Norm
EO §35 AgRechtssatz
Der dem Titel zugrundliegende Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises erlischt durch die Auflösung des Kaufvertrages, nicht aber durch die Rückstellung der Kaufsache nach Bewilligung der Exekution, sodaß es im (gegenständlichen) Oppositionsstreit auf deren Wert überhaupt nicht ankommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0001145Dokumentnummer
JJR_19830309_OGH0002_0030OB00029_8300000_002