Entscheidungen zu § 833 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 841-870 von 1.221

TE OGH 1975/5/21 4Ob524/75

Der Beklagte hat an der Westgrenze der in seinem Eigentum stehenden Grundparzellen 172 und 345 KG G fünf Kleingaragen errichtet, welche teilweise, nämlich in einem 22 m2 großen dreieckigen Zwickel, auf die Nachbarparzelle 1840 hinüberreichen. Diese Grundparzelle 1840 steht im grundbücherlichen Eigentum der Agrargemeinschaft "G", wobei die 16 Miteigentumsanteile ("Gräser") mit insgesamt 15 Höfen - einer von ihnen hat zwei Anteile realrechtlich verbunden sind. Einen solchen 1/16-Anteil ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.05.1975

RS OGH 1975/4/29 5Ob61/75 (5Ob62/75), 7Ob724/77, 5Ob46/81

Norm: ABGB §833 AABGB §886ABGB §1053WEG 1948 §4WEG 1975 §2 Abs2
Rechtssatz: Ein Vertrag, mit dem das Miteigentum an einer Liegenschaft erworben wird, ist nicht an eine bestimmte Form gebunden, wenn er ohne Zusammenhang mit einem Wohnungseigentumsvertrag oder vor der
Begründung: von Wohnungseigentum geschlossen wird ( JBl 1969,216 ). Entscheidungstexte 5 Ob 61/75 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1975

RS OGH 1975/4/29 5Ob23/75 (5Ob24/75), 5Ob574/79, 2Ob509/83, 1Ob19/83, 10Ob2074/96i, 10Ob53/08d, 2Ob1

Norm: ABGB §833 AABGB §833 D2
Rechtssatz: Einzelnen Miteigentümern steht ein Recht zur ausschließlichen Benützung eines Teiles des Miteigentums nur zu, wenn es ihnen vertraglich von den übrigen Miteigentümern ( uzw entweder auf Grund einer "Benützungsvereinbarung" oder durch Miete oder prekaristisch ) oder vom Außerstreitrichter ( durch "Benützungsregelung" ) eingeräumt worden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1975

RS OGH 1975/4/29 5Ob61/75 (5Ob62/75), 7Ob724/77, 5Ob425/97d, 5Ob31/09h, 5Ob15/10g

Norm: ABGB §833 AWEG §2 Abs2WEG 2002 §3 Abs1 Z1
Rechtssatz: Zur
Begründung: des Wohnungseigentums ist nicht nur die Schriftform notwendig, sondern auch die Vertragspartnerschaft aller Miteigentümer (6 Ob 280/71 = ImmZ 1973, 25 = MietSlg 24489). Entscheidungstexte 5 Ob 61/75 Entscheidungstext OGH 29.04.1975 5 Ob 61/75 Veröff: MietSlg 27561 ( WEG 1948 ) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1975

RS OGH 1975/4/29 5Ob61/75 (5Ob62/75)

Norm: ABGB §833 AWEG §4
Rechtssatz: Miteigentümer einer Liegenschaft, die nicht bereits Wohnungseigentümer sind, sind grundsätzlich nicht verpflichtet, der
Begründung: von Wohnungseigentum zuzustimmen; es steht vielmehr im freien Belieben der einzelnen Miteigentümer, ob sie von der Möglichkeit, die das Gesetz bietet, Gebrauch machen wollen. Entscheidungstexte 5 Ob 61/75 Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1975

RS OGH 1975/4/29 5Ob23/75 (5Ob24/75), 5Ob70/82, 3Ob160/00a

Norm: ABGB §833 AABGB §833 C1
Rechtssatz: Ungeachtet des Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Vorschrift muss als Mindesterfordernis für eine gesetzmäßige Beschlussfassung der Mehrheit das Recht der Minderheit auf Gehör gewährleistet sein. Entscheidungstexte 5 Ob 23/75 Entscheidungstext OGH 29.04.1975 5 Ob 23/75 Veröff: MietSlg 27077 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1975

RS OGH 1975/4/29 5Ob61/75 (5Ob62/75)

Norm: ABGB §833 AABGB §1053
Rechtssatz: Verträge über den bloßen Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft folgen grundsätzlich den allgemeinen Regeln des Kaufvertrages, kommen also bei Einigung über Gegenstand und Preis zustande. Entscheidungstexte 5 Ob 61/75 Entscheidungstext OGH 29.04.1975 5 Ob 61/75 European Case La... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1975

RS OGH 1975/4/3 7Ob13/75

Norm: ABGB §828ABGB §833 B1
Rechtssatz: Der Anspruch des einzelnen Teilhabers auf Mitwirkung des ausgeschlossenen Miteigentümers zur Herstellung des von ihm zuerst hintertriebenen, dem Ausschließungsurteil entsprechenden Zustandes ist seinem Wesen nach unteilbar und kann darum auch von jedem Teilhaber geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 7 Ob 13/75 Entscheidungstext OGH 03.0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.04.1975

