Norm: EO §35 HEO §65 EEO §352
Rechtssatz: Erfolgt die Einstellung und endgültige Beendigung der Exekution durch Versteigerung der gemeinschaftlichen Liegenschaft sowie die tatsächliche Durchführung einer Realteilung erst nach Schluß der Verhandlung erster Instanz des Oppositionsprozesses, kann nicht von einem Wegfall der Beschwer gesprochen werden, obwohl es der Revisionswerberin jetzt praktisch nur mehr um die für sich allein nicht anfechtbare... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der protokollierten Firma „Johann N*****“ vom 12. 10. 1949 bis 31. 12. 1969 als Arbeiter sowie vom 1. 1. 1970 bis 15. 4. 1975 und dann wieder vom 6. 8. 1975 bis 5. 9. 1979 als Angestellter beschäftigt. Über das Vermögen der Verlassenschaft nach dem Alleininhaber dieser Firma, Johann N*****, wurde am 9. 8. 1979 zu S 103/79 des Landesgerichts Innsbruck der (Anschluss-)Konkurs eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Der Kläger hat d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der protokollierten Firma „Johann N*****“ vom 12. 10. 1949 bis 31. 12. 1969 als Arbeiter sowie vom 1. 1. 1970 bis 15. 4. 1975 und dann wieder vom 6. 8. 1975 bis 5. 9. 1979 als Angestellter beschäftigt. Über das Vermögen der Verlassenschaft nach dem Alleininhaber dieser Firma, Johann N*****, wurde am 9. 8. 1979 zu S 103/79 des Landesgerichts Innsbruck der (Anschluss-)Konkurs eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Der Kläger hat d... mehr lesen...
Norm: EO §35 B
Rechtssatz: Behauptet der Kläger, daß er sämtlichen Verpflichtungen aus dem Unterhaltsvergleich durch pünktliche Zahlung nachgekommen sei, bedeutet es keinen Verstoß gegen die Eventualmaxime, wenn dann während des Rechtsstreites die in der Klage selbt enthaltene Zahlungsaufstellung ergänzt und berichtigt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 100/83 Entscheidungstext OGH 28.09... mehr lesen...
Norm: EO §35 AaEO §35 HEO §35 KEO §40LPfG §6 Abs3
Rechtssatz: Diejenigen Beträge, die dem Verpflichteten in Beachtung der vollzogenen Lohnpfändung vom DG abgezogen wurden, sind nicht als Zahlung und damit als Oppositionsgrund zu berücksichtigen. Sollte der Drittschuldner mehr als gepfändet wurde überweisen, so schuldet er dem Verpflichteten weiterhin und der Verpflichtete muß sich an den Drittschuldner halten, der seinerseits die Überzahlung al... mehr lesen...
