Entscheidungen zu § 1320 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

334 Dokumente

Entscheidungen 61-90 von 334

RS OGH 1995/3/23 2Ob8/94 (2Ob9/94)

Norm: ABGB §1320 A
Rechtssatz: Das Scheuen, Aufbäumen oder gar Durchgehen eines Pferdes, alles Umstände, die auch beim Führen am Halfter durch eine erwachsene Person niemals mit Sicherheit ausgeschlossen werden können, rechtfertigt für sich allein jedenfalls noch nicht die Annahme auffallend sorglosen Verhaltens des Pferdeführers. Entscheidungstexte 2 Ob 8/94 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.1995

TE OGH 1995/3/23 2Ob8/94(2Ob9/94)

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Entscheidung | OGH | 23.03.1995

TE OGH 1994/12/15 8Ob530/93

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Entscheidung | OGH | 15.12.1994

TE OGH 1994/10/27 2Ob65/94

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Entscheidung | OGH | 27.10.1994

RS OGH 1994/10/11 1Ob609/94, 3Ob133/08t, 3Ob4/14f

Norm: ABGB §1320 AABGB §1320 B1
Rechtssatz: Versucht der Hundehalter im verständlichen Bemühen, seine Hündin vor Angriffen eines körperlich überlegenen Rüden zu schützen, diesen durch Fußtritte zu verjagen, so kann darin noch kein meßbarer Sorgfaltsverstoß erkannt werden, wenn ihm andere Möglichkeiten gar nicht zu Gebote stehen. Entscheidungstexte 1 Ob 609/94 Entscheidungstext OGH 11.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.1994

RS OGH 1994/10/11 1Ob609/94

Norm: ABGB §1320 AABGB §1320 B1
Rechtssatz: Die gänzlich unterlassene Verwahrung bzw Beaufsichtigung eines großen Hundes kann nicht durch dessen erwiesene Gutmütigkeit allein gerechtfertigt werden. Auch wenn das Tier an sich gutmütig ist, ist der Tierhalter nicht von jeder Verwahrungspflicht und Beaufsichtigungspflicht befreit. Entscheidungstexte 1 Ob 609/94 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.1994

RS OGH 1994/10/11 1Ob609/94, 6Ob96/19i

Norm: ABGB §1299 HABGB §1320 A
Rechtssatz: Mag den Hundehalter auch der Haftungsmaßstab des § 1299 ABGB treffen, so erstreckt sich dieser erhöhte Sorgfaltsmaßstab doch nur auf die Erfüllung seiner Halterpflichten, nicht aber auch auf eine plötzlich notwendig gewordene Reaktion auf einen unerwarteten Angriff durch ein unbeaufsichtigtes anderes Tier. Entscheidungstexte 1 Ob 609/94 Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.1994

RS OGH 1994/10/11 1Ob609/94, 1Ob2351/96h

Norm: ABGB §1320 AABGB §1320 B1
Rechtssatz: Der den Tierhaltepflichten unterstellte Schutzzweck erstreckt sich nicht auf die typischen Gefahren des Straßenverkehrs bzw die mit der Bösartigkeit wie selbstverständlich verbundenen Gefahren, sondern auch auf die selbst aus dem Verhalten gutmütiger, unbeaufsichtigt umherlaufender Tiere drohenden Gefahren. Entscheidungstexte 1 Ob 609/94 En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.1994

TE OGH 1994/10/11 1Ob609/94

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Entscheidung | OGH | 11.10.1994

TE OGH 1994/6/30 2Ob18/93

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Entscheidung | OGH | 30.06.1994

TE OGH 1993/7/8 8Ob1609/93

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Entscheidung | OGH | 08.07.1993

TE OGH 1993/5/13 2Ob19/93

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Entscheidung | OGH | 13.05.1993

RS OGH 1993/4/27 5Ob1529/93, 1Ob2351/96h, 9Ob140/97x, 3Ob507/96, 5Ob207/98x, 2Ob281/98g, 1Ob23/99k,

Norm: ABGB §1320 AABGB §1320 B1ZPO §502 Abs1 HI2ZPO §502 Abs1 HIII5
Rechtssatz: Wie ein Tier zu verwahren oder zu beaufsichtigen ist, richtet sich immer nach den Umständen des Einzelfalls. Es trifft daher nicht zu, dass ein Hund in ländlicher Umgebung stets frei herumlaufen darf. Entscheidungstexte 5 Ob 1529/93 Entscheidungstext OGH 27.04.1993 5 Ob 1529/93 Veröff: ZVR 1994/52 S 152 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1993

TE OGH 1993/4/27 5Ob1529/93

Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie ein Tier zu verwahren oder zu beaufsichtigen ist, richtet sich immer nach den Umständen des Einzelfalls (JBl 1982, 150 uva; Reischauer in Rummel2, Rz 12 zu § 1320 ABGB). Es trifft daher nicht zu, daß ein Hund in ländlicher Umgebung stets frei herumlaufen darf (vgl JBl 1985, 679; auch in RZ 1985, 89/28 wurde dies nicht vertreten, sondern die Unvorhersehbarkeit einer Gefahrenquelle beim Spaziergang im Wald zum maßgeben... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.04.1993

