§ 84 T-StG Inkrafttreten

T-StG - Straßengesetz, Tiroler

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. April 1989 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Tiroler Straßengesetz, LGBl. Nr. 1/1951, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 60/1985, außer Kraft.

(2) Soweit in landesrechtlichen Vorschriften auf Bestimmungen des Tiroler Straßengesetzes, LGBl. Nr. 1/1951, verwiesen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieses Gesetzes.

In Kraft seit 01.04.1989 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 84 T-StG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 84 T-StG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 84 T-StG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 84 T-StG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 84 T-StG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 83 T-StG
Anl. 1 T-StG