Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Bundesministerin für Inneres wurde die Berufung, die gegen die Abweisung des vom Beschwerdeführer gestellten Antrags auf Erteilung einer Erstniederlassungsbewilligung aus humanitären Gründen gerichtet war, gemäß §66 Abs4 AVG iVm. §§21 Abs1, 72 und 74 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz abgewiesen. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Bundesministerin für Inneres wurde die Berufung, die gegen die Abweisung des ... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß §85 Abs2 VfGG kann einer Beschwerde auf Antrag die aufschiebende Wirkung zuerkannt werden, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. 2. Mit dem bekämpften Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 19. April 2006 wurde die Sch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 6. Februar 2006 wurden der antragstellenden Gesellschaft Verwaltungsabgaben in bestimmter Höhe für die naturschutzrechtliche Bewilligung zur Anbringung von Werbeeinrichtungen sowie Stempelgebühren vorgeschrieben. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
Begründung: führt die antra... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages VfGG §85 Abs2 / Abgaben VfGG §85 Abs2 / Natur- und Landschaftsschutz VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, vom 20. Februar 2006 wurde die Berufung der beschwerdeführenden Gesellschaft gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 1. und 23. Bezirk betreffend Festsetzung der Kammerumlage für die Zeiträume Jänner bis Dezember 1999, Jänner bis Dezember 2000, Jänner bis Dezember 2001, Jänner bis Dezember 2002, Jänner bis Dezember 2003 und Jänner bis September 2004, als unbegründet abgewiesen. 2.... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Abgaben VfGG §85 Abs2 / Berufliche Vertretungen VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
Begründung: [keine] Schlagworte VfGH / Wirkung aufschiebende European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:2006:B550.2006 Dokumentnummer JFT_09939671_06B00550_00 mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" VfGG §85 Abs2 / Baurecht VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zuletz... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...