Norm
ABGB §833 B1Rechtssatz
Ist eine Bankgarantie zugunsten der Mit( Wohnungs ) eigentümer einer Liegenschaft zu bestellen, so kann auch die Mehrheit nicht Leistung an sich, sondern nur Hinterlegung zugunsten sämtlicher Gläubiger begehren, sofern keine ausdrückliche Gesamtforderungsvereinbarung iS § 892 ABGB vorliegt.Ist eine Bankgarantie zugunsten der Mit( Wohnungs ) eigentümer einer Liegenschaft zu bestellen, so kann auch die Mehrheit nicht Leistung an sich, sondern nur Hinterlegung zugunsten sämtlicher Gläubiger begehren, sofern keine ausdrückliche Gesamtforderungsvereinbarung iS Paragraph 892, ABGB vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0013423Dokumentnummer
JJR_19791004_OGH0002_0070OB00727_7900000_001