Norm: EO §35 AgEO §35 EEO §308 C
Rechtssatz: Mit Einwendungen des Drittschuldners gemäß § 35 EO wird nicht ein Erlöschen oder eine Hemmung des betriebenen Anspruches geltend gemacht, sondern bloß die Hemmung der Berechtigung des Titelgläubigers zur Durchsetzung des Anspruches solange dieser einem anderen rechtswirksam zu Einziehung überwiesen hat. Entscheidungstexte 3 Ob 284/75 Entsche... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §35 BEO §308 C
Rechtssatz: Maßgeblich für den Erfolg von Einwendungen des Drittschuldners gemäß § 35 EO ist, ob die durch die Anlaßexekution betriebene Forderung vor der Einleitung dieser Exekution gepfändet und dem Gläubiger des Titelgläubigers zur Einziehung überwiesen wurde und daß die Überweisung zur Einzeihung im Zeitpunkt der Einleitung des Exekutionsverfahrens noch wirksam war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §35 BEO §36 EEO §355 Abs1 IX
Rechtssatz: Kein Verstoß gegen die Eventualmaxime, wenn die verpflichtete (klagende) Partei ihre - zunächst nach dem Vorbringen im Exekutionsantrag formulierten Einwendungen im Verlauf des Impugnationsprozesses konkretisiert und hierauf erst die betreibende (beklagte) Partei vorbringt, auf welche Handlungen der verpflichteten Partei sie ihren Exekutionsantrag nach § 355 EO gestützt hat. ... mehr lesen...
Der nunmehrige Kläger verpflichtete sich anläßlich der Ehescheidung der Parteien mit gerichtlichem Vergleich vom 18. Jänner 1962 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 15% seines Nettoarbeitseinkommens an die Beklagte. Diese erwirkte mit rechtskräftigem Beschluß vom 24. August 1973 auf Grund des zitierten Vergleiches zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von 6.193.35 S für die Zeit vom 29. Jänner bis 29. Juli 1973 sowie der ab 1. August 1973 fälligen monatlichen Unterhal... mehr lesen...
Norm: EO §35 CEO §35 ELPfG §6 Abs6
Rechtssatz: Das Rechtsschutzinteresse des Oppositionsklägers fällt nach Beendigung der Exekution durch Befriedigung des Gläubigers in der Regel weg. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht bei Einwendungen gegen gemäß § 6 Abs 3 LPfG zur Hereinbringung rückständiger wie laufender Unterhaltsbeträge geführten Exekutionen. Entscheidungstexte 3 Ob 167/75 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 AfEO §35 EEO §35 H
Rechtssatz: Wird behauptet, daß der Unterhaltsanspruch wegen Wegfalles der Unterhaltspflicht als solcher - nicht etwa bloß einzelner Fälligkeiten wie Zahlung usw - erloschen sei, so erfaßt eine derartige Klage einheitlich den gesamten Anspruch und damit alle Monatsfälligkeiten, unabhängig davon, ob einzelne von ihnen bei Klagseinbringung erst künftig fällig wurden und bei Schluß der mündlichen Verhandlung erster ... mehr lesen...
Norm: EO §35 BZPO §557ZPO §562 E
Rechtssatz: Einzig legitimer Zweck der eventualmaxime ist es, zur Verfahrensbeschleunigung beizutragen; diesem Zweck wird durch eine den ursprünglichen Rahmen der Einwendungen nicht überschreitende Ergänzung des Sachverhaltes nicht Abbruch getan. Entscheidungstexte 1 Ob 139/75 Entscheidungstext OGH 24.09.1975 1 Ob 139/75 ... mehr lesen...
