Straßengesetz, Tiroler (T-StG) Fundstelle

T-StG - Straßengesetz, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Gesetz vom 16. November 1988 über die öffentlichen Straßen und Wege
(Tiroler Straßengesetz)

LGBl. Nr. 13/1989

Änderung

LGBl. Nr. 8/1998 - Landtagsmaterialien: 388/97

LGBl. Nr. 68/2002 - Landtagsmaterialien: 179/02

LGBl. Nr. 89/2002 - Landtagsmaterialien: 245/02

LGBl. Nr. 3/2004 - Landtagsmaterialien: 349/03

LGBl. Nr. 35/2006 - Landtagsmaterialien: 5/06

LGBl. Nr. 101/2006 - Landtagsmaterialien: 300/06

LGBl. Nr. 150/2012 - Landtagsmaterialien: 559/12

LGBl. Nr. 22/2013 - Landtagsmaterialien: 11/13

LGBl. Nr. 37/2013 - Landtagsmaterialien: 125/13

LGBl. Nr. 130/2013 - Landtagsmaterialien: 388/13

LGBl. Nr. 187/2014 - Landtagsmaterialien: 449/14

LGBl. Nr. 26/2017 - Landtagsmaterialien: 624/16

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Bestandteile der Straße

§ 4

Gemeingebrauch

§ 5

Sondergebrauch

§ 6

Einteilung der öffentlichen Straßen

§ 7

Straßenkreuzungen

2. Abschnitt
Landesstraßen

§ 8

Widmung

§ 9

Straßenverwalter, Straßenbaulast

§ 10

Straßenbaulast im Bauland

§ 11

Nebenanlagen

§ 12

Aufhebung der Widmung

3. Abschnitt
Gemeindestraßen

§ 13

Widmung

§ 14

Straßenverwalter, Straßenbaulast

§ 15

Aufhebung der Widmung

4. Abschnitt
Öffentliche Interessentenstraßen

§ 16

Widmung

§ 17

Straßenverwalter, Straßenbaulast

§ 18

Beitrag der Gemeinden

§ 19

Aufhebung der Widmung

5. Abschnitt
Straßeninteressentschaft

§ 20

Bildung

§ 21

Satzung

§ 22

Beitragsanteile

§ 23

Beitragsleistungen der Interessenten

§ 24

Rechtsnachfolger von Interessenten, Miteigentümer

§ 25

Nachträgliche Einbeziehung von Interessenten

§ 26

Ausscheiden von Interessenten

§ 27

Organe

§ 28

Vollversammlung

§ 29

Ausschuß

§ 30

Obmann

§ 31

Kassier, Rechnungsprüfer

§ 32

Auflösung

§ 33

Aufsicht über die Straßeninteressentschaften

6. Abschnitt
Öffentliche Privatstraßen

§ 34

Widmung

§ 35

Straßenverwalter, Straßenbaulast

§ 36

Aufhebung der Widmung

7. Abschnitt
Bau und Erhaltung von Straßen

§ 37

Allgemeine Erfordernisse

§ 38

Aufrechterhaltung von Verkehrsverbindungen

§ 39

Neubau einer Straße in Weidegebieten

§ 40

Bewilligungspflicht, Anzeigepflicht

§ 41

Ansuchen

§ 42

Mündliche Verhandlung

§ 43

Rechte der betroffenen Grundeigentümer

§ 44

Straßenbaubewilligung

§ 45

Bauausführung

§ 46

Erhaltung der Straßen

§ 47

Auflassung einer Straße

§ 48

Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes

8. Abschnitt
Schutz der Straßen

§ 49

Bauliche Anlagen an Straßen

§ 50

Ablagerungen und Bäume an Straßen

§ 51

Arbeiten neben der Straße

§ 52

Wasserableitungen

9. Abschnitt
Anliegerverpflichtungen

§ 53

Ableitung von Straßenwässern, Abwurf von Schnee

§ 54

Vorübergehende Aufstellung von Anlagen zum Schutz der Straße

10. Abschnitt
Beiträge zur Straßenbaulast, Benützungsentgelt

§ 55

Beiträge auf Grund besonderer Rechtstitel

§ 56

Beiträge von Unternehmen

§ 57

Benützungsentgelt

11. Abschnitt
Vorübergehende Zwangsmaßnahmen

§ 58

Benützung fremder Grundstücke für Vorarbeiten

§ 59

Betreten von Grundstücken

§ 60

Bausperre

12. Abschnitt
Enteignung

§ 61

Zweck der Enteignung

§ 62

Notwendigkeit der Enteignung

§ 63

Gegenstand und Umfang der Enteignung

§ 64

Enteigner, Enteigneter, Nebenberechtigter

§ 65

Allgemeine Vergütungsgrundsätze

§ 66

Bemessung der Vergütung

§ 67

Einleitung des Enteignungsverfahrens

§ 68

Mündliche Verhandlung

§ 69

Übereinkommen über die Vergütung

§ 70

Enteignungsbescheid

§ 71

Vollzug der Enteignung

§ 72

Grundbuchsrechtliche Bestimmungen

§ 73

Rückübereignung

§ 74

Kostenersatz

13. Abschnitt
Bau und Erhaltung von privaten Straßen

§ 74a

Bewilligungspflicht

§ 74b

Bewilligung

§ 74c

Bauausführung

§ 74d

Erhaltung der Straßen

§ 74e

Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes

14. Abschnitt
Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

§ 74f

Hauptverkehrsstraßen, Ballungsräume

§ 74g

Strategische Umgebungslärmkarten

§ 74h

Aktionspläne

§ 74i

Information der Öffentlichkeit

§ 74j

Ausschluss subjektiv-öffentlicher Rechte

15. Abschnitt
Behörden, Straf-, Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 75

Behörden, eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 75a

Aufschiebende Wirkung

§ 76

Strafbestimmungen

§ 76a

Umsetzung von Unionsrecht

§ 77

Bestehende Landesstraßen

§ 78

Bestehende Gemeindestraßen

§ 79

Bestehende Eisenbahn-Zufahrtsstraßen und öffentliche Interessentenwege

§ 80

Bestehende Privatstraßen, die dem Gemeingebrauch gewidmet wurden

§ 81

Feststellung der Zugehörigkeit zu einer Straßengruppe

§ 82

Bestehende Bewilligungen für einen Sondergebrauch

§ 83

Anhängige Verfahren

§ 84

Inkrafttreten

Anlage 1

Landesstraßenverzeichnis L

Anlage 2

Landesstraßenverzeichnis B

Anlage 3

Straßenverlauf

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 01.04.1989 bis 31.12.9999
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