Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Allg VfGG §85 Abs2 / Energierecht VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zuletzt... mehr lesen...
Begründung: 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft ist eine Tochtergesellschaft der Ö L Ges.m.b.H. und stellt für diese sogenannte Videolotterieterminals zur Durchführung von elektronischen Lotterien bereit. Mit im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Abgabenberufungskommission Wien wurde der Berufung gegen einen Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, mit dem der beschwerdeführenden Gesellschaft für das Halten von 82 Spielapparaten für die Monate Mai 2006 und Juni 2006 ... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages VfGG §85 Abs2 / Abgaben VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 28. August 2006 wurde festgestellt, dass die mitbeteiligte Partei R-L-H GmbH einschließlich ihrer Tochterunternehmen per 31. Dezember 2004 ein Finanzkonglomerat im Sinne des Finanzkonglomerategesetzes (in der Folge: FKG), BGBl. I Nr. 70/2004 bildet. Weiters wurde die Beschwerdeführerin als jenes Unternehmen bestimmt, dass der zusätzlichen Beaufsichtigung im Sinne des §5 Abs1 Z2 lita FKG unterliegt. ... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" VfGG §85 Abs2 / Bankwesen VfGG §85 Abs2 / Kreditwesen VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß §85 Abs2 VfGG kann einer Beschwerde auf Antrag die aufschiebende Wirkung zuerkannt werden, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. 2. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 11. September 2006 wurde die Beschwerdeführerin gemäß §54 Abs1 Fremdenp... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß §85 Abs2 VfGG kann einer Beschwerde auf Antrag die aufschiebende Wirkung zuerkannt werden, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. 2. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 11. September 2006 wurde der Beschwerdeführer gemäß §54 Abs1 Fremdenpol... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages VfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.20... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß §85 Abs2 VfGG kann einer Beschwerde auf Antrag die aufschiebende Wirkung zuerkannt werden, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. 2. Mit dem oben bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers ge... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" VfGG §85 Abs2 / Finanzstrafrecht VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 5. Juli 2006 wurde der Antrag des nunmehrigen Beschwerdeführers auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß §11a Abs1 Z1 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, BGBl. I Nr. 311/1985 idF BGBl. I Nr. 37/2006, abgewiesen. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 5. Juli 2006 wurde der Antrag des nunmehrigen Beschwerdeführers auf Verleihung der österreichisc... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Militärkommandos Tirol vom 16. August 2006 wurde der von der belangten Behörde am 15. März 2006 erlassene Einberufungsbefehl zur Leistung des Grundwehrdienstes vom 6. Juni 2006 bis 5. Dezember 2006, Zl. T/86/03/03/25, gemäß §68 Abs2 AVG und §24 Abs1 Wehrgesetz 2001 von Amts wegen aufgehoben. 2.1. In der gegen diesen Bescheid gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antr... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 12. Juni 2006 wurde der Antrag des nunmehrigen Beschwerdeführers auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß §§10 Abs1 und 11a Abs1 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, BGBl. I Nr. 311/1985 idF BGBl. I Nr. 37/2006, abgewiesen und der Devolutionsantrag vom 30. Mai 2006 gemäß §73 Abs2 AVG als unzulässig zurückgewiesen. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Wiener Landesregieru... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Militärkommandos Tirol vom 16. August 2006, Zl. 19432-1100/90A/EB/2006, wurde der Beschwerdeführer gemäß §§24, 20 Abs1 iVm §27 Wehrgesetz 2001 mit Wirkung vom 27. November 2006 zur Leistung des Grundwehrdienstes einberufen. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Militärkommandos Tirol vom 16. August 2006, Zl. 19432-1100/90A/EB/2006, wurde der Beschwerdeführer gemäß §§24, 20 Abs1 in Verbindung mit §27 Wehrgesetz 20... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages VfGG §85 Abs2 / Militärwesen VfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Militärwesen VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" VfGG §85 Abs2 / Staatsbürgerschaft VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter vom 13. Dezember 2004 wurde über die Antragstellerin eine Geldstrafe in der Höhe von € 5.000,- zuzüglich der Kosten des Rechtsmittelverfahrens verhängt. 2. In der auf Art144 B-VG gestützten, gegen diesen Bescheid gerichteten Beschwerde wird die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Begründend gibt die Antragstellerin an, dass d... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages VfGG §85 Abs2 / Rechtsanwälte / Disziplinarrecht VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 ... mehr lesen...
Begründung: Bei Nichtbefolgung des bloß feststellenden Bescheides kann dieser nicht unmittelbar vollstreckt werden. Verweigert der Netzbetreiber weiterhin den Netzzugang, so könnte jedoch der Antragsteller eine Duldungsklage beim zuständigen ordentlichen Gericht bzw. beim Kartellgericht einbringen (vgl. Schanda, Energierecht, Anmerkung zu §21 ElWOG). Insofern entfaltet der Bescheid Rechtswirkungen, die aufgeschoben werden können. Bei Nichtbefolgung des bloß fest... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" VfGG §85 Abs2 / Energierecht VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zu... mehr lesen...
Begründung: Soweit die beschwerdeführende Gesellschaft den Mangel einer rechtlich gesicherten Durchsetzungsmöglichkeit eines Rückzahlungsanspruches im Falle der Bescheidaufhebung im Zuge des anhängigen Beschwerdeverfahrens behauptet, kann der Gerichtshof diesem Rechtsstandpunkt nicht beitreten, da eine bescheidmäßig zu Ausgleichszahlungen verpflichtete Partei durchaus nach Aufhebung des angefochtenen Bescheides ihren allfälligen Rückzahlungsanspruch rechtlich durchsetze... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Energierecht VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der beson... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Vergabewesen VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der beson... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Vergabewesen VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der beson... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Vergabewesen VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der beson... mehr lesen...