RS OGH 1983/3/9 3Ob29/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.1983
beobachten
merken

Norm

EO §35 Ag

Rechtssatz

Der dem Titel zugrundliegende Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises erlischt durch die Auflösung des Kaufvertrages, nicht aber durch die Rückstellung der Kaufsache nach Bewilligung der Exekution, sodaß es im (gegenständlichen) Oppositionsstreit auf deren Wert überhaupt nicht ankommt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 29/83
    Entscheidungstext OGH 09.03.1983 3 Ob 29/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0001145

Dokumentnummer

JJR_19830309_OGH0002_0030OB00029_8300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten