RS OGH 1995/3/23 2Ob8/94 (2Ob9/94)

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Veröffentlicht am 23.03.1995
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Norm

ABGB §1320 A

Rechtssatz

Das Scheuen, Aufbäumen oder gar Durchgehen eines Pferdes, alles Umstände, die auch beim Führen am Halfter durch eine erwachsene Person niemals mit Sicherheit ausgeschlossen werden können, rechtfertigt für sich allein jedenfalls noch nicht die Annahme auffallend sorglosen Verhaltens des Pferdeführers.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 8/94
    Entscheidungstext OGH 23.03.1995 2 Ob 8/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0042536

Dokumentnummer

JJR_19950323_OGH0002_0020OB00008_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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