Norm: AO §60 Abs2EO §35 IEO §35 KKO §164
Rechtssatz: Gibt der Exekutionstitel zur Anwendbarkeit des § 164 Abs 2 KO (§ 60 Abs 2 AO) keinen Aufschluß darüber, welcher von den mehreren in Betracht kommenden Rechtsgründen dem Titel zugrunde lag, so muß die Frage des Rechtsgrundes des im Exekutionstitel zuerkannten Anspruches in dem über die gemäß §§ 35 oder 36 EO erhobenen Einwendungen gegen diesen Anspruch oder seine Vollstreckbarkeit geführten Re... mehr lesen...
Norm: EO §8 AEO §35 Ag
Rechtssatz: Enthält der Exekutionstitel die Verpflichtung zur Gegenleistung, so kann der Verpflichtete nach Exekutionsbewilligung mittels Einwendungen gegen den Anspruch geltend machen, daß der betreibende Gläubiger die von ihm Zug um Zug zu bewirkende Gegenleistung weder erfüllt noch sichergestellt hat oder verweigert. Entscheidungstexte 3 Ob 176/75 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B2aABGB §830 B5EO §35 AgEO §35 B
Rechtssatz: Umstände, die erst nach dem im § 35 Abs 1 Satz 2 EO maßgebenden Zeitpunkt eintreten und Unzeit der Teilung bewirken, können mit Einwendungen nach § 35 EO geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 3 Ob 117/75 Entscheidungstext OGH 27.05.1975 3 Ob 117/75 3 Ob 57/92 Ent... mehr lesen...
Die klagende Genossenschaft verlangt von der Beklagten mit der vorliegenden, am 22. Juli 1974 beim Erstgericht eingelangten "Drittschuldnerklage" die Zahlung von 3108 S samt Anhang. Sie habe dem bei der Beklagten als Hilfsarbeiter beschäftigten Heinrich P am 17. Mai 1971 ein Darlehen von 22.000 S zugezählt, von welchem laut rechtskräftigem Urteil des Handelsgerichtes Wien noch ein Restbetrag von 18.188.33 S samt Anhang aushafte. Heinrich P habe der Klägerin schon in Punkt 3 des Kredit... mehr lesen...
Norm: EO §35 KEO §78
Rechtssatz: Die Bestimmung es § 78 EO bezieht sich auf die eigentliche Zwangsvollstreckung, nicht aber auf Rechtsstreitigkeiten, die in der EO geregelt sind. Für diese gelten die Vorschriften der ZPO unmittelbar. Entscheidungstexte 3 Ob 44/75 Entscheidungstext OGH 25.02.1975 3 Ob 44/75 EvBl 1975/222 S 492 3 Ob 324/02x ... mehr lesen...
Norm: ABGB §91ABGB §140 AgABGB §141ABGB §1418EO §35 AfJN §1 DVb1bbZPO §228 A3
Rechtssatz: Im außerstreitigen Verfahren kann die Unterhaltsverpflichtung nur mit Wirksamkeit für die Zeit nach der Stellung des Antrages herabgesetzt oder aufgehoben werden, wogegen über die in der Vergangenheit liegende Leistungsverpflichtung nur im Prozeßweg (bei Exekutionsführung über eine Oppositionsklage nach § 35 EO, sonst über eine negative Feststellungsklage)... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 IBEO §35 AfEO §35 KZPO §226 IIIA
Rechtssatz: Klage nach § 35 EO erfordert neben der Behauptung, bestimmte Forintbeträge bezahlt zu haben, auch, daß die bezahlten Forintbeträge nach dem jeweiligen Umrechnungskurs den geschuldeten Schillingbeträgen entsprochen haben, weil im Verhältnis zwischen der österreichischen und ungarischen Währung ein offizieller Umrechnungskurs nicht verlautbart wird. Anmerkung Bem: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §340EO §35 AgEO §42 I5
Rechtssatz: Wurde das Bauverbot unter Auftrag zur Beseitigung der Senkgrube nur zum Schutz des ruhigen Besitzes des betreibenden Gläubigers erlassen, kann die auf den nachträglichen Wegfall der Behinderung und Gefährdung des Servitutsberechtigten in der Ausübung seines Rechtsbesitzes gestützte Oppositionsklage dann nicht als aussichtslos angesehen werden, wenn die Behinderung und Gefährdung des Besitzes nur dad... mehr lesen...
