RS OGH 1975/4/29 5Ob61/75 (5Ob62/75)

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Veröffentlicht am 29.04.1975
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Norm

ABGB §833 A
WEG §4

Rechtssatz

Miteigentümer einer Liegenschaft, die nicht bereits Wohnungseigentümer sind, sind grundsätzlich nicht verpflichtet, der Begründung von Wohnungseigentum zuzustimmen; es steht vielmehr im freien Belieben der einzelnen Miteigentümer, ob sie von der Möglichkeit, die das Gesetz bietet, Gebrauch machen wollen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 61/75
    Entscheidungstext OGH 29.04.1975 5 Ob 61/75
    Veröff: MietSlg 27561

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0013409

Dokumentnummer

JJR_19750429_OGH0002_0050OB00061_7500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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