RS OGH 1992/7/9 8Ob592/92, 4Ob174/99p, 6Ob47/01g, 2Ob308/03p, 6Ob227/05h, 2Ob167/12s

Norm: ABGB §1320 B1
Rechtssatz: Wegen ihres bisherigen Verhaltens als gutmütig angesehene Hunde dürfen zwar grundsätzlich in Haus und Hof frei und ohne Maulkorb herumlaufen. In der Nähe von Kleinkindern ist aber auch bei solchen Hunden besondere Vorsicht geboten. Die gebotene Sorgfalt des Halters ist daher immer schon dann verletzt, wenn er es zulässt, dass ein Kleinkind mit dem Hund unbeaufsichtigt spielt. Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.1992

RS OGH 1992/7/9 8Ob592/92, 6Ob47/01g

Norm: ABGB §1320 B1
Rechtssatz: Die in der Allgemeinheit weitverbreitete Auffassung, das erste, nicht der Erfahrung entsprechende "Fehlverhalten" eines Hundes ("Erstbiß") sei für seinen Halter ohne haftungsrechtlichen Folgen ("Freibiß") wird vom Obersten Gerichtshof nicht geteilt; die richtige Folgerung aus einem solchen Verhalten des Tieres ("Erstbiß") ist vielmehr, daß dem Halter künftig eine gesteigerte Sorgfalt bei der Verwahrung und Beaufs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.1992

TE OGH 1992/5/26 5Ob513/92

Begründung: Am späten Vormittag des 2. Februar 1991 wollte die Klägerin ihren Arzt in dessen im Haus Bregenz, B*****straße 18, gelegenen Praxis aufsuchen. Um zu den Patientenparkplätzen der Ordination zu gelangen, bog sie mit ihrem PKW von der verkehrsmäßig stark frequentierten B*****straße nach rechts in eine Zufahrtsstraße ab, die zu der etwa 50 m weit entfernt gelegenen Jugendherberge ***** (deren Leiterin die Beklagte ist) führt. Bei dieser Zufahrtsstraße handelt es sich um Priv... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1992

TE OGH 1991/9/18 2Ob540/91

Begründung: Die Klägerin macht Schadenersatzansprüche geltend, weil sie von einem Rottweiler gebissen wurde. Der Vorfall ereignete sich, während die Drittbeklagte in Begleitung der Klägerin mit dem Hund "äußerln" ging. Vorher waren alle drei Beklagten im Beisein des Hundes mit der Klägerin beisammen. Alle drei Beklagten bestritten Halter des Hundes zu sein und die Aufsicht über das Tier vernachlässigt zu haben. Im ersten Rechtsgang gab das Erstgericht dem Klagebegehren gegenüber... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.09.1991

RS OGH 1991/4/11 6Ob519/91

Norm: ABGB §1320 A
Rechtssatz: Der Tierhalter muß bei den von ihm geforderten Maßnahmen zur Verwahrung und Beaufsichtigung auch mit einer gewissen Sorglosigkeit Dritter rechnen. Entscheidungstexte 6 Ob 519/91 Entscheidungstext OGH 11.04.1991 6 Ob 519/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0030554 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.04.1991

TE OGH 1991/4/11 6Ob519/91

Entscheidungsgründe: Am 6. August 1988 fuhr der Beklagte mit seinem fünfjährigen Wallach "Angelo" (im folgenden Pferd) zu einem Dressurreitturnier und nahm dabei die damals 14-jährige Klägerin und ihre Freundin, die sich erstmals ein Reitturnier ansehen wollten, mit. Die Klägerin war Mitglied im Reitclub ihrer Heimatgemeinde und hatte damals etwa zwei Jahre Reitpraxis; auf dem Pferd "Angelo" war sie noch nie geritten. Beim Turnierplatz waren keine Stände oder Stallungen zum Einstell... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.04.1991

TE OGH 1990/12/6 7Ob674/90

Entscheidungsgründe: Die Streitteile nahmen am 25.3.1989 mit ihren Pferden an einem Springturnier der Klasse A O in Gloggnitz teil. Zur Vorbereitung auf das Turnier benützten sie gemeinsam mit etwa 30 weiteren Teilnehmern den unmittelbar neben dem Turnierplatz liegenden, etwa 50 m langen und 35 bis 40 m breiten Abreitplatz, auf dem sich - ca. in der Mitte der beiden Längsseiten des Platzes - zwei Hindernisse befanden. Rund um den Platz verliefen zwei "Hufschläge" (eine äußere und ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.12.1990

TE OGH 1990/6/27 3Ob626/89

Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 27.September 1986 schwer verletzt, als sie vom Ziegenbock des Beklagten vor der Ledererhütte im Rastötzengebiet im Bundesland Salzburg zu Boden gestoßen wurde. Sie verlangt vom Beklagten als Tierhalter Schadenersatz wegen mangelhafter Beaufsichtigung seines Ziegenbocks und begehrt Zahlung von S 50.000 Schmerzengeld, S 8.000 für ihren Verdienstentgang und S 5.000 an Heilungskosten für die Fahrten zur Krankenbehandlung, sowie die Feststellu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.06.1990

