Entscheidungen zu § 85 Abs. 2 VfGG

Verfassungsgerichtshof

2.567 Dokumente

Entscheidungen 301-330 von 2.567

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B937/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Landes-Grundverkehrskommission beim Amt der Tiroler Landesregierung wurde die grundverkehrsbehördliche Genehmigung des - zwischen den nunmehrigen Beschwerdeführern - abgeschlossenen Kaufvertrags hinsichtlich des Gst 115, in EZ 2021, GB Umhausen, im Ausmaß von 3.435 m² versagt. 2. In der dagegen an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 B-VG erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, dieser die aufschiebende ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B906/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Landes-Grundverkehrskommission beim Amt der Tiroler Landesregierung wurde die grundverkehrsbehördliche Genehmigung des - zwischen den nunmehrigen Beschwerdeführern abgeschlossenen - Schenkungs- und Pflichtteilsverzichtsvertrages hinsichtlich näher bezeichneter Grundstücke versagt. 2. In der dagegen an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 B-VG erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, dieser die aufschiebe... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

Entscheidungen 301-330 von 2.567

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