Norm: EO §10a AEO §35 AaEO §35 F
Rechtssatz: Wenn das Bewilligungsgericht die Exekution hinsichtlich der künftigen Unterhaltsraten nicht mit dem im Exekutionstitel genannten Bruchteil, sondern mit einem bestimmten Betrag bezeichnete und die Sonderzahlung in einer nicht nachvollziehbaren Weise anteilig zu den einzelnen Monatsbeträgen hinzurechnete, ist dies nicht mit Klage geltend zu machen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §35 DEO §36 EZPO §500 Abs2 IIA2ZPO §502 Abs3 Dh
Rechtssatz: Wird begehrt, einen Vergleich hinsichtlich der die klagende Partei treffenden Verpflichtungen für unwirksam zu erklären sowie - eventualiter - bewilligte Exekutionen für unzulässig zu erklären, bedarf es keiner Bewertung des Streitgegenstandes des Berufungsgerichtes, da dem Rechtsstreit die im Vergleich festgelegte Geldforderung zugrunde liegt. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: EO §35 Ag
Rechtssatz: Der dem Titel zugrundliegende Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises erlischt durch die Auflösung des Kaufvertrages, nicht aber durch die Rückstellung der Kaufsache nach Bewilligung der Exekution, sodaß es im (gegenständlichen) Oppositionsstreit auf deren Wert überhaupt nicht ankommt. Entscheidungstexte 3 Ob 29/83 Entscheidungstext OGH 09.03.1983 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §35 AaEO §35 Ab
Rechtssatz: Das rechtskräftige Leistungsurteil schafft keine neue Rechtslage und hat auch nicht die Wirkung einer Novation. So erlischt durch die dem auch zur Zahlung eines Teiles des Kaufpreises verurteilenden Exekutionstitel nachfolgende Auflösung des Kaufvertrages der titulierte Anspruch der betreibenden Partei auf Zahlung des Kaufpreises. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §802EO §35 AgEO §35 BAußStrG 2005 §154
Rechtssatz: Die Einwendung der Unzulänglichkeit des Nachlasses kann nicht wahlweise im Titelprozeß oder durch Klage nach § 35 EO im Falle der Exekutionsführung zur Hereinbringung der Forderung geschehen. die Oppositionsklage kann vielmehr nur dann erhoben werden, wenn die gänzliche oder teilweise Unzulänglichkeit des Nachlasses bzw das gänzliche oder teilweise Erlöschen der gegen die Verlassensc... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §36 AcEO §36 EEO §36 F
Rechtssatz: Vereinbarungen, mit denen einem Schuldner ein Nachlaß gewährt und Zahlungsfristen bewilligt werden, sind streng auszulegen, es kommt daher nur die Auslegung in Frage, daß der betreibende Gläubiger mit dieser Vereinbarung im Sinne des § 36 Abs 1 Z 3 EO für die Zeit der Einhaltung der übernommenen Ratenverpflichtungen auf die Einleitung der Exekution verzichtet hat. (hier: keine Klage nach § 35... mehr lesen...
Norm: ABGB §802EO §35 AgEO §35 B
Rechtssatz: Wenn das Ergebnis der Gläubigerkonvokation erst nach Eintritt der Rechtskraft des Exekutionstitels vorlag, kann die teilweise Unzulänglichkeit des Nachlasses zur Befriedigung der betriebenen Forderung im Oppositionsprozeß geltend gemacht Entscheidungstexte 3 Ob 68/82 Entscheidungstext OGH 23.02.1983 3 Ob 68/82 JBl 1984,317 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 KEO §399
Rechtssatz: Die Entscheidung über das Erlöschen des Exekutionstitels, einer einstweiligen Verfügung ist nicht Gegenstand einer Klage nach § 35 EO, sondern allenfalls Gegenstand eines Verfahrens auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung. Entscheidungstexte 3 Ob 196/82 Entscheidungstext OGH 16.02.1983 3 Ob 196/82 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §35 KEO §399
Rechtssatz: Mit der rechtskräftigen Abweisung des Antrages auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung gemäß § 399 EO kann die Oppositionsklage nicht gerechtfertigt werden. Denn die Klage nach § 35 EO ist kein Rechtsbehelf für die Korrektur allenfalls fehlerhafter Entscheidungen im Exekutionsverfahren. Entscheidungstexte 3 Ob 178/82 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §36 F
Rechtssatz: Wird mit einer Klage das Erlöschen des Exekutionstitels als notwenige Folge der Vereinbarung des "ewigen Ruhens" geltend gemacht, wird hier die Unwirksamkeit des Exekutionstitels geltend gemacht. Es liegt darin jedoch weder ein Einwendungstatbestand im Sinne des § 35 EO (Einwendungstatbestand), der sich unmittelbar gegen den Anspruch richtet, noch ein solcher nach § 36 EO (Rechtswidrigkeit der Exekutionsbewil... mehr lesen...
