Norm
EO §35 ERechtssatz
Bei der Beurteilung, ob der vollstreckbare Anspruch erloschen oder gehemmt ist, kommt es auf den tatsächlichen Rechtscharakter dieses Anspruches bzw der korrespondierenden Verpflichtung an, nicht aber darauf, daß die Anlaßexekution zu recht bewilligt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0001658Dokumentnummer
JJR_19740423_OGH0002_0030OB00063_7400000_001