Norm
ABGB §833 ARechtssatz
Schadenersatzansprüche von Miteigentümern gegenüber solchen, die einzelne Räume ohne Rechtstitel und ohne Benützungsentgelt in Verwendung haben, bestimmen sich nach dem Verhältnis der Anteile aller Miteigentümer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0013397Dokumentnummer
JJR_19731016_OGH0002_0040OB00541_7300000_001