Norm: EO §35 GEO §42 I5EO §42 BEO §75EO §353 IVAEO §353 VIA
Rechtssatz: 1.) Bei den Kosten der Ersatzvornahme handelt es sich, obwohl sie auf Grund eines neuen, selbständigen Exekutionstitels in einem neuen Exekutionsverfahrens hereinzubringen sind, um Kosten der Exekution nach § 353 EO. 2.) Wird den Einwendungen gegen den Anspruch, zu dessen Durchsetzung die Exekution nach § 353 EO bewilligt wurde, mit rechtskräftigem Urteil gemäß § 35 EO stat... mehr lesen...
Norm: EO §35 AeEO §35 BZPO §391 C
Rechtssatz: In einer Oppositionsklage können Gegenforderungen erhoben werden, wenn deren Geltendmachung im Titelverfahren nicht möglich war (Heller-Berger-Stix 386). Entscheidungstexte 3 Ob 189/74 Entscheidungstext OGH 05.11.1974 3 Ob 189/74 3 Ob 102/75 Entscheidungstext OGH 29.04.1975 3 Ob 102/75 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 CEO §213 Abs1 IIBEO §213 V
Rechtssatz: Soweit die von Gläubigern angemeldeten Beträge durch Exekutionstitel gedeckt sind, kann sie der Verpflichtete, falls er der Auffassung ist, hierauf weniger oder nichts mehr zu schulden, nur durch Klage gemäß § 35 EO bekämpfen, wobei diese Klage nur bei erfolgter Exekutionsaufschiebung den Fortgang des Zwangsversteigerungsverfahrens und damit auch die Zuweisung des Meistbotes hintanhalten kann.... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §79
Rechtssatz: Die Einrede der Verjährung kann die Exekutionsbewilligung auf Grund eines ausländischen Exekutionstitels nicht verhindern, weil dieser Einwand nach den Bestimmungen des österreichischen Exekutionsrechtes - verfahrensrechtlich sind die österreichischen Bestimmungen maßgebend - nur mit Klage gemäß § 35 EO geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 3 Ob 130/74 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 EEO §35 K
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob der vollstreckbare Anspruch erloschen oder gehemmt ist, kommt es auf den tatsächlichen Rechtscharakter dieses Anspruches bzw der korrespondierenden Verpflichtung an, nicht aber darauf, daß die Anlaßexekution zu recht bewilligt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 63/74 Entscheidungstext OGH 23.04.1974 3 Ob 63/74 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §878ABGB §1447 EEO §35 Ag
Rechtssatz: Läßt sich die Behauptung des zu einer Leistung Verpflichteten, die Leistung sei unmöglich, schon im Zuges des Rechtsstreites überprüfen, kann über eine derartige Behauptung nicht mit dem Hinweis auf eine mögliche Klarstellung im Exekutionsverfahren hinweggegangen werden (7 Ob 61/57; vgl Pisko, Gschnitzer im Klang Komm2 VI 552). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §35 KEO §79 ffEO §83 Abs1ZPO §190 D15Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD allg
Rechtssatz: Eine nach § 35 EO zu beurteilende Behauptung zählt nicht zu den in den §§ 79 bis 81 EO angeführten (hier übrigens durch Art 2 ff BGBl 1960/105 geregelten) Widerspruchsgründen, die Anhängigkeit eines dem Oppositionsstreit gemäß § 35 EO gleichartigen Prozesses bildet also keinen Unterbrechungsgrund dem § 190 ZPO. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: EO §35 EEO §35 K
Rechtssatz: Nach Lehre und herrschender Rechtsprechung greift das den Einwendungen nach § 35 EO stattgebende Urteil den Anspruch selbst an, es wirkt daher nicht nur für die Anlassexekution, sondern über diese hinaus. Es bewirkt eine Änderung des im Exekutionstitel verankerten materiellen Rechts. Die Einstellung der Anlassexekution nach § 35 Abs 4 EO ist nur die Folge des dem Klagebegehren stattgebenden Urteils, nicht aber... mehr lesen...
