Entscheidungen zu § 1320 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

334 Dokumente

Entscheidungen 121-150 von 334

RS OGH 1982/7/7 1Ob670/82

Norm: ABGB §1320 B1
Rechtssatz: Der Halter eines seiner Rasse nach möglicherweise gefährlichen Hundes kann nicht auch den Beweis antreten, daß eine Verwahrung oder Beaufsichtigung überhaupt nicht erforderlich war. Hat der Halter einen solchen Hund völlig frei herumlaufen lassen, ist er so zu behandeln, als hätte er den Beweis der erforderlichen Verwahrung oder Beaufsichtigung gar nicht angetreten. Es ist dann rechtlich ohne Belang, ob der Hund,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.07.1982

RS OGH 1982/5/27 8Ob105/82

Norm: ABGB §1320 B7
Rechtssatz: Die von freigelassenen Turkenten ausgehenden Gefahren für den Straßenverkehr in einem ländlichen Gebiet sind nicht anders zu beurteilen als jene, die von anderen frei lebenden Tieren wie von Fasanen, Rebhühnern etc ausgehen, mit denen Fahrzeuglenker auf Freilandstraßen rechnen müssen, ohne daß der Gesetzgeber für durch solche Tiere hervorgerufenen Verkehrsunfälle ein besonderes Haftungssubjekt geschaffen hätte; h... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.1982

TE OGH 1982/4/29 8Ob236/81

Am 9. 2. 1979 stieß der Kläger mit seinem Taxi in der G-Straße in Wien auf Höhe der B-Gasse einen zwischen den in der Fahrbahnmitte stehenden Alleebäumen hindurch von links nach rechts über die Fahrbahn laufenden Hund nieder. Dabei wurde der Hund getötet und das Fahrzeug des Klägers beschädigt. Der Hund war aus einem Lagerplatz entkommen, der früher dem Baumeister Ing. Gustav E gehört hatte und von diesem der Beklagten und deren Gatten Stefan L je zur Hälfte verkauft worden war. Der... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.04.1982

RS OGH 1982/4/29 8Ob236/81, 8Ob160/82, 1Ob694/85, 2Ob540/91, 7Ob61/99t, 2Ob66/14s

Norm: ABGB §1320 A
Rechtssatz: Wird ein Tier von mehreren Personen gemeinsam gehalten und sind bei jeder von ihnen insofern die Haftungsvoraussetzungen gegeben, als keine für die erforderliche Verwahrung gesorgt und damit eine Ursache für den gesamten Schaden gesetzt hat, so hat jeder der Halter für den gesamten Schaden zu haften. Entscheidungstexte 8 Ob 236/81 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1982

RS OGH 1982/3/31 1Ob571/82, 2Ob18/93

Norm: ABGB §1320 B2StVO §81
Rechtssatz: In Alpgebieten und Gebieten, die nicht an stark frequentierte Straßen angrenzen und in denen der unbeaufsichtigte Weidegang nach altem Herkommen üblich ist, geschieht das Abstellen (Parken) von Fahrzeugen in der Regel auf eigene Gefahr. Entscheidungstexte 1 Ob 571/82 Entscheidungstext OGH 31.03.1982 1 Ob 571/82 Veröff: ZVR 1983/163 S 208 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.03.1982

RS OGH 1982/1/27 6Ob501/82, 6Ob562/83, 2Ob624/84, 1Ob564/89, 7Ob674/90, 6Ob519/91, 1Ob646/94 (1Ob647

Norm: ABGB §1320 A
Rechtssatz: Fehlt es an der Rechtswidrigkeit, liegt damit eine für eine Haftung nach § 1320 ABGB erforderliche Voraussetzung nicht vor und zwar unabhängig davon, ob man diese als Verschuldenshaftung oder Gefährdungshaftung mit umgekehrter Beweislast ansieht. Entscheidungstexte 6 Ob 501/82 Entscheidungstext OGH 27.01.1982 6 Ob 501/82 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.01.1982

RS OGH 1981/10/20 5Ob510/81, 1Ob694/85, 1Ob513/86

Norm: ABGB §1320 A
Rechtssatz: Es können bei der Beurteilung der erforderlichen Verwahrung und Beaufsichtigung eines Tieres auch besondere Umstände vorliegen, die zu einer Minderung der Sorgfaltsanforderungen führen müssen: Wird etwa ein Tier für objektiv gerechtfertigte Zwecke verwendet (zB Schäferhunde, Wachhunde, Lawinenspürhunde uä), die eine sichere Verwahrung oder Beaufsichtigung undurchführbar oder unzumutbar erscheinen lassen, so kann d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1981

RS OGH 1981/10/20 5Ob510/81, 1Ob670/82, 1Ob683/82, 7Ob796/82, 7Ob649/83, 5Ob648/83, 5Ob559/85, 1Ob51

