Entscheidungen zu § 1320 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

334 Dokumente

Entscheidungen 91-120 von 334

TE OGH 1987/12/18 8Ob90/87

Entscheidungsgründe: Am 27.Juni 1986 trieb der Zweitbeklagte auf der Landesstraße 232 im Gemeindegebiet von Neustift im Stubaital bei Km/7,4 mehrere Kühe des Erstbeklagten taleinwärts. Der mit seinem PKW mit dem Kennzeichen T 882.702 talauswärts fahrende Kläger stieß mit diesem Fahrzeug gegen eine der Kühe; dabei entstand am Fahrzeug ein Schaden in der Höhe von S 43.782,--. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte der Kläger aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes unter Eingeständnis... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.12.1987

TE OGH 1987/8/27 8Ob564/87

Begründung: Die am 1.12.1981 geborene Klägerin wurde am 19.4.1984 von einem vom Beklagten gehaltenen Schäferhund im Gesicht verletzt. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte sie aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes zuletzt die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrages von S 60.000,- s.A. (Schmerzengeld, Verunstaltungsentschädigung); überdies stellte sie ein auf Feststellung der Haftung des Beklagten für künftige Schadenersatzansprüche aus diesem Ereignis gerichtetes F... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.08.1987

TE OGH 1986/12/3 3Ob1530/86

Begründung: Am 4.3.1984 scheuten beim Ausklang des Faschingsumzuges in Kuchl zwei Pferde aus einer Reitergruppe, galoppierten ohne Reiter durch die untere Marktstraße und verletzten die Fußgänger Josef K*** und Ferdinand F***. Josef K*** erhob gegen Gerbert E*** zu 10 Cg 101/85 die Schadenersatzklage. Der Beklagte sei Tierhalter und hafte, weil er für die erforderliche Verwahrung der Pferde nicht gesorgt habe. Josef K*** verlangt S 60.000,- Schmerzengeld, S 2.609,20 Fahrtkosteners... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.12.1986

RS OGH 1986/1/16 13Os109/85

Norm: ABGB §1320 AStGB §2 A
Rechtssatz: Garantenstellung eines Tierhalters schon zufolge der ihn gemäß § 1320 ABGB treffenden Verwahrungspflicht. Entscheidungstexte 13 Os 109/85 Entscheidungstext OGH 16.01.1986 13 Os 109/85 Veröff: SSt 57/1 = ZVR 1986/143 S 332 (Kienapfel) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1986

RS OGH 1986/1/16 13Os109/85

Norm: ABGB §1320 B3StGB §6 A2StGB §80 C
Rechtssatz: Zur objektiven Sorgfaltspflicht eines Tierhalters bei der Verwahrung eines zwar nicht bösartigen, aber lebhaften ("spritzigen") jüngeren Pferdes angesichts der Gefahr einer Irritation durch in unmittelbarer Nähe spielende Kinder. Entscheidungstexte 13 Os 109/85 Entscheidungstext OGH 16.01.1986 13 Os 109/85 Veröff: SSt 57/1 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1986

TE OGH 1986/1/16 13Os109/85

Gründe: Der am 19.Jänner 1967 geborene Elektrikerlehrling Herbert H*** wurde des Vergehens der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 20.April 1984 in Ried im Traunkreis als Halter eines Pferds durch dessen mangelhafte Verwahrung, indem er das Pferd trotz Anwesenheit spielender Kinder in einem Obstgarten frei und unbeobachtet grasen ließ, wodurch der sechsjährige Ulrich R*** sich dem Pferd von hinten zu nähern vermochte und von einem Hufschlag getro... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.01.1986

RS OGH 1986/1/15 1Ob694/85, 8Ob681/89 (8Ob682/89), 2Ob540/91, 2Ob66/14s

Norm: ABGB §1320 A
Rechtssatz: Für die Haltereigenschaft ist die tatsächliche, unabhängige, dh nicht von Anordnungen dritter Personen abhängige Sachherrschaft entscheidend; auf eine bestimmte rechtliche Beziehung zum Tier kommt es nicht an. Entscheidungstexte 1 Ob 694/85 Entscheidungstext OGH 15.01.1986 1 Ob 694/85 Veröff: EvBl 1986/111 S 402 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.01.1986

