Norm
ABGB §1320 ARechtssatz
Versucht der Hundehalter im verständlichen Bemühen, seine Hündin vor Angriffen eines körperlich überlegenen Rüden zu schützen, diesen durch Fußtritte zu verjagen, so kann darin noch kein meßbarer Sorgfaltsverstoß erkannt werden, wenn ihm andere Möglichkeiten gar nicht zu Gebote stehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0030507Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.04.2014