RS OGH 1975/4/3 7Ob13/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.04.1975
beobachten
merken

Norm

ABGB §828
ABGB §833 B1

Rechtssatz

Der Anspruch des einzelnen Teilhabers auf Mitwirkung des ausgeschlossenen Miteigentümers zur Herstellung des von ihm zuerst hintertriebenen, dem Ausschließungsurteil entsprechenden Zustandes ist seinem Wesen nach unteilbar und kann darum auch von jedem Teilhaber geltend gemacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0013222

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten