Norm
ABGB §1320 B1Rechtssatz
Der bevollmächtigte Vertreter des Unternehmens genießt die Haftungsbegünstigung des § 333 Abs 1 und 4 ASVG, wenn sein Hund während der Fahrt im Personenkraftwagen zu einer Schulung der Angestellten eine mitfahrende Angestellte durch einen Biß verletzt.Der bevollmächtigte Vertreter des Unternehmens genießt die Haftungsbegünstigung des Paragraph 333, Absatz eins und 4 ASVG, wenn sein Hund während der Fahrt im Personenkraftwagen zu einer Schulung der Angestellten eine mitfahrende Angestellte durch einen Biß verletzt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0030126Dokumentnummer
JJR_19891122_OGH0002_009OBA00316_8900000_001