Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Bescheid wird der antragstellenden Gesellschaft die Zahlung von Gerichtsgebühren in der Höhe von EUR 1,336.429,90 zuzüglich der Einhebungsgebühr von EUR 7,-- aufgetragen. Sie begründet ihren Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Wesentlichen damit, dass mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides existenzielle, nicht wieder gut zu machende wirtschaftliche Folgen verbunden wären. In einer eidesstattlichen Erkläru... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages VfGG §85 Abs2 / Gerichtsgebühren VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem oben zitierten Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich, Außenstelle Wiener Neustadt, wurde der Schubhaftbeschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers gemäß §83 Fremdenpolizeigesetz 2005 keine Folge gegeben und festgestellt, dass die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen vorliegen. 2.1. In der gegen diesen Bescheid gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wir... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien vom 22. Dezember 2005 wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 23 vom 22. April 2004 betreffend Einkommensteuer 2001 und 2002 sowie die Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2004 nur teilweise Folge gegeben. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Landes-Grundverkehrskommission beim Amt der Tiroler Landesregierung vom 10. Februar 2006, Zl. ..., wurde die Berufung der nunmehrigen Beschwerdeführerin gegen den erstinstanzlichen Bescheid, mit dem der im gerichtlichen Exekutionsverfahren erfolgten Zuschlagserteilung im Zwangsversteigerungsverfahren die grundverkehrsbehördliche Genehmigung erteilt wurde, mangels Beschwer als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Abgaben VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Grundverkehrsrecht VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß §85 Abs2 VfGG kann einer Beschwerde auf Antrag die aufschiebende Wirkung zuerkannt werden, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. 2. Mit dem bekämpften Bescheid des Militärkommandos Wien vom 6. September 2005, zugestellt am 20. Jänner 2006, wurde der Be... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Militärwesen VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß §85 Abs2 VfGG kann einer Beschwerde auf Antrag die aufschiebende Wirkung zuerkannt werden, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. 2. Mit dem bekämpften Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 12.1.2006 wurde der Beschwerdeführer gem... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 23. Juni 2005 wurde der in der Rückstandsanzeige der Stadt Köln vom 1. Juni 2005 angeführte Abgabenrückstand in Höhe von € 119.264,47 gemäß Art11 des Vertrages über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954, BGBl. 249/1955, anerkannt und für vollstreckbar erklärt. 1. Mit Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 23. Juni 2005 wurde der in der Rückstandsanzeige der Stadt ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid der Landes-Grundverkehrskommission beim Amt der Tiroler Landesregierung vom 30. November 2005, Zl. ..., wurde der erstinstanzliche Bescheid der bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck eingerichteten Bezirks-Grundverkehrskommission hinsichtlich des Rechtserwerbes an dem als Bauland/Wohngebiet gewidmeten Teil des näher bezeichneten Grundstückes wegen Unzuständigkeit der Behörde erster Instanz ersatzlos behoben und hinsichtlich des Rechtserwerb... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" VfGG §85 Abs2 / Grundverkehrsrecht VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...