Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 21.03.2016 verpflichtete die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als VGKK oder als belangte Behörde bezeichnet) die XXXX als Dienstgeberin (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) allgemeine Beiträge, sonstige Beiträge und Umlagen für die (in der nachfolgenden Tabelle) angeführten Dienstnehmer für die angegebenen Zeiträume in der Höhe von € 13.337,97 zu entrichten, wobei die Beilagen (so der Prüfbericht vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheiden der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 02.10.2015 und vom 12.05.2016 wurden Prüfungsaufträge (darunter eine Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung) für eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) für die Zeiträume 01.01.2011 bis 31.12.2011, 01.01.2012 bis 31.12.2014 sowie 01.01.2015 bis 31.12.2015 gegenüber dem XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder BF)... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 22.01.2014 hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) die Firma XXXX (in der Folge: Beschwerdeführrein) verpflichtet, für in der Anlage näher angeführten DienstnehmerInnen und Zeiträume Beiträge in der Höhe von € 18.996,01 zu bezahlen (Spruchpunkt 1.) Weiters hat sie ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin verpflichtet ist, die aufgrund der gegenständlichen Beitragsnachverrechnung vorzuschreibende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) wurde eine GPLA für den Prüfzeitraum01.01.2008 bis 31.12.2012 vorgenommen. 2. Am XXXX erließ die Burgenländische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) einen Bescheid, in dem festgestellt wurde, dass aus GPLA vom 26.08.2013 und dem Bezug habenden Prüfbericht für den Prüfzeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2012 aufscheinenden Nachverrechnungspositionen für die dort ang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 18.7.2012 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK") aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG - da in seinem Betrieb im Zuge einer Sozialversicherungsprüfung Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden seien - verpflichtet sei, die von der SGKK mit Beitragsabrechnung vom 8.3.2012 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in Hö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 2.9.2014 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") aus, dass der nunmehrige Beschwerdeführer (ein Theaterbetrieb; im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet sei, die von der SGKK mit Beitragsabrechnung vom 15.3.2014 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von EUR 73.031,60 sowie Verzugszinsen gemäß § 59 A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 21.03.2016, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG aus, dass die XXXX, (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrechnung vom 09.10.2015 und im dazugehörigen Prüf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 24.03.2016, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG aus, dass die XXXX, (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrechnung vom 21.09.2015 und im dazugehörigen Prüfbericht vom 22.09.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 06.07.2016, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG und § 6 Abs. 1 BMSVG aus, dass die XXXX, (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrechnung vom 26.01.2016 und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 30.09.2016, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG aus, dass die XXXX, (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrechnung vom 05.04.2016 und im dazugehörigen Prüf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Prüfungsauftrag vom 07.03.2017 wurde die XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) gemäß § 41a ASVG, § 86 EStG und § 14 KommStG verpflichtet, eine Außenprüfung iSd § 147 BAO zu dulden und ihren Mitwirkungspflichten gegenüber dem Prüfer nachzukommen. Der Prüfungszeitraum wurde von 01.01.2012 bis 31.12.2015 angesetzt. 2. Mit Bescheid vom 15.10.2018 stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) fest, dass ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 15.05.2017, Zl.XXXX, sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: StGKK) aus, dass XXXX, VSNR: XXXX (in der Folge: Erstmitbeteiligter oder kurz: MB1) von 01.12.2010 bis 24.07.2011 und von 17.12.2011 bis 31.07.2013 XXXX, VSNR: XXXX (in der Folge: Zweitmitbeteiligter oder kurz: MB2) von 01.12.2010 bis 03.07.2011 und von 01.01.2012 bis 15.06.2014 XXXX, VSNR: XXXX (in der... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 16.04.2019 Norm: ASVG §4 ASVG §44 ASVG §49 ASVG §5 ASVG §50 ASVG §69 B-VG Art.133 Abs4 ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2022 ASVG § 4 gültig von 01.09.2016 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.11.2012 sprach die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "OÖGKK") aus, dass die Beschwerdeführerin, die Z. M. B. KG (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeberin verpflichtet sei, allgemeine Beiträge in Höhe von € 14.403,81 und Beiträge zur Mitarbeitervorsorge in Höhe von € 165,00 zu entrichten. Außerdem werde der BF ein Beitragszuschlag in Höhe von € 1.341,36 vorgeschrieben. Die Beiträge und der Bei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde stellte bescheidmäßig fest, dass die im Rahmen einer bei der Beschwerdeführerin für die Prüfzeitraum XXXX durchgeführten Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen in der Höhe von EUR 49.138,79 zuzüglich der hierauf entfallenden Verzugszinsen im Ausmaß von EUR 17.434,29 zu recht bestehen. Die Beschwerdeführerin sei a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (GKK) vom 24.04.2008 wurde die beschwerdeführende Partei (bP), XXXX , verpflichtet, die "mit Beitragsvorschreibung vom 08.08.2007 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe € 27.383,02 samt Verzugszinsen/Beitragszuschlag in Höhe von € 5.338,26 sowie Verzugszinsen gemäß § 59 Abs 1 ASVG in Höhe von € 1.069,10, sohin einen Gesamtbeitrag in der Höhe von € 33.790,38" zu entrichten. