Begründung: 1. Mit Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter vom 13. Dezember 2004 wurde über die Antragstellerin eine Geldstrafe in der Höhe von € 5.000,- zuzüglich der Kosten des Rechtsmittelverfahrens verhängt. 2. In der auf Art144 B-VG gestützten, gegen diesen Bescheid gerichteten Beschwerde wird die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Begründend gibt die Antragstellerin an, dass d... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages VfGG §85 Abs2 / Rechtsanwälte / Disziplinarrecht VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 ... mehr lesen...
Begründung: Bei Nichtbefolgung des bloß feststellenden Bescheides kann dieser nicht unmittelbar vollstreckt werden. Verweigert der Netzbetreiber weiterhin den Netzzugang, so könnte jedoch der Antragsteller eine Duldungsklage beim zuständigen ordentlichen Gericht bzw. beim Kartellgericht einbringen (vgl. Schanda, Energierecht, Anmerkung zu §21 ElWOG). Insofern entfaltet der Bescheid Rechtswirkungen, die aufgeschoben werden können. Bei Nichtbefolgung des bloß fest... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" VfGG §85 Abs2 / Energierecht VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zu... mehr lesen...
Begründung: Soweit die beschwerdeführende Gesellschaft den Mangel einer rechtlich gesicherten Durchsetzungsmöglichkeit eines Rückzahlungsanspruches im Falle der Bescheidaufhebung im Zuge des anhängigen Beschwerdeverfahrens behauptet, kann der Gerichtshof diesem Rechtsstandpunkt nicht beitreten, da eine bescheidmäßig zu Ausgleichszahlungen verpflichtete Partei durchaus nach Aufhebung des angefochtenen Bescheides ihren allfälligen Rückzahlungsanspruch rechtlich durchsetze... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Energierecht VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der beson... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Vergabewesen VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der beson... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Vergabewesen VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der beson... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Vergabewesen VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der beson... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Vergabewesen VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der beson... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der beson... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der beson... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Vergabewesen VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.... mehr lesen...
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Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der beson... mehr lesen...
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Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der beson... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Vergabewesen VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der beson... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Vergabewesen VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der beson... mehr lesen...