Norm: EO §35 KStPO §374ZPO §530 AZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: Die herrschende Auffassung geht dahin, daß § 374 StPO dahin auszulegen ist, daß dem Verurteilten - abgesehen von dem hier nicht gegebenen Fall der Wiederaufnahme des Strafverfahrens, die von selbst zur Beseitigung des Privatbeteiligtenzuspruches führen würde - damit einerseits die Wiederaufnahmsklage nach den §§ 530 ff ZPO und anderseits die Oppositionsklage nach § 35 EO eingeräumt w... mehr lesen...
Norm: EO §35 HEO §36 DEO §37 N
Rechtssatz: Unter "Einstellung" der Anlaßexekution ist die rechtskräftig gewordene Einstellung der Exekution zu verstehen. Das Rechtsschutzinteresse fällt erst durch den Eintritt der Rechtskraft des Einstellungsbeschlusses weg (hier: Exekution nach § 36 EO). Entscheidungstexte 3 Ob 152/82 Entscheidungstext OGH 27.10.1982 3 Ob 152/82 ... mehr lesen...
Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Mit Vergleich vor dem Landgericht Berlin vom 15. 11. 1960 verpflichtete sich der Kläger, an die Beklagte, mit der er damals noch in aufrechter Ehe lebte, über die mit einstweiliger Anordnung des Landgerichtes Berlin vom 14. 7. 1960 zugesprochene Unterhaltsrente von 500 DM hinaus vom 1. 7. 1960 an eine weitere monatliche Unterhaltsrente von 100 DM zu bezahlen. Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 6. 10. 1967 wu... mehr lesen...
Mit Enteignungsbescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 16. 10. 1969 wurden gemäß § 15 Abs. 1 BStG 1948 aus verschiedenen im Eigentum der Erstbeklagten zur Hälfte, der Zweitbeklagten und der Felicitas H je zu einem Viertel stehenden Liegenschaften Grundstücksteile zur Errichtung der Stockerau-Kremser Bundesstraße in Anspruch genommen. Die von der Republik Österreich, Bundesstraßenverwaltung, an die Liegenschaftseigentümer gemäß § 15 Abs. 2 BStG 1948 zu leistende Entschä... mehr lesen...
Norm: EO §35 Ag
Rechtssatz: Die Ingebrauchnahme einer Wohnung durch einen Miteigentümer gegen den Willen der anderen ist in der Räumungsexekution kein tauglicher Oppositionsgrund. Entscheidungstexte 3 Ob 9/82 Entscheidungstext OGH 24.03.1982 3 Ob 9/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0001137 ... mehr lesen...
Mit den Beschlüssen des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 5. April 1979, GZ 20 S 15/79-1, 20 S 16/79-1 und 20 S 17/79-1, wurde über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft X-OHG und ihrer Gesellschafter Erich R und Siegfried G der Konkurs eröffnet. Die Beklagte meldete ihre Forderung gegen die Gesellschaft im Betrage von 4 017 877.46 S sowohl im Gesellschaftskonkurs als auch in den Gesellschafterkonkursen in der dritten Klasse der Konkursforderungen an. In allen dr... mehr lesen...
Norm: EO §10a AEO §35 AaEO §35 KJN §1 DIII
Rechtssatz: Die Frage der Berechnung des Umfanges der Bezüge aus einem Bruchteilstitel kann nach ständiger Rechtsprechtung und herrschender Auffassung nicht im Wege einer Klage nach § 35 EO, also im Rechtswege, sondern ausschließlich durch die Stellung eines Antrages nach § 10 a Abs 2 EO im Exekutionsverfahren geltend gemacht werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §227 FEO §35 K
Rechtssatz: Das Feststellungsinteresse ist bei negativer Feststellungsklage zu bejahen, weil dem Titelschuldner nicht zugemutet werden kann, eine Exekutionsführung abzuwarten, um erst dann einen verhältnismäßig langen Oppositionsprozess zu führen. Entscheidungstexte 7 Ob 601/81 Entscheidungstext OGH 21.05.1981 7 Ob 601/81 Veröff: SZ 54/85 ... mehr lesen...