RS OGH 1986/1/15 1Ob513/86

Norm: ABGB §1320 B1
Rechtssatz: Ein Dentist, der sich intensiv seinem Beruf widmen muß, ist zur Beaufsichtigung eines Hundes in seinen Ordinationsräumen außerstande; er haftet daher für die Verletzung eines Kindes, das sich über den schlafenden Hund beugte, ihn weckte und damit veranlaßte, es in seine Lippe zu beißen. Entscheidungstexte 1 Ob 513/86 Entscheidungstext OGH 15.01.1986 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.01.1986

RS OGH 1986/1/15 1Ob694/85

Norm: ABGB §1320 B4
Rechtssatz: Der Besucher eines Wildparks muß keineswegs damit rechnen, daß aggressive und für die körperliche Sicherheit gefährliche Tiere, wie es Hirsche während der Brunftzeit sind, frei im Wildpark herumlaufen. Er kann sich darauf verlassen, daß der Betreiber des Tierparks für die erforderliche Verwahrung solcher Tiere sorgen wird. Für den Mangel der erforderlichen Vorkehrungen hat der Halter des Tierparks gemäß § 1320 AB... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.01.1986

RS OGH 1986/1/15 1Ob694/85, 5Ob224/11v

Norm: ABGB §1320 B4
Rechtssatz: Im Gegensatz zum Jagdberechtigten, der nicht Halter des außerhalb von Gehegen oder Tiergärten lebenden Wildes seines Reviers ist, ist der Betreiber eines Wildparks Tierhalter der im Wildpark lebenden Tiere. Entscheidungstexte 1 Ob 694/85 Entscheidungstext OGH 15.01.1986 1 Ob 694/85 Veröff: EvBl 1986/111 S 402 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.01.1986

RS OGH 1986/1/15 1Ob694/85

Norm: ABGB §1299 GABGB §1320 A
Rechtssatz: Vom Halter eines Tierparks ist zu verlangen, daß er sich hinreichende Kenntnis von der Eigenart und der spezifischen Gefährlichkeit der im Tierpark gehaltenen Tiere verschafft; er hat für den Mangel der entsprechenden Kenntnisse und der erforderlichen Vorkehrungen nach dem Sorgfaltsmaßstab des § 1299 ABGB einzustehen. Entscheidungstexte 1 Ob 694/8... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.01.1986

TE OGH 1986/1/15 1Ob694/85

Entscheidungsgründe: Die Beklagten betreiben in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Aurach auf Grundstücken, die im Eigentum des Alois B stehen, einen ca. 30 ha großen Wildpark, durch den ein ca. 2 m breiter Spazierweg führt. Das Rotwild kann sich im Wildpark frei bewegen, für das Steinwild und Schwarzwild gibt es eigene kleine Gehege. Die Klägerin besuchte am 27.9.1980 gemeinsam mit ihrem Ehegatten als Mitglied einer von Helmut D geleiteten Reisegruppe den Wildpa... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.01.1986

TE OGH 1986/1/15 1Ob513/86

Entscheidungsgründe: Am 21.Dezember 1981 war die damals acht Jahre alte Klägerin bei der beklagten Dentistin in Zahnbehandlung. Diese besaß einen 18 Monate alten Rauhhaardackel, der sich im Ordinationsraum aufhielt. Das Tier war allgemein und besonders bei Kindern sehr beliebt, ging jedem zu und ließ sich immer streicheln. Auch die Klägerin hatte bei früheren Besuchen bei der Beklagten den Hund gestreichelt. Als die Behandlung der Klägerin am 21.Dezember 1981 beendet war, näherte si... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.01.1986

TE OGH 1985/11/27 1Ob666/85

Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte betreibt in Ellmau einen Reitstall, zu dem ein Dressurviereck und eine eingezäunte Reitwiese gehören. Um diese Wiese führt innerhalb des Zaunes ein Steig, der von den Reitern als Reitweg benützt wird. Die am 16. Mai 1968 geborene Klägerin verbrachte im Sommer 1981 mit ihrer Großmutter in Ellmau einen Urlaub. Sie hatte in ihrem Heimatort bereits 20 Reitstunden genommen. Am 6.Juli 1981 ritt die Klägerin mit einem vom Erstbeklagten gemieteten Pferd... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.11.1985

RS OGH 1985/6/4 5Ob559/85, 1Ob513/86, 8Ob564/87, 8Ob521/90, 5Ob513/92, 1Ob609/94, 1Ob646/94 (1Ob647/

Norm: ABGB §1320 A
Rechtssatz: Die besondere Tiergefahr, die zur Normierung der strengeren Haftung Anlass gab, liegt daran, dass - auch gutmütige - Tiere durch ihre von Trieben und Instinkten gelenkten Bewegungen, die nicht durch Vernunft kontrolliert werden, Schaden stiften können. Entscheidungstexte 5 Ob 559/85 Entscheidungstext OGH 04.06.1985 5 Ob 559/85 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.06.1985

