Norm
EO §10a ARechtssatz
Die Frage der Berechnung des Umfanges der Bezüge aus einem Bruchteilstitel kann nach ständiger Rechtsprechtung und herrschender Auffassung nicht im Wege einer Klage nach § 35 EO, also im Rechtswege, sondern ausschließlich durch die Stellung eines Antrages nach § 10 a Abs 2 EO im Exekutionsverfahren geltend gemacht werden.Die Frage der Berechnung des Umfanges der Bezüge aus einem Bruchteilstitel kann nach ständiger Rechtsprechtung und herrschender Auffassung nicht im Wege einer Klage nach Paragraph 35, EO, also im Rechtswege, sondern ausschließlich durch die Stellung eines Antrages nach Paragraph 10, a Absatz 2, EO im Exekutionsverfahren geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0000436Dokumentnummer
JJR_19810708_OGH0002_0030OB00057_8100000_001