Norm: ABGB §1320 A
Rechtssatz: Bei der Bestimmung des Maßes der erforderlichen Beaufsichtigung und Verwahrung eines Tieres spielen insbesondere folgende Momente eine Rolle: a) Die Gefährlichkeit des Tieres nach seiner Art und Individualität: Je größer die Gefährlichkeit, desto größere Sorgfalt ist aufzuwenden. b) Die Möglichkeit der Schädigung durch das spezifische Tierverhalten: Je größer die Schadensmöglichkeit, umso strengere Anforderungen m... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1981

RS OGH 1981/3/3 2Ob227/80

Norm: ABGB §1320 B1
Rechtssatz: Fahrlässiges Verhalten eines Hundehalters, der seinen Hund neben seinen Moped mitlaufen läßt, da ihm solcherart jede Möglichkeit der Verwahrung genommen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 227/80 Entscheidungstext OGH 03.03.1981 2 Ob 227/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0030... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.03.1981

RS OGH 1980/9/11 8Ob84/80 (8Ob85/80), 1Ob638/82

Norm: ABGB §1311 IIcABGB §1320 A
Rechtssatz: Der Schutzzweck des § 1320 ABGB ist zwar nicht nur darauf gerichtet, die Verletzung von Personen zu verhüten, sondern umfaßt auch die Verhinderung von Beschädigungen fremder Sachen (ZVR 1973/157 ua), keineswegs ist er aber darin zu suchen, dritte (nicht unfallsbeteiligte) Personen vor Vermögensschäden zu schützen (vgl SZ 44/16; ZVR 1979/93 ua). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.09.1980

RS OGH 1980/4/30 3Ob556/79

Norm: ABGB §1308ABGB §1309ABGB §1320 A
Rechtssatz: Ist der Besitzer des Tieres minderjährig, so ist nicht allein schon deswegen der gesetzliche Vertreter Halter des Tieres. Der gesetzliche Vertreter des minderjährigen Besitzers trifft die Verfügung über die Verwahrung des Tieres nicht im eigenen, sondern in Namen des Minderjährigen. Entscheidungstexte 3 Ob 556/79 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.04.1980

RS OGH 1980/4/23 3Ob514/80, 8Ob521/90, 1Ob646/94 (1Ob647/94), 5Ob224/11v, 7Ob94/12t, 1Ob35/13y, 2Ob6

Norm: ABGB §1320 A
Rechtssatz: Sind dem Tierhalter Eigenschaften eines Tieres bekannt oder hätten sie ihm bei gehöriger Aufmerksamkeit bekannt sein müssen, die zu einer Gefahrenquelle werden können, wie etwa nervöse Reaktionen (Ausschlagen eines sonst gutmütigen Pferdes), unberechenbares Verhalten, Unfolgsamkeit und dergleichen wird er auch für die Unterlassung der in Anbetracht dieser besonderen Eigenschaften erforderlichen und nach der Verkeh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.04.1980

RS OGH 1980/4/23 3Ob514/80, 6Ob600/81, 5Ob513/92, 1Ob609/94, 1Ob646/94 (1Ob647/94), 6Ob227/05h, 2Ob6

Norm: ABGB §1320 A
Rechtssatz: Objektiv gefährliche Eigenschaften (wie nervöse Reaktionen, unberechenbares Verhalten, Unfolgsamkeit) müssen keineswegs Ausdruck einer bestimmten Bösartigkeit des Tieres sein; auch gutmütige Tiere können durch ihr Verhalten eine Gefahrenquelle bieten, die, soweit dies zumutbare Maßnahmen ermöglichen, auszuschalten ist. Entscheidungstexte 3 Ob 514/80 Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.04.1980

RS OGH 1979/11/8 8Ob201/79 (8Ob202/79), 5Ob510/81, 6Ob658/81, 8Ob266/81, 2Ob206/81, 6Ob501/82, 1Ob67

Norm: ABGB §1320 A
Rechtssatz: Welche Verwahrung und Beaufsichtigung durch den Tierhalter im Einzelfall erforderlich ist, hängt von den Umständen des Falles ab. Die Vorkehrungen müssen dem Tierhalter zumutbar sein. (hier: Viehweide im Alpgebiet) Entscheidungstexte 8 Ob 201/79 Entscheidungstext OGH 08.11.1979 8 Ob 201/79 5 Ob 510/81 Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1979

RS OGH 1979/11/8 8Ob201/79 (8Ob202/79)

