Norm: ABGB §917aABGB §1295 Abs2 IIIHVG §29 IIg1ImmMV §8 Abs5ImmMV §15MRG §27
Rechtssatz: Die Regelungen der Immobilienmaklerverordnung über die Provisionshöhe sind gesetzliche Entgeltbestimmungen im Sinn des § 917a ABGB. Verbotene Ablösen sind keine Grundlagen für die Provisionsberechnung. Die Berufung auf Vorschriften, die zum Schutz eines Vertragspartners erlassen wurden, kann, weil Rechtsausübung vorliegt, schon an sich nicht sittenwidrig ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 III
Rechtssatz: Bei rechtsmißbräuchlicher Rechtsausübung steht dem Geschädigten nicht nur ein Schadenersatzanspruch, sondern auch ein Unterlassungsanspruch zu. Entscheidungstexte 8 Ob 510/95 Entscheidungstext OGH 27.04.1995 8 Ob 510/95 7 Ob 84/97x Entscheidungstext OGH 26.03.1998 7 Ob 84/97x Auc... mehr lesen...
Norm: ABGB §785 Abs3ABGB §1295 Abs2 IIIABGB idF ErBRÄG 2015 §782ABGB idF ErbRÄG 2015 §783
Rechtssatz: Die Berufung auf § 785 Abs 3 ABGB kann auch rechtsmissbräuchlich sein (im gegenständlichen Fall bejaht). Entscheidungstexte 4 Ob 519/95 Entscheidungstext OGH 07.03.1995 4 Ob 519/95 Veröff: SZ 68/47 6 Ob 555/95 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIEO §4EO §35 Ag
Rechtssatz: Sittenwidrige Rechtsausübung als Scheinrechtsausübung bildet einen Oppositionsgrund. Da Oppositionsgesuche aber nur aus den Gründen der Befriedigung des Gläubigers oder der Stundung gestellt werden können, kann darauf ein Eintellungsantrag nicht gestützt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 182/94 Entscheidungstext OGH 30.11.1994 3 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia7ABGB §1295 Abs2 IIIABGB §1305ABGB §1330 BV
Rechtssatz: Zugunsten desjenigen, der gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt, ist ein milder Maßstab anzulegen; vor allem ist zu berücksichtigen, dass das Recht jedes Rechtssuchenden, bei Meinungsverschiedenheiten die Hilfe der Behörden in Anspruch zu nehmen, nicht mit einer abschreckenden Verantwortlichkeit nach § 1330 ABGB für die Rechtsverteidigung belastet werden darf. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 III
Rechtssatz: Es genügt, dass bei sittenwidriger deliktischer Schädigung der Schaden vom bedingten Vorsatz umfasst ist - (so schon 8 Ob 558/91 = JBl 1992,798 uva und 1 Ob 562/92 = RdW 1992,340 uva). Entscheidungstexte 3 Ob 556/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1993 3 Ob 556/92 Veröff: ÖBA 1994,400 8 Ob 1020/95 Ent... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 DIIABGB §1295 Abs2 IIIStmk LStVG 1964 §2 Abs1 Tatbestand2
Rechtssatz: Es unterliegt keinem Zweifel, dass Grundeigentümer berechtigt sind, eine Straße zu errichten und deren Benützung von der Bezahlung eines Entgeltes abhängig zu machen (vgl VfGH B 1255/91 - 14). Findet das LStVG auf eine solche Straße keine Anwendung, so sind die Grundeigentümer berechtigt, ihre rechtlichen Beziehungen zueinander und die Art der Herstellung, Erh... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 III
Rechtssatz: Der Schädiger haftet nicht nur für solche Vermögensschäden, bei denen die Schädigung des anderen das einzige Interesse des Schädigers ist, sondern auch dann, wenn die Interessen des Schädigers wesentlich geringer zu bewerten sind als die des Geschädigten. Entscheidungstexte 8 Ob 587/93 Entscheidungstext OGH 08.07.1993 8 Ob 587/93 Veröff:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIABGB §1444 DfASVG §292 Abs3GSVG §149 Abs3
Rechtssatz: Ein Pensionsberechtigter darf grundsätzlich auf Ansprüche mit Einkommenscharakter verzichten. Ein solcher Verzicht ist jedoch bei der Feststellung der Ausgleichszulage dann unbeachtlich, wenn er offenbar den Zweck hatte, den Träger der Ausgleichszulage zu schädigen. Entscheidungstexte 10 ObS 258/91 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIABGB §1444 Df
Rechtssatz: Das Schikaneverbot gilt auch im öffentlichen Recht, also auch im Sozialversicherungsrecht, es wohnt der gesamte Rechtsordnung inne. Entscheidungstexte 10 ObS 258/91 Entscheidungstext OGH 23.02.1993 10 ObS 258/91 10 ObS 233/92 Entscheidungstext OGH 30.03.1993 10 ObS 233/92 Beisatz: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIZPO §502 Abs1 HI2ZPO §502 Abs1 III5
Rechtssatz: Schikane liegt nicht nur dann vor, wenn die Schädigungsabsicht den einzigen Grund der Rechtsausübung bildet, sondern auch dann, wenn zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interessen und den beeinträchtigten Interessen des anderen ein ganz krasses Missverhältnis besteht (hier: keine Schikane bei Verbesserungsaufwand von fünf Prozent des Werklohnes). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia7ABGB §1295 Abs2 III
