Norm
ABGB §1295 Abs2 IIIRechtssatz
Die Berufung auf die Formungültigkeit eines Wechsels verstößt, selbst wenn die Formwidrigkeit auf das Verhalten des Wechselschuldners zurückzuführen wäre, grundsätzlich nicht gegen die guten Sitten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0026702Dokumentnummer
JJR_19870427_OGH0002_0010OB00532_8700000_001