Norm: ABGB §1320 AStVO §50 Z13aStVO §81
Rechtssatz: § 1320 ABGB ist in Verbindung mit den Bestimmungen der StVO dahin auszulegen, daß der Landwirt als Tierhalter des Weideviehs den Beweis der erforderlichen Verwahrung und Beaufsichtigung im Schadensfall nicht zu erbringen hat, wenn er nach § 81 Abs 3 StVO zum unbeaufsichtigten Weidegang berechtigt war; all dies mit der Einschränkung, daß ihm eine bösartige Eigenschaft seines Weideviehs weder b... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1979

TE OGH 1979/11/8 8Ob201/79 (8Ob202/79)

Entscheidungsgründe: Am 13. September 1976 gegen 19.15 Uhr kam es auf der Timmeljochstraße im Bereich des Almweidegebietes der Agrargemeinschaft Untergurgl-Angereralm zwischen dem vom Kläger von Italien in Richtung Gurgl gelenkten PKW und einem ihm auf der Straße entgegenkommenden Pferd zu einem Unfall. Der Beklagte war Eigentümer und Halter des Pferdes. Der Kläger begehrt Ersatz der Reparaturkosten von S 11.584,-. Er macht geltend, der Beklagte habe als Tierhalter die erforderliche... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.11.1979

RS OGH 1979/6/27 6Ob630/79

Norm: ABGB §1320 A
Rechtssatz: Durch die Anbringung von Warnungstafeln kann der Verwahrungspflicht hinsichtlich eines gefährlichen Tieres nicht genügt werden (EvBl 1970/326). Entscheidungstexte 6 Ob 630/79 Entscheidungstext OGH 27.06.1979 6 Ob 630/79 Veröff: EvBl 1980/49 S 179 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.06.1979

TE OGH 1979/5/29 2Ob60/79

Zwei Kühe des Beklagten brachen am 10. August 1973 um zirka 1.40 Uhr aus einer mit einem Elektrozaun gesicherten Weide neben der Landesstraße 285 in der Nähe von A aus. Auf der Straße kam es zu einem Zusammenstoß zwischen dem mit seinem Motorrad St 105.097 in Richtung B fahrenden Kläger und einer Kuh des Beklagten. Dabei wurde der Kläger schwer verletzt. Der Kläger begehrt den Schaden von 24 000 S samt Anhang wegen mangelhafter Verwahrung des Tieres durch den Beklagten von diesem er... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.05.1979

RS OGH 1979/5/29 2Ob60/79

Norm: ABGB §1320 B2
Rechtssatz: Wird ein elektrischer Weidezaun verwendet, so kann die Kontrolle der Einrichtung - außergewöhnliche Umstände ausgenommen - auf das Funktionieren der von der Elektrizität ausgehenden Wirkung beschränkt bleiben. Erfolgt dies durch ein Kontrollgerät, kann eine Kontrolle des Drahtzaunes an Ort und Stelle entfallen. Entscheidungstexte 2 Ob 60/79 Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.05.1979

RS OGH 1979/5/25 8Ob64/79

Norm: ABGB §1320 B2
Rechtssatz: Teilnehmer des Straßenverkehrs, die durch auf die Straße laufende Rinder in hohem Grade gefährdet werden, müssen einen im konkreten Fall durch die Verwendung eines Elektrozaunes nur unzureichenden Schutz nicht im Hinblick auf den Mangel an landwirtschaftlichen Arbeitskräften oder aus Gründen der Betriebsrentabilität in Kauf nehmen. Entscheidungstexte 8 Ob 64... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.05.1979

RS OGH 1979/5/22 5Ob580/79, 3Ob556/79, 8Ob160/82, 1Ob694/85, 8Ob681/89 (8Ob682/89), 2Ob66/14s

Norm: ABGB §1320 A
Rechtssatz: Für die Tierhaltereigenschaft sind Eigentum oder der Besitz an dem Tier, oder wen die Pflicht zur Zahlung allfälliger Abgaben trifft, unwesentlich. Entscheidungstexte 5 Ob 580/79 Entscheidungstext OGH 22.05.1979 5 Ob 580/79 3 Ob 556/79 Entscheidungstext OGH 30.04.1980 3 Ob 556/79 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.05.1979

RS OGH 1979/5/10 8Ob45/79, 3Ob556/79, 7Ob644/80, 5Ob509/81, 5Ob510/81, 4Ob515/85

Norm: ABGB §1320 A
Rechtssatz: Die Erfüllung der Verwahrungspflicht setzt voraus, daß der Tierhalter mit der Betrauung eines Dritten in ausreichender Weise für die erforderliche Verwahrung und Beaufsichtigung der Tiere gesorgt hat. Entscheidungstexte 8 Ob 45/79 Entscheidungstext OGH 10.05.1979 8 Ob 45/79 Veröff: ZVR 1980/278 S 283 3 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.05.1979

