderen Hälfteeigentümers in die Wohngemeinschaft zugestimmt, kann er nicht ohne dessen Zustimmung das Wohnverhältnis auflösen, sondern muß die Entscheidung des Außerstreitrichters einholen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0013432

Dokumentnummer

JJR_19850509_OGH0002_0070OB00576_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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