RS OGH 1985/6/4 4Ob515/85

Norm: ABGB §1320 A
Rechtssatz: Aus sämtlichen Sonderregelungen (§ 19 Abs 2 EKHG, § 10 Abs 2 RohrleitungsG; § 56 Abs 2 ForstG und § 35 AtomhaftpflichtG) könnte der Grundsatz abgeleitet werden, daß auch den Halter eines gefährlichen Tieres - so wie den Geschäftsherrn eines Unternehmens mit besonderer Betriebsgefahr - eine erhöhte Gehilfenhaftung treffen. Auf eine besondere Bestimmung, etwa auf § 19 Abs 2 EKHG, könnte jedoch wegen der völligen Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.06.1985

RS OGH 1985/6/4 4Ob515/85

Norm: ABGB §1320 A
Rechtssatz: Eine erweiterte Gehilfenhaftung des Tierhalters kommt jedenfalls nur bei grober Fahrlässigkeit des Gehilfen in Betracht. Entscheidungstexte 4 Ob 515/85 Entscheidungstext OGH 04.06.1985 4 Ob 515/85 Veröff: EvBl 1985/157 S 724 = JBl 1986,181 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.06.1985

RS OGH 1985/6/4 4Ob515/85, 8Ob90/87

Norm: ABGB §1320 A
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung der Grundsätze der § 19 Abs 2 EKHG, § 56 Abs 2 ForstG, § 10 Abs 2 RohrleitungsG, welches auf das EKHG verweist, und § 35 Abs 3 AtomHG auf die Gehilfenhaftung des Tierhalters würde ebenfalls ein Verschulden des Gehilfen voraussetzen. Dabei ist Koziol beizupflichten, daß wegen der nicht einheitlichen Regelungen in den verschiedenen Haftpflichtgesetzen eine Haftung für jedes Fehlverhalten des G... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.06.1985

TE OGH 1985/6/4 4Ob515/85

Entscheidungsgründe: Die damals fast 13-jährige Klägerin wurde am 15.April 1982 vom Hund des Beklagten, einer Rottweilermischung, in den Unterschenkel gebissen. Auf Grund dieses Vorfalls begehrt sie vom Beklagten als Halter des Hundes S 70.000,-- Schmerzensgeld, S 2.600,-- Kosten für Nachhilfestunden, S 1.428,-- Behandlungskosten und S 80,-Taxispesen sowie die Feststellung, daß der Beklagte für künftige Schäden aus dem Hundebiß zu haften habe. Die Klägerin brachte vor, die Gattin de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.06.1985

TE OGH 1985/6/4 5Ob559/85

Entscheidungsgründe: Mit der am 19.April 1983 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin, geboren am 25.November 1965, die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrages von S 51.000,-- samt 4 % Zinsen seit Klagetag. Sie brachte vor, sie sei am 20.April 1980 durch das Verhalten des mangelhaft verwahrten und beaufsichtigten Schäferhundes des Beklagten zum Sturz gekommen; sie habe dadurch einen Bruch des linken Schlüsselbeins erlitten; überdies sei durch den Stur... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.06.1985

RS OGH 1985/1/15 2Ob560/84

Norm: ABGB §1320 B3StVO §79
Rechtssatz: Haftung des als Aufsichtsperson beigegebenen Reiters für Reitunfall auf öffentlicher Verkehrsfläche bei Ausritt mit einer reitunkundigen Person. Entscheidungstexte 2 Ob 560/84 Entscheidungstext OGH 15.01.1985 2 Ob 560/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS003016... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.01.1985

RS OGH 1983/6/9 6Ob562/83, 4Ob515/85, 8Ob90/87, 2Ob8/94 (2Ob9/94), 9Ob29/06i

Norm: ABGB §1313a IIIeABGB §1315 IIeABGB §1320 A
Rechtssatz: Selbst wenn man sich - mit Koziol - auf den Standpunkt stellen wollte, dass den Tierhalter eine verschärfte Gehilfenhaftung treffe, so hat er auch nur für grobes Verschulden des Gehilfen einzustehen. Entscheidungstexte 6 Ob 562/83 Entscheidungstext OGH 09.06.1983 6 Ob 562/83 4 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.06.1983

