Norm
EO §10a ARechtssatz
Die Frage der Berechnung des Umfanges der Bezüge aus einem Bruchteilstitel kann nach ständiger Rechtsprechtung und herrschender Auffassung nicht im Wege einer Klage nach § 35 EO, also im Rechtswege, sondern ausschließlich durch die Stellung eines Antrages nach § 10 a Abs 2 EO im Exekutionsverfahren geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0000436Dokumentnummer
JJR_19810708_OGH0002_0030OB00057_8100000_001