RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

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Veröffentlicht am 21.06.2006
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
  1. VfGG § 85 heute
  2. VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2013
  4. VfGG § 85 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VfGG § 85 gültig von 01.07.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  6. VfGG § 85 gültig von 01.01.2004 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  7. VfGG § 85 gültig von 01.08.1981 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 353/1981

Rechtssatz

Folge - Interessenabwägung

Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war.Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 in Verbindung mit §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war.

Der Beschwerdeführer führt aus, dass die sofortige Einberufung zur Leistung des Grundwehrdienstes für ihn psychisch nicht verkraftbar wäre, da er aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur nicht in der Lage sei, Dienst mit der Waffe zu absolvieren. Durch die Leistung des Grundwehrdienstes würde er in einen Gewissenskonflikt geraten, der ihn unverhältnismäßig belasten würde.

Entscheidungstexte

  • B 950/06
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 21.06.2006 B 950/06

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2006:B950.2006

Dokumentnummer

JFR_09939379_06B00950_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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