Dem Kläger wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 9. März 1979 zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 22 585 S samt Anhang gegen Konrad H die Gehaltsexekution bewilligt und dem Beklagten als Drittschuldner aufgetragen, sich binnen 14 Tagen gemäß § 301 Abs. 1 EO zu äußern. In der vom Beklagten am 26. März 1979 mit E-Form 281 erstatteten Drittschuldneräußerung erklärte dieser, daß Konrad H am 20. März 1979 aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden ist, ließ jedoch die an ... mehr lesen...
Der Kläger ist gemäß dem vor dem Landesgericht für ZRS Wien zu 22 Cg 88/65 abgeschlossenen Vergleich vom 15. Juli 1965 verpflichtet, der Beklagten einen monatlichen Unterhaltsbetrag in der Höhe von 30% seines jeweiligen Gesamtnettoeinkommens zu zahlen. Die Streitteile haben im Vergleich auf eine Herabsetzung oder Erhöhung des Unterhaltsbetrages auch bei geänderten Verhältnissen verzichtet. Zu E 549/80 des Bezirksgerichtes Gänserndorf erwirkte die Beklagte gegen den Kläger nach Erklä... mehr lesen...
Norm: EO §35 DJN §57JN §54 Abs2ZPO §502 Da3
Rechtssatz: Wird mit einer Oppositionsklage die Verpflichtung zur Erwirkung einer vertretbaren Handlung bekämpft, hat das Gericht bei der Bewertung des Streitgegenstandes nicht auf § 57 JN Bedacht zu nehmen. Dies käme nur bei Streitigkeiten in Frage, welche nur die Sicherstellung einer Geldforderung oder ein Pfandrecht zum Gegenstand haben. Bei dieser Bestimmung bzw Berechnung des Streitwertes ist auc... mehr lesen...
Norm: AO §53AO §53aEO §35 I
Rechtssatz: Der Ausgleich vernichtet den für die Ausgleichsforderung vor der rechtskräftigen Bestätigung erworbenen Exekutionstitel nicht, er ist nur eine den Anspruch einschränkende Tatsache, die gegen die Exekutionsbewilligung durch Rekurs oder Einwendungen nach § 35 EO geltend gemacht werden kann (SZ 12/112). Entscheidungstexte 5 Ob 691/80 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: EO §35 AbEO §35 BZPO §461ZPO §514 B
Rechtssatz: Die Beschwer fällt nicht weg, wenn der Beklagte nach Schluß der Verhandlung erster Instanz die auferlegte Leistung erbracht hat. Der Umstand der Zahlung des Beklagten führt nur dazu, daß ihm gegen eine allfällige Exekutionsführung der Kläger die Klage nach § 35 EO offenstünde. Entscheidungstexte 2 Ob 560/80 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Mit der im Besitzstörungsverfahren C 1800/78 des Erstgerichtes gemäß § 458 ZPO erlassenen einstweiligen Vorkehrung wurde den Klägern die sofortige Schließung der Tankstelle auf der GP 4940/1 in EZ 459 KG A und die Einstellung jeglichen Betriebes auf dem Tankstellenbereich aufgetragen sowie der Betrieb der Tankstelle und das Betreten des Tankstellenbereiches verboten. Auf Grund dieser einstweiligen Vorkehrung bewilligte das Erstgericht der Beklagten mit Beschluß vom 19. Oktober 1978, E... mehr lesen...
Norm: EO §35 BEO §35 C
Rechtssatz: Der Oppositionsklage ist dann stattzugeben, wenn der vollstreckbare Anspruch erst während der Oppositionsprozesses erlischt, weil gemäß § 406 ZPO der Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz maßgebend ist. Entscheidungstexte 3 Ob 50/80 Entscheidungstext OGH 10.09.1980 3 Ob 50/80 SZ 53/111 ... mehr lesen...