RS OGH 1979/5/10 8Ob45/79

Norm: ABGB §1320 B2StVO §80 Abs3
Rechtssatz: Treiben von Vieh ist jede Einwirkung auf das Tier wodurch ihm der Wille des Treibers in eine bestimmte Richtung aufgezwungen wird, Viehtrieb im Sinne dieser Gesetzesstelle bedeutet daher nicht nur das Treiben von Vieh in der Längsrichtung. Entscheidungstexte 8 Ob 45/79 Entscheidungstext OGH 10.05.1979 8 Ob 45/79 Veröff: ZVR 1980/27... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.05.1979

TE OGH 1979/3/15 8Ob5/79

Am 24. Dezember 1976 wurde in Salzburg der auf der Zufahrtsstraße zur Tiefgarage des Kaufhauses G parkende PKW der Klägerin von einem Pferdefuhrwerk der St-Brauerei, das von den Pferden in Abwesenheit des Kutschers in Bewegung gesetzt wurde, beschädigt. Der Beklagte hatte das Pferdegespann vorher von seinem Standort an der Verladerampe des genannten Kaufhauses, wo es der Kutscher zur Durchführung der Entladetätigkeit zum Stillstand gebracht hatte, etwas nach vorne gezogen. Die Kläge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.03.1979

RS OGH 1979/3/15 8Ob5/79

Norm: ABGB §1320 A
Rechtssatz: Nach § 1320 erster Satz ABGB, ist in erster Linie der unmittelbare Schuldtragende für den Tierschaden verantwortlich. Entscheidungstexte 8 Ob 5/79 Entscheidungstext OGH 15.03.1979 8 Ob 5/79 Veröff: SZ 52/45 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0030538 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.03.1979

RS OGH 1979/2/27 2Ob10/79, 8Ob157/80, 2Ob206/81, 7Ob592/82, 8Ob90/83, 8Ob29/84, 8Ob73/84, 5Ob513/92,

Norm: ABGB §1320 B1
Rechtssatz: Da es zu den Eigenschaften eines Hundes, und zwar auch eines an sich gutmütigen Tieres gehört, sich auf der Straße unachtsam zu verhalten, weil er eben die damit verbundenen Gefahren nicht erkennt, stellt ein auf einer Straße frei herumlaufender Hund ein erhebliches Gefahrenmoment dar, und zwar im besonderen Masse für die Benützer einspuriger Fahrzeuge. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.1979

RS OGH 1978/10/12 7Ob681/78, 4Ob2155/96g, 7Ob19/19y

Norm: ABGB §1320 B3
Rechtssatz: Das Ausschlagen eines Pferdes, wenn es gebissen wird, ist eine ausgesprochene instinktmäßige Handlung und nicht die Folge besonderer Nervosität. Entscheidungstexte 7 Ob 681/78 Entscheidungstext OGH 12.10.1978 7 Ob 681/78 4 Ob 2155/96g Entscheidungstext OGH 09.07.1996 4 Ob 2155/96g Vgl; Beisatz: Pferde -... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1978

RS OGH 1978/10/12 7Ob681/78, 1Ob666/85

Norm: ABGB §1295 IId1ABGB §1320 B3
Rechtssatz: Das Besetzen eines nervösen Pferdes mit einem dreizehn jährigen reitunterwiesenen Mädchen anläßlich eines Reitausfluges kann grundsätzlich nicht als schuldhafte und rechtswidrige Handlung verstanden werden. Entscheidungstexte 7 Ob 681/78 Entscheidungstext OGH 12.10.1978 7 Ob 681/78 1 Ob 6... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1978

RS OGH 1978/6/22 2Ob89/78, 2Ob128/78, 2Ob60/79, 2Ob11/85, 2Ob85/11f

Norm: ABGB §1320 B2
Rechtssatz: Zur Frage, ob ein Elektrozaun nicht nur hinsichtlich der normalen Hütefunktion, sondern auch hinsichtlich der besonderen Schutzfunktion gegen Ausbrechen aufgeschreckten Weideviehes den Anforderungen entspricht, die zum Schutze Dritter erforderlich sind. BGH vom 14.06.1976, VI ZR 212/75; Veröff: VersR 1976,1086 Entscheidungstexte 2 Ob 89/78 Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.06.1978

RS OGH 1978/6/22 2Ob89/78

Norm: ABGB §1311 IIbABGB §1320 B2BStG §21 Abs1BStG §21 Abs2StVO §91 Abs4
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 21 BStG 1971 und des § 91 Abs 4 StVO dienen nicht dem Schutz der Straßenbenützer vor dem aus Einfriedungen ausbrechenden Weidevieh; sie sollen vielmehr die Verletzung und Gefährdung der Straßenbenützer durch die Einfriedung (insbesondere Sichtbehinderung) bzw durch den elektrisch geladenen Weidezaun (insbesondere beim Abkommen von der Str... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.06.1978

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