TE OGH 1975/4/3 7Ob13/75

Aus den untergerichtlichen Feststellungen ergibt sich im wesentlichen folgender Sachverhalt: Der Zweitbeklagte ist auch derzeit noch im Grundbuch als Miteigentümer von 1190/16.700 Anteilen der Liegenschaft EZ 558, Haus L-straße 123. mit denen sich das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 5 verbindet, eingetragen, doch wurde er infolge einer von der Mehrheit der Miteigentümer gegen ihn eingebrachten Klage mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 20. April 1965, ge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.04.1975

TE OGH 1975/1/22 1Ob2/75

Der Kläger und seine Ehegattin Maria P sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 70 KG U, zu der auch der Weinkeller 68/1 gehört. Die Beklagten sind Eigentümer der Liegenschaft EZ. 75 KG U mit dem an den Keller des Klägers und seiner Gattin unmittelbar anschließenden Weinkeller 67/3. Unter Aufsicht des Erstbeklagten wurden am 28. und 29. März 1973 im Weinkeller der Beklagten Flaschen gewaschen. Zu diesem Zwecke wurde an den im Keller befindlichen Wasserbahn ein Schlauch angeschlossen, der w... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.01.1975

RS OGH 1975/1/22 1Ob2/75

Norm: ABGB §523 CaABGB §833 B1ABGB §1238ZPO §14 Bc
Rechtssatz: Zur Aktivlegitimation eines Ehegatten, der als Hälfteeigentümer der im Miteigentum der Ehegatten stehenden Liegenschaft die Wiederherstellung des vorigen Zustandes der Liegenschaft begehrt. Entscheidungstexte 1 Ob 2/75 Entscheidungstext OGH 22.01.1975 1 Ob 2/75 MietSlg 27067 = SZ 48/4 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.01.1975

RS OGH 1974/12/12 7Ob285/74

Norm: ABGB §833 D1ABGB §839 BZPO §405 DV
Rechtssatz: Das Begehren auf Benützungsregelung durch Aufteilung der Räume eines Hauses deckt den Zuspruch eines entsprechenden Ausgleichsbetrages für den Fall, als dem Antrag auf Zuweisung in der Natur nicht entsprochen werden kann. Entscheidungstexte 7 Ob 285/74 Entscheidungstext OGH 12.12.1974 7 Ob 285/74 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.12.1974

RS OGH 1974/11/21 7Ob216/74, 5Ob640/78, 5Ob290/07v, 5Ob2/11x, 7Ob108/15f, 5Ob41/18t

Norm: ABGB §523 CaABGB §833 B1WEG 2002 §16
Rechtssatz: Jeder Miteigentümer ist berechtigt, die Beseitigung und Abwehr von Rechtswidrigkeiten eines Dritten, aber auch eines anderen Miteigentümers mit Klage geltend zu machen, soweit diese Rechtswidrigkeiten sein Miteigentum betreffen ( hier: unbefugte Verwaltung fremden Eigentums). Entscheidungstexte 7 Ob 216/74 Entscheidungstext OGH 21.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1974

RS OGH 1974/11/21 7Ob216/74

Norm: ABGB §833 B1ABGB §836 CZPO §14 Bc
Rechtssatz: Da an einen nach § 833 ABGB wirksam zustande gekommenen Mehrheitsbeschluß auch die Minderheit gebunden ist, steht ( mindestens ) einer solchen Mehrheit auch das Recht zu, diesen Beschluß mit Klage durchzusetzen. Entscheidungstexte 7 Ob 216/74 Entscheidungstext OGH 21.11.1974 7 Ob 216/74 Veröff: ImmZ 1975,90 = MietSlg 26043 = ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1974

RS OGH 1974/11/21 7Ob216/74

Norm: ABGB §833 B1ABGB §836 CZPO §14 Bc
Rechtssatz: Die auf Durchsetzung des Mehrheitsbeschlusses auf Enthebung des gemeinsamen Verwalters klagende Miteigentümermehrheit muß weder dem Umfang noch den Personen nach mit jener Mehrheit wesensgleich sein, die die Vollmacht widerrufen hat. Entscheidungstexte 7 Ob 216/74 Entscheidungstext OGH 21.11.1974 7 Ob 216/74 Veröff: ImmZ 1975,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1974

RS OGH 1974/11/21 7Ob216/74

Norm: ABGB §829ABGB §833 B1ABGB §834 AABGB §835ABGB §836 C
Rechtssatz: Jeder einzelne Miteigentümer ist zur Klage gegen den verwaltenden Miteigentümer auf Feststellung, daß ein von einer Mehrheit der Miteigentümer ausgesprochener Widerruf der Hausverwaltervollmacht wirksam sei, sowie auf Unterlassung weiterer Verwaltungstätigkeit legitimiert. Dagegen hat nur die Mehrheit oder eine von ihr bestimmte Minderheit den Anspruch auf Herausgabe der Hau... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1974

