Norm
ABGB §1320 B2Rechtssatz
Teilnehmer des Straßenverkehrs, die durch auf die Straße laufende Rinder in hohem Grade gefährdet werden, müssen einen im konkreten Fall durch die Verwendung eines Elektrozaunes nur unzureichenden Schutz nicht im Hinblick auf den Mangel an landwirtschaftlichen Arbeitskräften oder aus Gründen der Betriebsrentabilität in Kauf nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0030072Dokumentnummer
JJR_19790525_OGH0002_0080OB00064_7900000_001