Rechtssatz: Die Schuldhaftigkeit eines Handelns kann nicht dadurch eine andere Beurteilung erfahren, dass sie in die Form einer Prozesshandlung gekleidet wird. Nach materiellen Regeln rechtswidriges Verhalten wird nicht schon dadurch gerechtfertigt, dass es in die Gestalt von Verfahrenshandlungen gesetzt wird. Entscheidungstexte 7 Ob 583/92 Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIABGB §1357AGBKr Pkt7WG §30
Rechtssatz: Auch wenn es grundsätzlich dem Gläubiger freisteht, ob er sich zuerst an den Hauptschuldner oder an den Bürgen und Zahler wendet, kann die Inanspruchnahme des Bürgen und Zahlers unter gleichzeitiger Nichtinanspruchnahme des zahlungsfähigen Hauptschuldners unter besonderen Vorausetzungen - hier: bei Unterlassung der durch längere Zeit hindurch möglichen Aufrechnung gegen eine Forder... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIStGB §302 Abs1
Rechtssatz: Auch die Amtsführung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes unterliegt wie jede Rechtsausübung dem der gesamten Rechtsordnung innewohnenden Schikaneverbot. Diesem die Organe verpflichteten Verbot entspricht der Anspruch sowohl des Rechtsträgers als auch des von der Amtshandlung betroffenen Menschen, daß die Vollziehung der Gesetze frei von Schikane bleibt. Auch dieses Recht ist seinem... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIWEG §17 Abs2 Z1
Rechtssatz: Das Begehren eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter auf ordnungsgemäße Abrechnung (der Hypothekentilgung) ist schikanös, wenn letzterer schon abgelöst wurde, keinerlei Anhaltspunkte für eine mißbräuchliche Inanspruchnahme des betroffenen Miteigentümers gegeben sind, wenn der Wohnungseigentümer für das Gesamtdarlehen nicht mehr haftet und die für ihn praktisch bedeutungslos gewordene Er... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIArbVG §101
Rechtssatz: Eine Verschlechterung der Entgeltbedingungen im Sinne des § 101 ArbVG liegt vor, wenn der Arbeitnehmer auf dem neuen Arbeitsplatz eine bisher gewährte Erschwerniszulage verliert. Soweit der Arbeitnehmer die daraus resultierenden Ansprüche erst nach seiner Definitivstellung geltend macht, kann ihm keine sittenwidrige oder schikanöse Rechtsausübung vorgeworfen werden. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §1295 Abs2 III
Rechtssatz: Wenn dem von einer Selbsthilfehandlung Betroffenen bewußt sein muß, daß der Eingriff zwar mit unzulässigen Mitteln, aber zur Herbeiführung einer geschuldeten Veränderung vorgenommen wurde, so ist sein Begehren auf Ersatz des Schadens, der nicht unmittelbar durch die Selbsthilfehandlung verursacht wird, sondern sich aus der Beendigung eines rechtswidrigen Zustandes ergibt, iSd § 1295 Abs 2 ABGB sitte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIABGB §1355
Rechtssatz: Die Aufkündigung des Kreditvertrages bei Nichteinhaltung der vereinbarten Rückzahlungsraten ist primär ein Recht, nicht aber eine Pflicht der Bank. Nur wenn diese zum Nachteil des Bürgen unterblieben wäre, stellt die Unterlassung der Aufkündigung eine Obliegenheitsverletzung diesem gegenüber dar. So lange der Kreditgeber (Bank) noch damit rechnen konnte, der Kreditnehmer werde seinen Verpflichtung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1017ABGB §1295 Abs2 IIIGmbHG §20 Abs2
Rechtssatz: Hat der Sachbearbeiter einer Bank davon Kenntnis, daß der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung seine Vertretungsmacht zum Nachteil eines anderen Gesellschafter mißbraucht, obwohl eine innergesellschaftliche Bindung besteht (hier: alleinige Verfügung über das Gesellschaftskonto trotz Mitzeichnungsbefugnis eines anderen Gesellschafters) und hat er im arglistigen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIWG Art2
Rechtssatz: Die Berufung auf die Formungültigkeit eines Wechsels verstößt, selbst wenn die Formwidrigkeit auf das Verhalten des Wechselschuldners zurückzuführen wäre, grundsätzlich nicht gegen die guten Sitten. Entscheidungstexte 1 Ob 532/87 Entscheidungstext OGH 27.04.1987 1 Ob 532/87 European Cas... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhABGB §1054ABGB §1295 Abs2 III
