§ 28d Bgld. GL Datenschutzbelehrung

Bgld. GL - Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2025

Alle Landtagsabgeordneten sind nachweislich über die einschlägigen datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten sowie über die Folgen einer Verletzung von Datenschutzvorschriften zu belehren.

In Kraft seit 01.09.2025 bis 31.12.9999
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