RS OGH 1983/3/9 6Ob600/81

Norm: ABGB §1304 BVIIIABGB §1320 A
Rechtssatz: Die Möglichkeit eines plötzlichen und ungestümen Aufspringens und Drehens des, wenn auch frei, so doch längere Zeit ruhig neben dem älteren Tier liegenden Schäferhundes nicht bedacht und beachtet zu haben, gereicht einer Passantin nicht zum Verschulden. Entscheidungstexte 6 Ob 600/81 Entscheidungstext OGH 09.03.1983 6 Ob 600/81 Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.1983

RS OGH 1982/11/4 8Ob160/82

Norm: ABGB §1320 A
Rechtssatz: Es ist im Sinne des § 91 ABGB Sache von Ehegatten, ihre Haushaltsführung einvernehmlich zu gestalten. Wird daher in einem gemeinsamen ehelichen Haushalt im Einverständnis der Ehegatten ein Haustier als "Spielgefährte" der Kinder gehalten, so sind - im Hinblick auf das Postulat des § 91 ABGB beide Ehegatten als Mithalter des Tieres zu qualifizieren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.1982

RS OGH 1982/10/21 7Ob592/82, 8Ob90/83, 8Ob571/84, 1Ob609/94, 1Ob2351/96h, 6Ob142/16z

Norm: ABGB §1311 IIaABGB §1320 AABGB §1311 B1
Rechtssatz: Der Schutzzweck des § 1320 ABGB umfaßt die Vermeidung aller Schäden an Personen und Sachen, die aus dem nicht vernunftgelenkten, sondern instinktgelenkten gefährlichen Verhalten von Tieren drohen. Bei objektiver Vernachlässigung der im Einzelfall gebotenen Verwahrung (hier: freies Herumlaufenlassen eines Hundes nahe einer Straße mit öffentlichem Verkehr) haftet deshalb der Hundehalter au... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1982

RS OGH 1982/10/21 7Ob742/82

Norm: ABGB §1320 AABGB §1320 B3StVO §79
Rechtssatz: Ein Pferd darf nur einer des Reitens hinreichend kundigen und körperlich geeigneten Person überlassen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 742/82 Entscheidungstext OGH 21.10.1982 7 Ob 742/82 Veröff: RZ 1983/67 S 296 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS00305... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1982

RS OGH 1982/9/15 1Ob638/82, 5Ob559/85, 3Ob507/96, 4Ob206/16x

Norm: ABGB §1320 A
Rechtssatz: Die Haftung gemäß § 1320 ABGB setzt voraus, daß der eingetretene Schaden auf die besondere Tiergefahr zurückzuführen ist, der durch die Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung des Tieres begegnet werden soll. Entscheidungstexte 1 Ob 638/82 Entscheidungstext OGH 15.09.1982 1 Ob 638/82 Veröff: ZVR 1983/313 S 345 5 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1982

RS OGH 1982/9/15 1Ob638/82

Norm: ABGB §1304 BVIIIABGB §1320 B1StVO §80 Abs2 Satz1
Rechtssatz: Gleichteiliges Mitverschulden des Geschädigten, der gegen § 80 Abs 2 Satz 1 StVO verstößt, wobei die von ihm geführten Pferde durch einen mangelhaft verwahrten Hund zum Scheuen gebracht werden. Entscheidungstexte 1 Ob 638/82 Entscheidungstext OGH 15.09.1982 1 Ob 638/82 Veröff: ZVR 1983/313 S 345 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1982

RS OGH 1982/9/15 1Ob683/82

Norm: ABGB §1320 A
Rechtssatz: § 1320 ABGB setzt die Erforderlichkeit der Verwahrung oder Beaufsichtigung grundsätzlich voraus; diese Bestimmung kann demnach nicht dahin verstanden werden, daß der Halter eines möglicherweise gefährlichen Tieres den Beweis antreten könnte, daß die Verwahrung oder Beaufsichtigung überhaupt nicht erforderlich war. Entscheidungstexte 1 Ob 683/82 Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1982

RS OGH 1982/9/15 1Ob683/82, 5Ob505/83, 9Ob132/04h

Norm: ABGB §1320 B7
Rechtssatz: Ein Widder, der einer Schafherde zum Decken beigegeben wird, bedarf als potentiell gefährliches Tier sorgfältiger Verwahrung. Entscheidungstexte 1 Ob 683/82 Entscheidungstext OGH 15.09.1982 1 Ob 683/82 5 Ob 505/83 Entscheidungstext OGH 15.02.1983 5 Ob 505/83 Beisatz: Hinweis "Achtung! Zuchtw... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1982

Entscheidungen 91-120 von 334