RS OGH 1974/11/21 7Ob216/74

Norm: ABGB §833 B1ABGB §834ABGB §836 C
Rechtssatz: Wichtige Veränderungen können nicht in Vollzug gesetzt werden, wenn sie von der Minderheit bestritten sind; die Mehrheit muß vielmehr ihren Willen zunächst gegen die gesamte Minderheit durchsetzen. Das gleiche gilt im Ergebnis für § 836 ABGB. Entscheidungstexte 7 Ob 216/74 Entscheidungstext OGH 21.11.1974 7 Ob 216/74 Veröff: Im... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1974

RS OGH 1974/9/19 7Ob101/74, 3Ob591/78

Norm: ABGB §833 D2ABGB §1093
Rechtssatz: Die durch Vertrag der Miteigentümer eingeräumte ausschließliche Benützungsbefugnis an bestimmten Räumen ist im Regelfall der Ausübung nach übertragbar. Der von einem Miteigentümer im Rahmen seines Benützungsrechtes aufgenommene Mieter besitzt für die Dauer der Benützungsregelung einen tauglichen Rechtstitel. Entscheidungstexte 7 Ob 101/74 Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.09.1974

RS OGH 1974/8/14 3Ob153/74

Norm: ABGB §833 A
Rechtssatz: Ist eine von zwei formell als Gläubiger anzusprechenden Personen gleichzeitig als Vertragspartner der Gläubigermehrheit deren Schuldner, folgt schon aus der Natur dieses besonderen Rechtsverhältnisses, daß der nicht gleichzeitig als Schuldner fungierende Gläubiger allein, allerdings nur hinsichtlich des ihn entfallenden Teiles, zur Geltendmachung von Bestandzinsforderungen berechtigt ist. Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.08.1974

RS OGH 1974/6/5 5Ob81/74, 5Ob51/82, 5Ob2036/96i, 7Ob81/99h, 6Ob255/00v, 6Ob84/05d, 6Ob140/05i, 6Ob15

Norm: ABGB §523 BaABGB §833 BI
Rechtssatz: Begehrt ein Miteigentümer einer Liegenschaft zugunsten dieser die Einverleibung einer Dienstbarkeit, so handelt er nicht in Wahrung des Gesamtrechtes, sondern versucht erst, dieses Recht für sich und seine Miteigentümer zu erwirken. Da jedoch niemandem ein Recht aufgedrängt werden kann, kann einer von mehreren Miteigentümern allein für das gemeinschaftliche Gut keine Grunddienstbarkeit erwerben. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.06.1974

RS OGH 1974/2/21 7Ob29/74, 4Ob574/74, 6Ob241/74, 5Ob517/76, 1Ob712/76, 1Ob694/76, 5Ob689/77, 5Ob569/

Norm: ABGB §833 EJN §1 DVe1
Rechtssatz: Bei Miteigentumsverhältnissen ist für die Abgrenzung zwischen dem streitigen und dem außerstreitigen Verfahren die Frage maßgeblich, ob der klagende Teilhaber einer Gemeinschaft die Einhaltung einer getroffenen Vereinbarung oder die Beseitigung einer eigenmächtigen widerrechtlichen Maßnahme eines anderen Miteigentümers begehrt (Streitverfahren), oder ob es um die rechtsgestaltende Regelung der Benützung d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.02.1974

RS OGH 1973/11/29 6Ob225/73 (6Ob226/73), 3Ob160/00a

Norm: ABGB §833 C1
Rechtssatz: Bei Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung ist die Minderheit an den Beschluß der Mehrheit gebunden und kann die Hilfe des Gerichtes selbst dann nicht in Anspruch nehmen, wenn die von der Mehrheit beschlossen Vorkehrungen offenbar unzweckmäßig oder auf Benachteiligung der Minderheit gerichtet wären ( hier: Behauptung der Aufnahme eines zu hohen Instandsetzungsdarlehens, nämlich ohne Berücksichtigung der Eigenmittel... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.11.1973

RS OGH 1973/11/7 7Ob165/73, 6Ob146/74, 6Ob241/74, 8Ob575/87, 1Ob556/93 (1Ob557/93), 8Ob513/95, 10Ob1

Norm: ABGB §833 D1JN §1 DVe1
Rechtssatz: Der Antrag auf Benützungsregelung ist abzuweisen, wenn sich im Verfahren vor dem Außerstreitrichter die Unrichtigkeit der Behauptung des Antragstellers herausstellt, dass eine bindende Benützungsvereinbarung zwischen den Parteien nicht vorliege (SZ 19/199). Entscheidungstexte 7 Ob 165/73 Entscheidungstext OGH 07.11.1973 7 Ob 165/73 Veröf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1973

