Norm
EO §35 KRechtssatz
Die Entscheidung über das Erlöschen des Exekutionstitels, einer einstweiligen Verfügung ist nicht Gegenstand einer Klage nach § 35 EO, sondern allenfalls Gegenstand eines Verfahrens auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung.Die Entscheidung über das Erlöschen des Exekutionstitels, einer einstweiligen Verfügung ist nicht Gegenstand einer Klage nach Paragraph 35, EO, sondern allenfalls Gegenstand eines Verfahrens auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0001881Dokumentnummer
JJR_19830216_OGH0002_0030OB00196_8200000_001