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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 25.10.2022, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: belangte Behörde) aus, dass die XXXX KG (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 ASVG wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die im Prüfbericht vom XXXX z... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 01.04.2022 stellte die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: belangte Behörde) fest, dass XXXX (im Folgenden: die Beschwerdeführerin) aufgrund ihrer geringfügigen Beschäftigung als Dienstnehmerin bei der Dienstgeberin XXXX , in der Zeit von 01.10.2019 bis 31.10.2019 der Vollversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm § 5 Abs. 1 Z 2 ASVG unterliege (
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 15.04.2022 stellte die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: belangte Behörde) fest, dass XXXX (im Folgenden: die Beschwerdeführerin) aufgrund ihrer geringfügigen Beschäftigung als Dienstnehmerin bei der Dienstgeberin XXXX , in der Zeit von 18.01.2020 bis 31.01.2020 der Vollversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm § 5 Abs. 1 Z 2 ASVG unterliege (
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid wurde die bP verpflichtet, die von der belangten Behörde mit Beitragsabrechnung vom 17.03.2021 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 4.576,36 zu entrichten; der Prüfbericht vom 17.03.2021 wurde zum integrierten Bestandteil des Bescheides erklärt. römisch eins.1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid wurd... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid verpflichtete die belangten Behörde die nunmehr beschwerdeführende Partei (in der Folge „bP“), Beitragskontonummer Wien XXXX , allgemeine Beiträge, Sonderbeiträge, Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge sowie Verzugszinsen für die Dienstnehmer im Prüfzeitraum 01.01.2003 bis 31.12.2006 zu entrichten. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid verp... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, eine liechtensteinische Aktiengesellschaft, erhob am 31.12.2020 Beschwerde gegen die Bescheide der Österreichischen Gesundheitskasse (im weiteren als belangte Behörde bezeichnet) jeweils vom 04.12.2020, womit einerseits festgestellt wurde, dass XXXX (im weiteren als Geschäftsführer der Beschwerdeführerin bezeichnet) aufgrund seiner Tätigkeit als Geschäftsführe... mehr lesen...