Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Mit Bescheid vom 19.11.2014, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44, 49, 51, 54, 58 und 68 ASVG sowie § 6 BMSVG aus, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer 1 oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2011 festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die festgestellten B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 14.2.2012 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz: "SGKK") aus, dass im Zuge einer Sozialversicherungsprüfung iSd § 41a ASVG im Betrieb der nunmehrigen Beschwerdeführerin, der H. H. T. M. GmbH (im Folgenden auch kurz: "BF"), Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden seien; die BF werde als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet, die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau vom 08.03.2013 wurde die XXXX verpflichtet, dieser wegen eines beitragsfrei gehaltenen Betriebsausfluges im Jahr 2007 € 31.415,82 inklusive Verzugszinsen an Beiträgen zur Sozialversicherung und solchen für die Mitarbeitervorsorgekassen zu zahlen. Weiters wurde die XXXX verpflichtet, aufgrund außerbetrieblicher Fahrbegünstigungen für ihre Dienstnehmer € 109.844 inklusive Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 07.03.2014, GZ: XXXX, wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder BF), gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 ASVG in der jeweils geltenden Fassung wegen der im Zuge der bei ihm stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet ist, die in der Beitragsabrechnung vom 03.09.2013 und de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der Firma XXXX als Dienstgeberin (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) wurde von Bediensteten der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) für den Prüfzeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2012 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) vorgenommen. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 03.03.2014 scheinen folgende Feststellungen auf: - beitragspflichtige Zukunftssi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Bei der Beschwerdeführerin, wurde für den Prüfzeitraum von 01.01.2009 bis 31.12.2013 eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) durchgeführt. Im Rahmen dieser GPLA wurde eine Nachverrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen im Ausmaß von € 15.278,49 zuzüglich der hierauf entfallenden Verzugszinsen in der Höhe von € 3.582,36, somit insgesamt von € 18.860,85 vorgenommen. Diese festgestellte Differenz resultiert aus n... mehr lesen...