Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages (Bgld. GL) Fundstelle

Bgld. GL - Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 54/2025
  3. § 0 gültig von 18.12.2013 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 76/2013
  4. § 0 gültig von 25.10.2005 bis 17.12.2013 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 74/2005
  5. § 0 gültig von 07.02.2002 bis 24.10.2005 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 24/2002
  6. § 0 gültig von 12.07.2000 bis 06.02.2002 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 49/2000
  7. § 0 gültig von 17.06.1998 bis 06.02.2002 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 45/1998
  8. § 0 gültig von 17.06.1998 bis 11.07.2000 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 45/1998
  9. § 0 gültig von 04.05.1996 bis 16.06.1998 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 44/1996
  10. § 0 gültig von 22.06.1993 bis 03.05.1996 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 50/1993
  11. § 0 gültig von 04.10.1982 bis 16.06.1998
  12. § 0 gültig von 04.10.1982 bis 21.06.1993

Inhaltsverzeichnis

GESCHÄFTSORDNUNG DES BURGENLÄNDISCHEN LANDTAGES

I. EINBERUFUNG UND BILDUNG DES LANDTAGES

§ 1

Aufgaben des Landtages

§ 2

Verhandlungssprache

§ 3

Einberufung zur ersten Sitzung

§ 4

Angelobung der Landtagsabgeordneten

§ 5

Wahl der Präsidenten des Landtages

§ 6

Abberufung der Präsidenten des Landtages

§ 7

Vertretung der Präsidenten des Landtages

§ 8

Wahl der Mitglieder der Landesregierung

§ 9

Angelobung der Mitglieder der Landesregierung

§ 10

Landtagsklubs

§ 11

Präsidialkonferenz

II. GESCHÄFTSFÜHRUNG
DER PRÄSIDENTEN DES LANDTAGES UND LANDTAGSDIREKTION

§ 12

Geschäftsführung des Präsidenten des Landtages

§ 13

Gemeinsam auszuübende Rechte der Präsidenten des Landtages

§ 14

Landtagsdirektion

§ 15

Schriftführer und Ordner

III. RECHTE UND PFLICHTEN DER LANDTAGSABGEORDNETEN

§ 16

Hinterlegung des Wahlscheines, Sitz und Stimme

§ 17

Teilnahmepflicht

§ 18

Mandatsverlust

IV. RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER DER LANDESREGIERUNG

§ 19

Teilnahmerecht und -pflicht

V. VERHANDLUNGSGEGENSTÄNDE DES LANDTAGES UND VERFAHREN

§ 20

Verhandlungsgegenstände

§ 21

Volksbegehren

§ 22

Selbständige Anträge von Landtagsabgeordneten

§ 23

Selbständige Anträge von Ausschüssen

§ 24

Dringlichkeitsanträge

§ 25

Vorlagen der Landesregierung

§ 25a

Notverordnungen der Landesregierung

§ 26

Vereinbarungen des Landes mit dem Bund oder mit anderen Ländern

§ 27

Prüfungsaufträge an den Rechnungshof, Berichte des Rechnungshofes

§ 28

Überprüfung der Geschäftsführung der Landesregierung, Auskunftsrecht und Akteneinsicht

§ 28a

Wahrung des Datenschutzes und Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich des Landtages

§ 28b

Rechte betroffener Personen

§ 28c

Datenschutz bei zugeleiteten Verhandlungsgegenständen

§ 28d

Datenschutzbelehrung

§ 29

Schriftliche Anfragen

§ 30

Dringliche Anfrage

§ 31

Kurze mündliche Anfragen

§ 31a

Aussprache über Themen von allgemeinem aktuellem Interesse

§ 32

Anfragen an den Präsidenten des Landtages und die Obmänner der Ausschüsse

§ 33

Anfechtung von Landesgesetzen

§ 34

Petitionen

§ 35

Entschließungen und Abhaltung von Enqueten

§ 36

Vervielfältigung und Verteilung von Verhandlungsunterlagen

§ 37

Sachliche Immunität

VI. BILDUNG DER AUSSCHÜSSE UND VERFAHREN

§ 38

Bildung der Ausschüsse

§ 39

Konstituierung der Ausschüsse

§ 40

Rechte und Pflichten des Obmannes

§ 41

Zutritt zu den Ausschußsitzungen

§ 42

Beiziehung von Nichtmitgliedern

§ 43

Vertrauliche Sitzungen

§ 44

Teilnahmepflicht und Erlöschen des Ausschussmandates

§ 45

Beschlußfähigkeit und Geschäftsbehandlung

§ 46

Berichterstattung der Ausschüsse

§ 47

Minderheitsberichte

§ 48

Entscheidung über Vorfragen

§ 49

Verhandlungsschrift

§ 50

Unterausschüsse

§ 50a

Hauptausschuß

§ 50b

Ausschuß für europäische Integration und grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa

§ 51

Immunitätsausschuß

§ 52

Landesausschüsse

§ 53

Untersuchungsausschüsse

VII.TAGUNGEN UND SITZUNGEN DES LANDTAGES

§ 54

Einberufung

§ 55

Öffentlichkeit

§ 56

Verlauf

VIII. GESCHÄFTSBEHANDLUNG IN DEN SITZUNGEN DES LANDTAGES

§ 57

Erste Lesung

§ 58

Fristsetzung

§ 59

Zweite Lesung

§ 60

Generaldebatte

§ 61

Spezialdebatte

§ 62

Rückverweisung an den Ausschuß

§ 63

Dritte Lesung

§ 64

Wortmeldung und Wortergreifung

§ 65

Tatsächliche Berichtigung

§ 66

Wortmeldungen zur Geschäftsordnung

§ 67

Redezeit

§ 68

Schluß der Rednerliste

§ 69

Schluß der Debatte

§ 70

Reihung der Anträge

§ 71

Beschlußfähigkeit und Beschlusserfordernisse

§ 72

Ausübung des Stimmrechtes

§ 73

Abstimmung

§ 74

Durchführung von Wahlen

§ 75

Engere Wahl und Losentscheidung

§ 76

Amtliche Verhandlungsschrift

§ 77

Sitzungsberichte

IX. GEBARUNGSKONTROLLE DES LANDES

§ 78

Landes-Rechnungshofausschuss

§ 79

Einberufung und Beschlussfähigkeit

X. ORDNUNGSBESTIMMUNGEN

§ 80

Ordnungsbefugnisse des Präsidenten des Landtages

§ 81

Abordnungen

XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 82

Änderung der Geschäftsordnung

§ 83

Geschlechtsspezifische Bezeichnungen

§ 84

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

In Kraft seit 01.09.2025 bis 31.12.9999
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