Rechtssatz: Auf Grund nachwirkender Treuepflichten ist der Käufer einer Liegenschaft zur Anpassung des Kaufpreises durch Übernahme der Umsatzsteuer verpflichtet, wenn eine gegebene Umsatzsteuerbefreiung nachträglich zufolge eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes in Wegfall kommt und der Verkäufer nunmehr zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet ist, wogegen der Käufer, der zum Vorsteu... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B2bABGB §1295 Abs2 III
Rechtssatz: Die Geltendmachung der fälligen Kreditforderung könnte als "unzeitig" im Sinne einer mißbräuchlichen Rechtsausübung nicht bloß deshalb angesehen werden, daß diese in eine Phase der Sanierungsbedürftigkeit des schuldnerischen Betriebes fällt; hiezu bräuchte es des Nachweises, daß die Klageführung keinen anderen Zweck haben kann, als den, dem Schuldner Schaden zuzufügen. Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 III
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 1295 Abs 2 ABGB kommt im Schadenersatzrecht die Funktion zu, verwerfliches Handeln zu ahnden, also ein Verhalten, das einen Verstoß gegen natürliche Rechtsgrundsätze und allgemein anerkannte Regeln der Ethik darstellt. Entscheidungstexte 1 Ob 571/86 Entscheidungstext OGH 14.07.1986 1 Ob 571/86 Veröff: JBl 1986,713 = ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 III
Rechtssatz: Im bloßen Abschluß einer Vereinbarung, nach welcher der Arbeitnehmer das Risiko einer zufälligen Beschädigung seines - im Interesse des Arbeitgebers verwendeten - Kraftfahrzeuges selbst zu tragen hat, kann keinesfalls eine vorsätzliche Schädigung des Arbeitnehmers gesehen werden, wie sie Voraussetzung einer Anwendung des § 1295 Abs 2 ABGB wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIEKHG §6VersVG §67
Rechtssatz: Auch der Schwarzfahrer kann gegenüber dem vom Halter abgeleiteten Regreßanspruch des Haftpflichtversicherers einwenden, daß der Unfallgeschädigte infolge Kenntnis der fehlenden Deckungspflicht sein Recht unzulässig ausgeübt habe. Der Versicherer muß in diesem Fall den objektiven Sachverhalt gegen sich gelten lassen, wenn er den Regreßpflichtigen am Verfahren (Vergleich) nicht beteiligt hat.... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §879 BIImABGB §1002ABGB §1295 Abs2 IIIABGB §1400 CKWG 1979 §1 Abs2
Rechtssatz: Der Inhaber des Anderkontos ist der Bank gegenüber allein voll berechtigt - nicht bloß bevollmächtigt -. Die Bank steht mit dem Treugeber (also jenem, zu diesen Gunsten der Kontoinhaber das Geld verwaltet) in keiner Geschäftsbeziehung. Der Treugeber hat keine Verfügungsberechtigung über das Konto. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 Abs2 IIaABGB §1170ABGB §1295 Abs2 III
Rechtssatz: Daß das vorläufige Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers nicht wegen ganz unwesentlicher Mängel ausgeübt werden darf, ergibt sich nicht nur aus der sinngemäßen Anwendung des § 1295 Abs 2 ABGB, sondern vor allem aus § 932 Abs 2 ABGB, welche Bestimmung sohin zu verstehen ist, daß eine unerhebliche Minderung des Wertes auch einen Anspruch auf Verbesserung nicht rechtfertigt. In... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIMG §19 Abs2 Z14
Rechtssatz: Eine Kündigung nach § 19 Abs 2 Z 14 MG ist nicht deshalb sittenwidrig, weil sich der Vermieter durch einen längeren Zeitraum an den in der Folge gescheiterten Bemühungen des Mieters, die gemieteten Geschäftsräumlichkeiten im Zuge einer Unternehmensveräußerung weiterzugeben, beteiligte. Entscheidungstexte 2 Ob 571/78 Entscheidungstext... mehr lesen...
Mit Bescheid der Landeshauptmannschaft Niederdonau vom 2. Dezember 1938 wurde der beklagten Partei, der Stadtgemeinde Z, gemäß den §§ 9, 10, 82 Abs. 1 lit. c und d sowie 93 WRG 1934 die Bewilligung zur Ausführung des eingereichten Projektes einer Wasserversorgungsanlage nach Maßgabe der vorgelegten Pläne und der Ausführungen der einen wesentlichen Bestandteil dieses Bescheides bildenden Verhandlungsschrift vom 24. Oktober 1938 gegen genaue Einhaltung aller in derselben festgehaltenen ... mehr lesen...
Die Kläger und die Beklagten sind Angestellte der Salzburger Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte. Sie haben sich alle - neben anderen Bediensteten - zu Beginn des Jahres 1977 um die ausgeschriebene Stelle eines Leiters der Arbeitsgruppe O 63 (Lohnnachweis) in der Organisationseinheit 06 beworben. Bei der Salzburger Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte besteht ein Personalausschuß, in welchem die Dienstnehmer durch zwei vom Betriebsrat entsandte Mitglieder vert... mehr lesen...