RS OGH 1973/11/7 7Ob165/73, 3Ob620/89, 5Ob47/97s, 1Ob300/01a, 5Ob205/14d, 4Ob236/15g, 5Ob93/17p, 5Ob

Norm: ABGB §833 D2WEG 2002 §17
Rechtssatz: Die Vereinbarung, einen Miteigentumsanteil mit allen Rechten und Pflichten, mit welchen ihn sein Vorgänger besessen und benützt hat, zu übernehmen, ist in der Regel als Eintritt in eine bestehende Benützungsvereinbarung anzusehen ( MietSlg 21073 ). Entscheidungstexte 7 Ob 165/73 Entscheidungstext OGH 07.11.1973 7 Ob 165/73 Veröff: MietSlg 25... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1973

RS OGH 1973/10/16 4Ob541/73

Norm: ABGB §833 AABGB §833 FABGB §839 AABGB §1295 IcABGB §1295 IIa2
Rechtssatz: Schadenersatzansprüche von Miteigentümern gegenüber solchen, die einzelne Räume ohne Rechtstitel und ohne Benützungsentgelt in Verwendung haben, bestimmen sich nach dem Verhältnis der Anteile aller Miteigentümer. Entscheidungstexte 4 Ob 541/73 Entscheidungstext OGH 16.10.1973 4 Ob 541/73 Veröff: EvB... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.10.1973

RS OGH 1973/10/3 1Ob163/73, 5Ob35/75, 7Ob665/78, 5Ob647/79, 5Ob37/92, 4Ob2024/96t, 1Ob80/97i, 5Ob266

Norm: ABGB §833 D2ABGB §1090 IIIa
Rechtssatz: Ein Miteigentümer, der auf Grund einer Benützungsregelung eine Wohnung innehat, kann grundsätzlich diese Wohnung auch einem Dritten vermieten und nimmt dann diese Verfügung auch als Vertreter der anderen Miteigentümer vor. Eine gegenteilige Vereinbarung der Miteigentümer ist allerdings möglich. Entscheidungstexte 1 Ob 163/73 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.10.1973

RS OGH 1973/9/5 1Ob145/73, 6Ob646/78, 1Ob754/78, 7Ob687/81, 6Ob679/82, 2Ob559/83, 1Ob617/85, 5Ob5/92

Norm: ABGB §833 D2ABGB §834ABGB §839 BJN §1 DVe1
Rechtssatz: Wenn einem Miteigentümer ein seinen Miteigentümeranteil übersteigender Teil der gemeinschaftlichen Sache zur persönlichen Benützung überlassen wird, ist der dadurch diesem Miteigentümer zukommende verhältnismäßig größere Nutzen durch eine entsprechende Gegenleistung auszugleichen. Für die "persönliche Benützung" wesentlich ist nur, dass der Miteigentümer den Anteil ausschließlich auf ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.09.1973

RS OGH 1973/4/4 1Ob59/73

Norm: ABGB §833 C1ABGB §837 D
Rechtssatz: Die Bewirtschaftung des Hauptstammes der gemeinschaftlichen Liegenschaften durch einen Miteigentümer in dieser Eigenschaft ist keine Verwaltertätigkeit. Entscheidungstexte 1 Ob 59/73 Entscheidungstext OGH 04.04.1973 1 Ob 59/73 Veröff: MietSlg 25046 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.04.1973

RS OGH 1973/3/27 8Ob52/73

Norm: ABGB §833 D2ABGB §839 B
Rechtssatz: Miteigentümer, denen Teile der gemeinsamen Sache zur Benützung zugewiesen wurden und die ein bestimmtes Benützungsentgelt zu leisten haben, können im Außerstreitverfahren zur Leistung eines darüberhinausgehenden Benützungsentgeltes nicht verhalten werden. Entscheidungstexte 8 Ob 52/73 Entscheidungstext OGH 27.03.1973 8 Ob 52/73 Veröff... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.03.1973

TE OGH 1973/1/11 6Ob232/72

Die Antragstellerin beantragte, den Antragsgegnern zur ungeteilten Hand aufzutragen, ihr ab 1. September 1970 einen Betrag von monatlich 50.000 S als Entgelt für die Benützung der ihr gehörigen Hälftanteile der Liegenschaften EZ 570 und 2239 KG W zu bezahlen. Sie behauptete, die Antragsgegner hätten diese Liegenschaftshälften mit Kaufvertrag vom 27. August 1970 vom Gatten der Antragstellerin samt dem dort eingerichteten unternehmen gekauft und benützten seither die ganzen Liegenschaft... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.01.1973

Entscheidungen 841-870 von 1.221