Norm: EO §35 EEO §35 K
Rechtssatz: Eine Oppositionsklage kann nicht mit Erfolg gegen eine Person erhoben werden, der der bekämpfte Anspruch gar nicht zusteht, mag sie auch rechtswidrig zu dessen Hereinbringung Exekution führen. Entscheidungstexte 3 Ob 195/73 Entscheidungstext OGH 20.11.1973 3 Ob 195/73 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: EO §10a AEO §35 C
Rechtssatz: Enthält die Bewilligung der Anlaßexekution, die nur zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes geführt wird, keine ziffernmäßige Angabe der vollstreckbaren Forderung, so liegt eine zur Hereinbringung des vom Oppositionskläger bekämpften Unterhaltsrückstandes vollziehbare Exekutionsbewilligung nicht vor. Dies kommt iS des § 35 Abs 1 EO dem gänzlichen Fehlen einer Exekutionsbewilligung in Ansehung des bestr... mehr lesen...
Norm: EO §35 E
Rechtssatz: Die Entscheidung im Oppositionsstreit, die feststellen soll, daß der Anspruch auf die künftigen Unterhaltsleistungen infolge Ruhens der Unterhaltsverpflichtung bis auf weiteres nicht besteht, ist genügend bestimmt, wenn im
Spruch: bloß das Erlöschen des betriebenen Unterhaltsanspruches festgestellt wird und aus den Entscheidungsgründen das Ruhen der Unterhaltsverpflichtung als Grund hiefür zweifelsfrei zu entnehmen ist... mehr lesen...
Norm: EO §35 CEO §35 EEO §35 HEO §40
Rechtssatz: Im allgemeinen fällt das Rechtsschutzinteresse an der Führung des Oppositionsstreits durch die Einstellung der Exekution nicht weg; in der Regel besteht es aber dann nicht mehr, wenn der bekämpfte Anspruch im Zug der Anlaßexekution befriedigt und letztere daher beendet wurde. Entsprechendes gilt für die teilweise Befriedigung des bekämpften Anspruches. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §35 CEO §35 H
Rechtssatz: Insoweit die Anlassexekution beendet ist, muss der Kläger die Oppositionsklage einschränken oder zurückziehen, widrigens die Klage abzuweisen ist. Dies gilt im allgemeinen auch, wenn die Anlassexekution in erster Instanz bewilligt und der Exekutionsantrag in der Folge von einem Rechtsmittelgericht abgewiesen wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 76/73 Entscheid... mehr lesen...
Norm: EO §35 EEO §35 HEO §35 K
Rechtssatz: Einwendungen nach § 35 EO können nur im Zug eines Exekutionsverfahrens erhoben werden. Das Exekutionsverfahren ist im Zug, sobald es bewilligt und solange es nicht beendet oder eingestellt ist. Der Beendigung oder Einstellung der Exekution ist die rechtskräftige Abweisung des Exekutionsantrages gleichzusetzen (§ 70 Abs 2 EO). Maßgebender Zeitpunkt ist der Schluss der Verhandlung in erster Instanz. ... mehr lesen...
Norm: EO §35 CEO §35 EEO §35 HLPfG §6 Abs3
Rechtssatz: Der Oppositionskläger hat auch im Fall der Beendigung der (im Sinne des § 6 Abs 3 LPfG geführten) Exekution in Ansehung des Unterhaltsrückstandes weiterhin ein rechtliches Interesse an der Erledigung der Einwendungen gegen den Rückstand, weil das Bestehen des Rückstandes auch Voraussetzung für die Exekution zur Hereinbringung der künftig fällig werdenden Unterhaltsbeträge ist und daher die ... mehr lesen...