RS OGH 1979/10/4 7Ob727/79

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Veröffentlicht am 04.10.1979
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Rechtssatz

Ist eine Bankgarantie zugunsten der Mit( Wohnungs ) eigentümer einer Liegenschaft zu bestellen, so kann auch die Mehrheit nicht Leistung an sich, sondern nur Hinterlegung zugunsten sämtlicher Gläubiger begehren, sofern keine ausdrückliche Gesamtforderungsvereinbarung iS § 892 ABGB vorliegt.Ist eine Bankgarantie zugunsten der Mit( Wohnungs ) eigentümer einer Liegenschaft zu bestellen, so kann auch die Mehrheit nicht Leistung an sich, sondern nur Hinterlegung zugunsten sämtlicher Gläubiger begehren, sofern keine ausdrückliche Gesamtforderungsvereinbarung iS Paragraph 892, ABGB vorliegt.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 727/79
    Entscheidungstext OGH 04.10.1979 7 Ob 727/79
    Veröff: JBl 1980,318

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0013423

Dokumentnummer

JJR_19791004_OGH0002_0070OB00727_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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