Norm
ABGB §1304 BVIIIRechtssatz
Die Möglichkeit eines plötzlichen und ungestümen Aufspringens und Drehens des, wenn auch frei, so doch längere Zeit ruhig neben dem älteren Tier liegenden Schäferhundes nicht bedacht und beachtet zu haben, gereicht einer Passantin nicht zum Verschulden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0026890Dokumentnummer
JJR_19830309_OGH0002_0060OB00600_8100000_001