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Bescheid vom 12.02.2018, Zl. XXXX, sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: StGKK) gegenüber XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 und 54 Abs. 1 ASVG aus, dass letzterer wegen der im Zuge der Gemeinsamen Prüfung aller Lohnabhängigen Abgaben) festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 24.04.2018 schrieb die belangte Kasse (im Folgenden: WGKK) dem Beschwerdeführer über dessen Antrag auf Erlassung eines Beitragsbescheids für die Dienstnehmer XXXX , XXXX , XXXX und XXXX für näher bezeichnete Zeiten Beiträge, Sonderbeiträge, Umlagen und Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigen Vorsorgegesetz in Gesamthöhe von € römisch 40 , römisch... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 02.04.2019 Norm: ASVG §410 ASVG §44 ASVG §49 ASVG §58 BMSVG §6 B-VG Art.133 Abs4 ASVG § 410 heute ASVG § 410 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2013 ASVG § 410 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden GKK) verpflichtete die beschwerdeführende Partei XXXX (im Folgenden GmbH) mit gegenständlich angefochtenem Bescheid vom 31.05.2016, Kto.Nr.: XXXX , GZ.: XXXX , dazu, die von der GKK mit Beitragsabrechnung vom 02.12.2015 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von EUR 3.425,85 an die GKK zu entrichten (Spruchpunkt 1). Darüber hinaus sei die GmbH als Dien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 05.06.2015 folgend festgestellt: "1. Die XXXX wird als Dienstgeberin iSd § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet, die von der Salzburger Gebietskrankenkasse mit der Beitragsabrechnung vom 23.10.2014 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 102.210,93 an die Salzburger Gebietskrankenkasse zu entrichten. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 20.12.2010 festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, als Dienstgeberin verpflichtet wird, die von der GKK mit Beitragsvorschreibung vom 22.02.2010 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 48.060,47 sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.09.2012 sprach die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) aus, dass die BXXXX GmbH & Co KG (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) als Dienstgeberin verpflichtet ist, allgemeine Beiträge, sonstige Beiträge und Umlagen für die Dienstnehmerin XXXX (in der Folge als Dienstnehmerin bezeichnet) für die in der Beilage angeführten Zeiträume... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 29.10.2013 verpflichtete die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als TGKK bezeichnet) die XXXX (auf Grund des am 12.01.2016 beim Landesgericht Innsbruck eingelangten Antrags auf Löschung existiert die KG nicht mehr und gingen deren Rechte und Pflichten infolge der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 142 UGB auf die XXXX als Rechtsnachfolgerin über; die KG wird in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 29.10.2013 verpflichtete die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als TGKK bezeichnet) die XXXX (auf Grund des am 12.01.2016 beim Landesgericht Innsbruck eingelangten Antrags auf Löschung existiert die KG nicht mehr und gingen deren Rechte und Pflichten infolge der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 142 UGB auf die XXXX als Rechtsnachfolgerin über; die KG wird in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 29.10.2013 verpflichtete die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als TGKK bezeichnet) die XXXX (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) den Betrag von € 1.254,41 unverzüglich nach Zustellung des Bescheides an die Tiroler Gebietskrankenkasse zu bezahlen. 1. Mit Bescheid vom 29.10.2013 verpflichtete die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als bel... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 15.01.2019 Norm: ASVG §33 ASVG §35 ASVG §410 ASVG §44 ASVG §49 ASVG §58 B-VG Art.133 Abs4 ASVG § 33 heute ASVG § 33 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 ASVG § 33 gültig von 01.01.2019 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Bescheid vom 06.10.2016, Zl. XXXX, sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: StGKK) gegenüber der Firma XXXX(in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG und 6 Abs. 1 BMSVG aus, dass letztere wegen der im Zuge der Gemeinsamen Prüfung aller Lohnabhängigen A... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 31.10.2018 Norm: AlVG §1 Abs1 lita ASVG §4 Abs1 Z1 ASVG §4 Abs2 ASVG §410 ASVG §44 ASVG §49 B-VG Art.133 Abs4 AlVG Art. 1 § 1 heute AlVG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 AlVG Art. 1 § 1 gültig von 01.07.2024 bis 31.12.2025 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Mit Bescheid vom 24.10.2017, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 und 49 ASVG aus, dass die XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2016 festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die festgestellten Beitragsdifferenzen im G... mehr lesen...