Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2025
Alle Landtagsabgeordneten sind nachweislich über die einschlägigen datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten sowie über die Folgen einer Verletzung von Datenschutzvorschriften zu belehren.
In Kraft seit 01.09.2025 bis 31.12.9999
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