TE OGH 1989/11/30 8Ob681/89 (8Ob682/89)

Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Bezahlung von S 450.620,-- sA und beantragte die Feststellung, daß die Beklagten ihr für alle weiteren Schäden aus dem Unfall vom 10. Dezember 1982 haften. Sie brachte zur
Begründung: vor, daß sie im Betrieb des Josef H*** in Stattersdorf vom Rottweilerrüden "Rigo", der in Abwesenheit der Zweitbeklagten von der Erstbeklagten verwahrt wurde, gebissen und dabei schwer verletzt worden sei. Der Hund s... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.11.1989

RS OGH 1989/11/22 9ObA316/89

Norm: ABGB §1320 B1ASVG §175 Abs1ASVG §333 Abs1ASVG §333 Abs4
Rechtssatz: Der bevollmächtigte Vertreter des Unternehmens genießt die Haftungsbegünstigung des § 333 Abs 1 und 4 ASVG, wenn sein Hund während der Fahrt im Personenkraftwagen zu einer Schulung der Angestellten eine mitfahrende Angestellte durch einen Biß verletzt. Entscheidungstexte 9 ObA 316/89 Entscheidungstext OGH 22.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1989

TE OGH 1989/11/22 9ObA316/89

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung, daß dem Beklagten der Haftungsausschluß nach § 333 Abs 4 ASVG zugutekommt, zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Den Ausführungen in der Revision wird ergänzend folgendes entgegengehalten: Der in der Taba... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.11.1989

TE OGH 1989/7/5 2Ob89/89

Entscheidungsgründe: Am 4. Juni 1985 fuhr der Kläger mit seinem Motorfahrrad, Marke Honda Scoopy, behördliches Kennzeichen O-75.406, im Stadtgebiet von Steyr auf der Wokralstraße in der vorgeschriebenen Einbahnrichtung. Zur gleichen Zeit führte die Beklagte den ihrem damaligen Freund und nunmehrigen Ehegatten Manfred D*** gehörigen Hund der Rasse Irish Setter aus. Als dieser Hund die Fahrbahn der Wokralstraße vor dem herannahenden Kläger überquerte, bremste der Kläger, kollidierte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.07.1989

TE OGH 1989/6/14 1Ob564/89

Entscheidungsgründe: Die Klägerin machte am 1.8.1985 mit fünf weiteren Personen eine Wanderung auf dem öffentlichen Wanderweg Nr. 1914 bzw. 58 von der Lammersdorfer Hütte zur Glockner-Hütte/Ambroshütte. Der Wanderweg führt über die in ca. 1500 m Seehöhe gelegene eingefriedete Sappleralm des Beklagten. Im talseitigen Bereich der Alm befindet sich ein neu errichteter Viehunterstand. Nördlich dieser Hütte führt der markierte Wanderweg vorbei. Die Eingänge dieses Wanderweges auf die A... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.06.1989

TE OGH 1989/6/6 2Ob20/89

Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte den Zuspruch von S 20.300 s.A. Sie brachte im wesentlichen vor, sie habe am 18. Dezember 1987 um etwa 7 Uhr im Hof der Fleischhauerei M***-S*** gearbeitet. Die Ehefrau des Beklagten, Herta S***, haben den Jagdhund des Beklagten "laut schimpfend aus der Fleischbank verjagt". Der Hund habe durch die Hoftür in den Hof hinaus "die Flucht ergriffen". Dort habe der Hund die Klägerin in den linken Ellenbogen gebissen. Erst nach einiger Zeit hätt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.06.1989

TE OGH 1989/5/31 6Ob577/89

Begründung: Die Klägerin forderte mit der
Begründung: , sie sei von dem von den Beklagten gehaltenen Hund Bella gebissen worden, Schadenersatz in der Höhe von S 313.536,72 sA. Außerdem begehrte sie die Feststellung der Haftung der Beklagten für die künftigen Unfallsfolgen. Dieses Feststellungsbegehren wurde mit S 50.000,- bewertet. Die Beklagten beantragten die Abweisung des Klagebegehrens und brachten im wesentlichen vor, lediglich der Zweitbeklagte sei Halter des Hundes. Die Verle... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.05.1989

TE OGH 1989/3/16 6Ob742/88

Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Gut "Ossiacher Hof", welches - etwa 6 km von Ossiach entfernt - in den Ossiacher Tauern auf einer Seehöhe von rund 900 m liegt. Nach ihrem eigenen Vorbringen übernimmt die Beklagte in ihrem Gestüt Junghengste verschiedener Eigentümer zur Aufzucht und Pflege. Darunter befanden sich im August 1984 auch 13 eineinhalbjährige Noriker, das sind Kaltblutpferde bis 165 cm Schulterhöhe, die - als Ergebnis einer Kombinationszüchtung - als wendi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.03.1989

Entscheidungen 61-90 von 334