RS OGH 1987/4/27 1Ob532/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.1987
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Norm

ABGB §1295 Abs2 III
WG Art2

Rechtssatz

Die Berufung auf die Formungültigkeit eines Wechsels verstößt, selbst wenn die Formwidrigkeit auf das Verhalten des Wechselschuldners zurückzuführen wäre, grundsätzlich nicht gegen die guten Sitten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0026702

Dokumentnummer

JJR_19870427_OGH0002_0010OB00532_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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