RS OGH 2023/5/25 7Ob659/79; 2Ob730/86; 5Ob56/07g; 5Ob204/13f; 3Ob170/14t; 5Ob38/15x; 5Ob236/17t; 3Ob

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Veröffentlicht am 05.07.1979
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Rechtssatz

In der Abwehr des eigenmächtigen Eingriffes eines Mit-(Wohnungs)eigentümers durch einen anderen Mit-(Wohnungs)eigentümer liegt noch keine Schikane (hier Aufstellen einer Bank auf dem vom kl. Miteigentümer an sich nicht benützten allgemeinen Gangteil).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0012138

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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