RS OGH 1996/3/13 3Ob551/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.03.1996
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Norm

ABGB §917a
ABGB §1295 Abs2 III
HVG §29 IIg1
ImmMV §8 Abs5
ImmMV §15
MRG §27

Rechtssatz

Die Regelungen der Immobilienmaklerverordnung über die Provisionshöhe sind gesetzliche Entgeltbestimmungen im Sinn des § 917a ABGB.

Verbotene Ablösen sind keine Grundlagen für die Provisionsberechnung. Die Berufung auf Vorschriften, die zum Schutz eines Vertragspartners erlassen wurden, kann, weil Rechtsausübung vorliegt, schon an sich nicht sittenwidrig sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102777

Dokumentnummer

JJR_19960313_OGH0002_0030OB00551_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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